Darf ein Vermieter einen Mieter bei den Meldebehörden abmelden, obwohl dieser noch in der Wohnung wohnt?
Hallo ersteinmal und danke an diejenigen die sich die Zeit nehmen sich der Frage anzunehmen. Ich habe die Frage hier gestellt weil ich beim selbst recherchieren keine aktuellen Beiträge zu dem Thema gefunden habe. (Und Gesetzeslagen neigen dazu sich bekanntlich ab und an einmal zu ändern)
Die Frage an sich steht bereits im Titel, doch wollte ich dazu auch gerne einmal ein wenig Hintergrundwissen geben;
Ich wohne zusammen mit meinem Lebenspartner seit 4 Jahren in ein und derselben Wohnung und wir haben mittlerweile eine recht lange Geschichte an "Kriegsführung" (bitte nur als Metapher betrachten) gegen unseren Hausbesitzer/Vermieter. Der Ursprung dessen liegt in einem Wasserschaden (tropfendes Wasser von der Decke) und daraus resultierender Schimmelbildung, aufgrund derer wir die Miete gekürzt haben. Seit dem kam nie auch nur ein Brief oder eine EMail an uns um uns mittzuteilen wann denn eventuelle Bauarbeiten von statten gehen könnten, stattdessen wird schon länger versucht uns mit (nicht ganz so legalen) Methoden aus der Wohnung zu kriegen. (Strom abstellen, Sicherung kappen, Haustürschloss austauschen ohne das wir einen Schlüssel dafür erhalten haben, Drohungen und sogar Körperverletzung)
Nun denn, ich wollte heute meinen Personalausweis erneuern, da mich die Polizei bei der letzten Anzeige, die ich gestellt habe darauf hingewiesen hat das dieser abgelaufen ist. Beim Einwohnermeldeamt durfte ich dann zu meiner Überraschung feststellen das der Hauseigentümer mich ganz einfach dort abgemeldet hat und ich nun ofiziell ohne festen Wohnsitz bin. Im Mietvertrag stehe ich als Untermieter, falls dies für den Fall entscheidend sein sollte. Auf Anfrage hat mir das Einwohnermeldeamt auch den Grund der Abmeldung mitgeteilt, angeblich sei die Wohnung nicht für 2 Personen ausgelegt... obwohl ich, wie bereits erwähnt seit 4 Jahren dort nun schon wohne und sich an der Wohnung selbst rein gar nichts geändert hat.