An die Mamas die sich getrennt haben: welche Unterstützung steht mir zu. Möbel etc.?
Hallo, meine Frage geht an alle die sich mit Kind getrennt haben. Meine Tochter ist nun 1 Jahr und ich habe vor mich von meinem Partner zu trennen. Gefühle sind zwar vorhanden-aber es ist alles andere als eine Beziehung. Wir leben nebeneinander her-und ich bin nur alleine mit der kleinen. Er arbeitet und den Rest des Tages spielt er pc, schläft etc. Die einzige Zeit die sie miteinander verbringen ist schlafen.
Nun habe ich vor mich von ihm zu lösen-nach langem nachdenken habe ich gemerkt, es macht keinen Sinn mehr. Meine Bedürfnisse und Wünsche werden nicht respektiert und ich bin Unglücklich.
Egal.
Nun zu der Frage:
Im Endeffekt habe ich nichts. Weder Möbel noch Hausrat. Nur das Kinderzimmer meiner Tochter habe ich bezahlt ( und alles was ihr gehört).
Mein Partner hat zu mir auch mal gesagt, wenn ich mich trenne werde ich weder meiner Kleidung noch dad zeug meiner Tochter wieder sehen. Er möchte mir unsere Tochter auch weg nehmen weil er meint das ich ( arbeitslos und vorbestraft wegen betrug) schlechte chancen habe. Ich möchte ehrlich sein, wenn er die kleine bekommt ist es Rum. Er ist mir gegenüber auch schon gewalttätig geworden und sie schreit er auch nur an. Er konsumiert auch cannabis. Habe angst das er die kleine bekommt :'(
Im Dezember fahre ich über Weihnachten in meine Heimat und möchte anfangen alles zu regeln dort 200 km entfernt von hier.
Ich hatte bisher auch keine ersteinrichtung.
Würde ich Unterstützung vom Amt bekommen bezüglich Möbel etc? Momentan bekomme ich keinerlei Gelder (hartz 4 etc.) Das ich das alles beantragen muss weiß ich. Welche Hilfen und Unterstützung habt ihr bekommen und wie viel
Branche ja im Endeffekt alles
Was muss ich machen
3 Antworten
Wenn er der Kindsvater ist steht dir bei Leistungsfähigkeit erst mal Unterhalt für das Kind zu und min. bis zum 3 Lebensjahr des Kindes dann noch Betreuungsunterhalt für dich,wenn du das Kind selber betreuen möchtest !
Der Unterhalt für das Kind geht aber dabei vor.
Dann stünde dir eine Erstausstattung für die Wohnung zu,dazu kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen,da findest du in der Regel alles wichtige.
Ab Januar 2016 stünde euch dann folgendes zu :
- Regelsatz du 404 €
- Alleinerziehenden Mehrbedarf 36 % deines Regelsatzes für 1 Kind unter 7
- Regelsatz Kind 237 €
- angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )
Deinem Kind stünde dann die halbe KDU - zu und dazu dann der Regelsatz von 237 €,dass ergibt dann seinen Bedarf und das Kindergeld / Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss würde dann als Einkommen des Kindes von diesem Bedarf abgezogen.
Das gilt dann auch bei deinem Bedarf,da würden auch anrechenbare Einkommen abgezogen und der Rest dann als Aufstockung gezahlt.
https://www.frauen-gegen-gewalt.de/organisationen.html
Vorab: Für den Fall, dass es eng oder gefährlich wird, speichere die bundesweite einheitliche Rufnummer des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" 08000 116016 auf Deinem Handy ab.
Sonst gibt es in jeder größeren Stadt vielfältige Beratungsangebote für Frauen, die in Trennung und anderen schwierigen Lebenssituationen leben.
Über die Webseite oben kannst Du bundesweit nach Einrichtungen suchen. Lass Dich auf jeden Fall über Deine Rechte informieren, bevor du zum Jobcenter gehst.
Ohne konkrete Kenntnis der Lebensumstände und der Einkommenssituation Deines Mannes kann Dir niemand seriöse Tipps geben.
Vieles hängt auch von Deiner Bereitschaft ab, über den Tellerrand von Transferleistungen hinauszuschauen (Stichwort Job und/oder Ausbildung). Auch hier gibt es Programme für Alleinerziehende, die sich nicht mit einer 2-Zimmer-Wohnung und Sperrmüll-Möbel im sozialen Brennpunkt abfinden wollen.
Verband der alleinerziehenden Mütter und Väter hat ebenfalls ein umfassendes Beratungsangebot. Wichtig: Falls der Vater keinen Kindsunterhalt bezahlt, Du bekommst nur Geld ab dem Tag der Antragstellung.
Dir stehen zu:
Harz4
Erstausstattung Möbel (wenn auch gebraucht)
Unterhalt für die kleine
Unterhalt für dich wenn ihr verheiratet seit und die Umstände der Trennung durch ihn ausgelöst worden sind.
Kindergeld,
Renovierungskosten
Wenn aus eigener Kraft und Familie nicht machbar sogar ein Unternehmen welches den Umzug deiner Sachen von der kleinen Organisiert.
Nein sind nicht verheiratet und hätte eh gebrauchte Möbel gekauft. Danke :)
Da wird dir schon geholfen, aber seine Aggressionen kommen von seinem Charakter nicht von seinem Canabiskonsum, da bin ich fester Überzeugung.
http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/arbeitswelt/teilzeitausbildung-alleinerziehende-muetter-13329990.html