Ohne Grund auf Autobahn Gebremst bin ich Schuld?
Hallo Liebe Leute,
Ich war auf der A7 Unterwegs zu einem Termin vor mir Fuhr ein auto auf der Überholspur Ich war mit knapp 145 oder so unterwegs er auch, vielleicht 1-2 Km/h weniger, Ich kam entsprechend näher, Ging allerdings vom Gas um den Sicherheitsabstand aufzubauen (zu dem Zeitpunkt waren es ca. 30-40 Meter) Auf einmal macht das Vor mir Fahrende Auto Ohne Grund eine Vollbremsung undzwar von 145KM/h auf 0 Ich natürlich auch, Bin ihm jedoch hinten Raufgerutscht. Nun ist die Frage, Kriege ich die Volle Schuld? Er hat mir auf der Überholspur noch gesagt er seie Abgerutscht und habe deshalb die Bremse Getreten.. Ich habe durch Diesen Unfall ein Schleudertrauma an der Hals Wirbel Säule, Sodass ich erstmal Krankgeschrieben bin.
Sollte ich mir einen Rechtsanwalt nehmen und gegen angehen?
15 Antworten
Sieht nicht gut für dich aus, nimm einen Anwalt. Die Regel ist die wer auffährt hat Schuld. Was es an Ausnahmen geben kann solltest du für dich prüfen. Du kannst von ihm nicht verlangen das er hinten auch Augen hat und sein fahren nach dem Hintermann ausrichtet.
Dich trifft zumindest eine Teilschuld. Der Abstand ist in deiner Verantwortung.
Bei einer Unbegründeten Bremsung ist der Vordere Schuld.
Das darf man nicht...
aber in dieser Situation 50/50 sag ich mal
Du hast nicht den Abstand eingehalten, somit bist du schuld.
Man sollte auf solche Fälle immer vorbereitet sein.
Bei 145 sind ja 30-40 Meter Sicherheitsabstand schon ziemlich knapp.
Ob deshalb die gesamte Schuld bei Dir hängen bleibt, ist aber nicht klar, denn man muss ja nichtunbedingt mit einer unmotivierten Vollbremsung rechnen.
Gegen was denn angehen? Du fragst doch erstmal ob du Schuld hast. Ja du trägst auf jeden Fall eine Teilschuld. Zum einen hattest du einen zu geringen Sicherheitsabstnad und zum anderen bist du drauf gefahren. Allerdings ist eine Vollbremsung auf der Autobahn nicht erlaubt. Hier könnte es für den Unfallgegner sogar strafrechtliche Konsequenzen geben.
Von über 100 auf 0 bremst man auch nicht mal eben aus Versehen. Heißt für mich, entweder lügst du oder du bist besonders Naiv, wenn du das glaubst. Was sagte denn die Polizei am Unfallort?
Von über 100 auf 0 bremst man auch nicht mal eben aus Versehen. Heißt für mich, entweder lügst du oder du bist besonders Naiv, wenn du das glaubst. Was sagte denn die Polizei am Unfallort?
Genau das dachte ich mir auch. Wer erzählt so einen Blödsinn...der andere Fahrer oder der Fragesteller?
Und genau wegen so was kommt die Polizei auch. Allmählich frage ich mich, ob das ein Troll-Einsatz war.
Die Polizei Lässt sich Abbestellen, wenn man Anruft und sagt es ist ohne Personenschaden Passiert Fragen die ob sie gebraucht werden, und wie ich im Nachhinein erfahren habe hat der Unfallgegner sie Abbestellt.
Und Das er Abgerutscht sei hat er mir Tatsächlich auf der Autobahn erzählt.
Dann bist du also wohl einfach nur besonders naiv. Das gute ist, du kannst jetzt sagen, dass du genügend Abstand hattest. Das wird wohl keiner mehr nachprüfen können.
Polizei wurde auf der Anfahrt bereits wieder abbestellt.
Ich glaube Ihm das ja nicht das er das Ausversehen gemacht hat.
Erzähl doch nicht so einen Quatsch! Wenn auf der Autobahn ein Auffahrunfall passiert, bei dem es sogar zu einem Schleudertrauma kommt, dann lässt sich die Polizei nicht abbestellen. Die kommt mit Tatütata und nimmt alles zu Protokoll - aus genau diesem Grund!
aus versehen eine vollbremsung aus über hundert sachen ist wohl ausgeschlossen.
wenn man aus versehen stark bremst, da kann man streiten, aber nicht bis zum stillstand, dann sollte seine fahrtüchtigkeit angezweifelt werden.
und dann die Polizei abbestellen?
da is doch was faul.
Ob "versehentlich" oder sogar in grober Absicht, entscheiden ist erstmal, dass es klar ist, dass er eine Vollbremsung bei 145/h durchgeführt hat
Es macht einen Unterschied ob es fahrlässige Köperverletzung oder versuchter Mord ist.
Teilschuld ist zu wenig. Beim Auffahrunfall geht es immer Richtung 100%