An die Mamas die sich getrennt haben: welche Unterstützung steht mir zu. Möbel etc.?

3 Antworten

Wenn er der Kindsvater ist steht dir bei Leistungsfähigkeit erst mal Unterhalt für das Kind zu und min. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes dann noch Betreuungsunterhalt für dich,wenn du das Kind selber betreuen möchtest !

Der Unterhalt für das Kind geht aber dabei vor.

Dann stünde dir eine Erstausstattung für die Wohnung zu,dazu kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,da findest du in der Regel alles wichtige.

Ab Januar 2016 stünde euch dann folgendes zu :

- Regelsatz du 404 €

- Alleinerziehenden Mehrbedarf 36 % deines Regelsatzes für 1 Kind unter 7

- Regelsatz Kind 237 €

- angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Deinem Kind stünde dann die halbe KDU - zu und dazu dann der Regelsatz von 237 €,dass ergibt dann seinen Bedarf und das Kindergeld / Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss würde dann als Einkommen des Kindes von diesem Bedarf abgezogen.

Das gilt dann auch bei deinem Bedarf,da würden auch anrechenbare Einkommen abgezogen und der Rest dann als Aufstockung gezahlt.

https://www.frauen-gegen-gewalt.de/organisationen.html

Vorab: Für den Fall, dass es eng oder gefährlich wird, speichere die bundesweite einheitliche Rufnummer des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" 08000 116016 auf Deinem Handy ab.

Sonst gibt es in jeder größeren Stadt vielfältige Beratungsangebote für Frauen, die in Trennung und anderen schwierigen Lebenssituationen leben.

Über die Webseite oben kannst Du bundesweit nach Einrichtungen suchen. Lass Dich auf jeden Fall über Deine Rechte informieren, bevor du zum Jobcenter gehst.

Ohne konkrete Kenntnis der Lebensumstände und der Einkommenssituation Deines Mannes kann Dir niemand seriöse Tipps geben.
Vieles hängt auch von Deiner Bereitschaft ab, über den Tellerrand von Transferleistungen hinauszuschauen (Stichwort Job und/oder Ausbildung). Auch hier gibt es Programme für Alleinerziehende, die sich nicht mit einer 2-Zimmer-Wohnung und Sperrmüll-Möbel im sozialen Brennpunkt abfinden wollen.

Dir stehen zu:

Harz4

Erstausstattung Möbel (wenn auch gebraucht)

Unterhalt für die kleine

Unterhalt für dich wenn ihr verheiratet seit und die Umstände der Trennung durch ihn ausgelöst worden sind.

Kindergeld,

Renovierungskosten

Wenn aus eigener Kraft und Familie nicht machbar sogar ein Unternehmen welches den Umzug deiner Sachen von der kleinen Organisiert.

Amecar14 
Beitragsersteller
 21.11.2015, 21:11

Nein sind nicht verheiratet und hätte eh gebrauchte Möbel gekauft. Danke :) 

gutefrage2311  21.11.2015, 21:12
@Amecar14

Da wird dir schon geholfen, aber seine Aggressionen kommen von seinem Charakter nicht von seinem Canabiskonsum, da bin ich fester Überzeugung.