Angestellter gibt freiberuflichem Mitarbeiter Schlüssel für alle Geschäftsräume?
Folgende Situation:
A = Chef
B = Angestellter (seit 3 Jahren in Firma beschäftigt)
C = Freiberufler (seit 4 Monaten in der Firma)
Der Chef ist nicht eine Woche nicht da und B weiß, dass er am nächsten Tag später zur Arbeit kommen wird. Also gibt er C einen von 3 identischen Schlüsseln, weil C normalerweise schon 30 Minuten vor Dienstbeginn in der Arbeitsstelle erscheint (nicht weil C so fleißig wäre, sondern weil C mit der Bahn zur Arbeit kommt).
C nimmt den Schlüssel an sich und schlägt nach 2 Tagen B vor, den Schlüssel einfach zu behalten, nämlich für den Fall, dass weder A noch B in den Geschäftsräumen sind. B willigt sofort ein.
Sowohl B als auch C denken jedoch daran, umgehend A darüber zu informieren, dass C ab sofort zu jeder Tages- und Nachtzeit theoretisch Zutritt zu sämtlichen Geschäftsräumen hat.
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Meine Frage:
Sollten B und C bestraft werden? Wenn ja, wie? Haben sich B und C womöglich sogar strafbar gemacht, z.B. wegen Diebstahls?
3 Antworten
Maßgeblich sind vor allem offizielle Vorgaben, welcher Mitarbeiter welche Art von Schlüsseln besitzen darf und ausgehändigt bekommt.
Wer einen Schlüssel bekommt, muss für diesen unterschrieben. Gibt der Mitarbeiter diesen einfach weiter, steht er dennoch im Schlüsselbuch. Was der andere Mitarbeiter ggf. damit gemacht haben könnte, ist offiziell nicht nachweisbar und kann nicht nachvollzogen werden.
Ein Freiberufler bekommt bei uns sicher keinen Schlüssel zu allen Geschäftsräumen. Maximal einen zu einem Unterrichtsraum. Und dieser allein nützt ihm nichts. Was der Freiberufler mir vorschlägt, hat mich als Mitarbeiter, der im Schlüsselbuch steht nicht zu interessieren. Bin ich die Person mit dem Schlüssel, muss ich entweder vorab Absprachen mit dem Chef diesbezüglich treffen oder dennoch als Erste am Arbeitsplatz sein, um aufzuschließen.
Gebe ich meinen Schlüssel unerlaubt weiter, stehe ich am Ende der Kette und werde dafür zur Rechenschaft gezogen. Denn mein Name existiert.
Wenn Du alles Wesentliche mitgeteilt hast, sehe ich keine rechtliche Frage, schon gar nicht geht es um Strafbarkeit.
Es stellt sich die Frage, ob der Angestellte B so gehandelt hat, dass der Chef an seiner Stelle ebenso gehandelt hätte. Wenn nein, dann hat vermutlich der Chef mit seinem Angestellten B keine klare Regelung getroffen.
Sollten sich in den Geschäftsräumen wichtige Unterlagen oder Werte befinden, dann war der Angestellte B unvorsichtig und hat unüberlegt gehandelt. Er hat möglicherweise das Vertrauen des Chefs mißbraucht und riskiert a) eine Abmahnung und b) den Verlust des Vertrauens seines Chefs.
C hat sich ebenfalls nicht strafbar gemacht. Wie auch? Ich würde mal sagen, dass der Chef einen Nachholbedarf hat ==> sollte klare Regelungen treffen, wer welchen Schlüssel erhält und klar mitteilen, dass die Schlüssel niemals weiterzugeben sind und bei Verlust des Schlüssels ist das sofort dem Chef anzuzeigen.
Quatsch !! .. Strafrechtlich hat das gar keine Relevanz.
Ist eine reine Arbeitsvertragliche, disziplinarische Frage. Gibt es klare dienstliche Anweisungen ? Wenn nicht, warum sollte B dem Freiberufler C nicht den Schlüssel geben ? Ist B vertrauenswürdiger weil 3 Jahre dabei ? Sind nicht ALLE verpflichtet im Interesse der Firma zu arbeiten ?