Angemeldetes Fahrzeug mit Kennzeichen an Käufer übergeben mit Pfand?
Hallo,
habe ein günstigen Baustellen-Passat vor einer Woche von einem Bekannten abgekauft und er hat mir freundlicherweise noch das Auto angemeldet gelassen.
Jetzt habe ich das Auto etwas repariert und gepflegt und mich entschlossen es doch weiter zu verkaufen. Der Bekannte weiss das ich das nun mache.
Gestern war nun der erste da und hat den Wagen angeschaut und hat mir sofort den kompletten Preis für das Auto (890 €) bar gezahlt, ich habe jedoch das Auto behalten, da er es am Montag abholen will. Ein Kaufvertrag existiert auch noch nicht, wir haben nur gegenseitig unsere Personalausweise abfotografiert. Nun hat der Käufer mir noch 110 € extra gegeben, wenn ich ihm das Auto angemeldet lasse und er damit nach Hause fahren kann und er es kommende Woche abmeldet. Die 110 € sind als Pfand gedacht, die er zurück bekommt wenn er mir in dieser Woche die abgemeldeten Unterlagen vorbei bringt.
Nun, ich weiß das da immer was schief gehen kann, das der Käufer unfug mit dem Auto treibt oder es in ein Unfall oder sonst was verwickelt wird. ...das schließe ich jetzt aber mal bei diesem Käufer aus, aufgund von Symphatie, Arbeitsstelle bekannt etc. aus. Trotzdem ist mir dabei nicht ganz wohl... Falls ihr einen besseren Vorschlag habt, würde ich den gerne annehmen? :-)
Ansonsten wäre folgende Vorgehensweise: Ich würde jetzt dem Käufer eine Vollmacht zur Abmeldung von dem aktuellen Fahrzeughalter (meinem Bekannten) besorgen und ihm für die Abmeldung mitgeben. Er kommt dann nach Abmeldung vorbei und kriegt sein Pfand zurück.
Würde das gehen? Bessere Vorschläge?
Grüße und Danke
4 Antworten
Das Problem hast nicht du, wenn mit dem angemeldeten Auto was passiert, sondern der Bekannte, von dem du das Auto gekauft hast, denn auf dessen Namen läuft es doch noch, wenn ich es richtig verstanden habe,
Ok, Danke
Ja, das Problem hat dann mein Bekannter das stimmt...
Also wenn ich auf die Sache mit dem Pfand eingehe und er am Montag das Auto abholut und am Dienstag das Auto abmeldet und am Donnerstag will er die Abmeldung mir vorlegen und sein Pfand zurück.
Könnte es dann sein, das im nachhinein noch von der Versicherung etc. was bei dem Kollegen eintrudelt?
...die beste Lösung wäre eigentlich, ich gebe ihm die Kennzeichen und die Fahrzeugpapiere er meldet es gleich auf sich um und bekommt das Auto wenn er mir die Abmeldung vorlegt und es mit seinen Kennzeichen transferiert.
Grüße
Pfand gut und schön; würde nur Abgemeldet verkaufen, immer das kleinste Übel.
Zur Um/Abmeldung wird keine Vollmacht benötigt.
Eine zulasung aus deutschland ich im Ostblock einige hudert wenn nicht mehr wert. lass es , Pfandbetrag ist Schwachsinn den er verkauft das Fahrzeug vieleicht weiter und die Zulassung extra für ein vielfaches des Fahrzeugwertes..
Da sind die 110 Euro locker drinn.. Ein kurzeitkennzeichen kostet das gleiche oder weniger... soll er machen was er will aber die Folgen für den Halter sind unabsehbar.. Ich hab schon erlebt das diese Fahrzeuge im Wald geschlachtet wurden und man hat die einfach stehen gelassen.. Strafandrohung nicht unter 10 000 Euro weg umweltverschmutzung wenn mman die reste nicht selbst entfernt und das kann sehr aufwendig werden...
Ein kaufvertrag ist sehr wichtig und wenns nur 50 Euro sind denn damit kann man nachweisen an wen man verkauft hat.. möglichst mit deutscher Meldeadresse ... und ein Übergabenachweis wann und wo das Fahrzeug an wen übergeben wurde,.. den sonst zahlst Du oder der Halter alle entstehenden Knöllchen und Strafzettel..
Bitte lass es sein , selbst bei einem Pfand von 5000 Euro würde ich das nicht riskieren... Joachim