Angenommen ich mach absichtlich eine Vollbremsung ohne Grund ,ist dann trotzdem der hinter mir fahrende schuld wenn er mir auffährt ,und wie beweisen?
8 Antworten
Das ist einer der wenigen Fälle, wo der Auffahrende nicht die volle Schuld, womöglich gar keine Schuld bekommt.
Wer Grundlos eine Vollbremsung ausführt bekommt eine Teilschuld zugesprochen:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/ploetzlich-abgebremst-wer-haftet-wenns-kracht_068306.html
§ 4 I 2 StVO
Nein, da bist du natürlich schuld.
Siehe §1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Insofern rate ich dir dringend davon ab.
dann wirst du eine Große Teilschuld haben - er sollte den Sicherheitsabstand einhalten, ist aber im Stadtverkehr nicht immer so einfach
Dann dürfte Dir zumindest ein erheblicher Teil der Schuld zugesprochen werden: