Angeblicher Mittelfinger im Straßenverkehr - Anzeige. Was soll ich tun?
Angeblicher Mittelfinger im Straßenverkehr "
"Folgende Situation hat sich letztens ereignet.
Ein Freund und ich hatten uns für eine Probefahrt einen Sportwagen ausgeliehen. Damit drehten wir eine Runde durch die Stadt und bei einem Zebrastreifen ließen wir eine Frau die Straße überqueren. Das Fahrzeug hinter uns hatte es anscheinend eilig und hupte, schimpfte und machte diverse Handzeichen im Fahrzeug. Ich als Beifahrer machte dann eine Geste nach hinten mit beiden Händen so von wegen was wollt ihr überhaupt wir lassen jemanden über die Straße gehen!!!! Eine halbe Stunde später erhielten wir einen Anruf vom Händler da sich der Autofahrer beschwert hatte und unsere Namen haben will, da ihm der Beifahrer den Mittelfinger gezeigt haben soll, was absolut nicht stimmt, da er eine Anzeige erstatten will.
zur Situation wir waren zu zweit, die anderen auch.
Was kann da jetzt auf mich zukommen? obwohl wir null gemacht haben.
Vielen Dank.
9 Antworten
Einen Rechtsanwalt für Strafrecht konsultieren - kann nämlich ne teure Sach werden ansonsten
Sinnfreie Antwort!
Klar kann das ne teure Sache werden, mir Rechtsanwalt ganz sicher.
werd ich wahrscheinlich machen. aber wie sieht es da mit der Beweislast aus, der kann uns ja nichts beweisen was nie passiert ist?
Aber vllt war das ja auch sein Daumen
Ein Mittelfinger kann keine Beleidigung darstellen, nur weil das mal ein berühmter Fußballspieler salonfähig machte.
Es ist ein Fingerzeig, mehr nicht!
Wenn ich jemanden den Zeigefinger zeige, passiert ja auch nichts. Die Justiz darf Beleidigungen nach § 185 StGB nicht ins Blaue hinein interpretieren.
Wenn deine Frage stimmt, muss man sich aber fragen, wie geistesgestört der andere Autofahrer sein muss?!
Er sah doch, dass ihr jemanden über die Straße gehen lassen wolltet und muckt dann noch auf, was an Nötigung grenzt!
Dann bezichtigt er euch noch wahrheitswidrig irgendwelcher Taten. Krank!
Nicht ernst nehmen!
Lobst du jetzt schon deine eigenen Antworten? :-)
Dass ein Mittelfinger in dieser Handhaltung eine Beleidigung darstellt, ist in der Rechtsprechung unstrittig. Man kann auch nonverbal mit Gesten beleidigen. Es kommt nämlich darauf an, welche Absicht der Täter damit hat, und ob der Beleidigte das auch als Beleidigung auffasst.
Da ein Zeigefinger dafür kein übliches Symbol ist, scheidet auch eine Strafbarkeit aus.
1. Aussage gegen Aussage 2. Anzeige wird fallen gelassen 3. auf Nummer sicher gehen und einen Anwalt Fragen Wenn du nichts gemacht hast dann musst du auch nichts befürchten!
Aussage gegen Aussage. Verfahren wird eingestellt
Nein der der dich anzeigt muss was vorbringen. Du bist solange unschuldig bis er beweisen kann das du schuldig bist.
Muss der Händer überhaupt meine Daten rausgeben? Datenschutz etc.?
Er muss schon Beweise haben .. So einfach kann er nichts tun das kann jeder sagen
Am Ende wird eh nix raus kommen dann sollte der Händler keine Autos vermieten oder steht in dem Vertrag 'keine Mittelfinger im Auto' xD
Aber man kann ja sagen das war der Daumen
Top Antwort!