Anhänger ohne TÜV auf Privatgrund => Verkehrsverstoß?
Hallo zusammen,
ein Bekannter von uns hat einen Anhänger (eine Achse, 1,50m hoch), bei dem der TÜV seit ca 8 Monaten abgelaufen ist.
Der Anhänger steht seit mehr als 8 Monaten unbenutzt auf unserem(!) Grundstück (womit wir einverstanden sind). Nun hat der Bekannte ein Schreiben der Stadt bekommen (inkl. Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg usw.), sein Anhänger habe den TÜV überschritten.
Kann er auf (s)einem Grundstück mit einem Anhänger nicht machen was er will?
Abgesehen davon, ist es nachweisbar, dass in dem von der Stadt geschriebenen Zeit keiner da war, um den Anhänger zu betreiben. (Skiurlaub)
Zusatzinfo: Der Anhänger ist immer noch versichert, also nicht abgemeldet ...
7 Antworten
Dann aber nix wie hin und abmelden! TüV ist abgelaufen, egal wo der Hänger steht, aber so lang er angemeldet ist, bleibt das ein Verstoss!
@Raimund: auf einem Privatgrundstück darf er sogar komplett abgemeldet stehen.
? Also kein Verstoß?
Solanger der Anhänger angemeldet ist, ist er TÜV-pflichtig, egal, wo er steht. Wenn er auf Privatgrund steht, kann man das Kennzeichen abschrauben, dann gibt es keinen Strafzettel.
ich wöchte nur darauf hinweisen das auf vielen campingplätzen die anhänger viele jahre schon ohne tüv aber angemeldet stehen, das ist ja nun auch so ,wenn er abgemeldet wird muss man auch aufpassen das er nicht baurat fällig wird(nach 18 monaten).Das Grundstück muss meineswissen durch einen geschlossenen zaun von dem öffendlichen grund getrennt sein,erst dann können sie eigendlich nichts machen, dann kann man auch ohne führerschein fahren, aber erst dann, ist es ohne hindernisse zu begehen gilt es als öffentlich und kann geahndet werden.
Widerspruch einlegen müßte helfen. Es gibt jedoch ein Problem mit der Beweisführung. Die mahnende Behörde wird wohl davon ausgegangen sein, dass der Anhänger den öffentlichen Verkehrsraum nutzt, da er nicht abgemeldet ist, also ohne TÜV eine permanente Gefahrenquelle. Dank Computern ist der Datenabgleich nunmerh kein Aufwand mehr.
ISt nicht die Behörde in der Beweispflicht?
Die haben schon Beweis genug: Aktenlage. Also muss Frager diesen entkräftigen.
Habe es vor ein paar Jahren einmal nachgeprüft. Unabhängig von der tatsächlichen Inbetriebnahme ist die Hauptuntersuchung nachzuweisen, wenn und solange ein Fahrzeug oder ein Anhänger zugelassen/angemeldet ist. Und haftbar ist der Halter, selbst wenn er auf den Hänger, den er etwa verliehen hat, gar keinen Zugriff hat. Widerspruch ist zwecklos. Investier das Geld lieber in die Hauptuntersuchung.
Egal wo er steht? Auch auf einem Privatgrundstück?