An die Elektriker hier: Dürfen in Deutschland Sicherungen und Steckdosen die kein VDE -Zeichen haben , nicht eingebaut werden? Ist das VDE Zeichen Vorschrift?
2 Antworten
im sinne der europäischen harmonisierung ist der zwang zum VDE Zeichen entfallen. eine CE Zertifizierung samt dem zugehörigen CE Zeichen ist allerdings pflicht.
ein mitbewerber von uns hat hier beinahe mal ins fettnäpfchen getreten, als er im zuge eines e-checks bemängeln wollte, dass auf den neu verbauten sicherungen keine VDE Zeichen wären.
hätte er das gemacht, wäre das ein klarer verstoß gegen geltendes wettbewerbsrecht gewesen.
lg, Anna
okay... das mit den K Automaten wusste ich, dass es den zwang vorher nicht gab nicht. mir wurde mal gesagt, er sei entfallen.
Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich!
VDE-Normen sind kein Gesetz, haben aber durch das EnWG § 49 Absatz 2 Gesetzescharakter erhalten.
Beim Abweichen von VDE-Normen ist im Zweifelsfall/ Schadensfall zu beweisen, dass die eigene Lösung mindestens die gleiche Sicherheit bietet.
Das bedeutet, dass sehr wohl Bauteile ohne VDE-Zeichen verbaut werden dürfen und auch verbaut werden.
Das bedeutet, dass sehr wohl Bauteile ohne VDE-Zeichen verbaut werden dürfen und auch verbaut werden.
Aber dann müssen sie das CE-Zeichen haben
Nein müssen Sie nicht, wenn der Elektriker ein Verteilung zusammen baut, dann ist er gemäß DIN 61439 Hersteller einer Schaltgerätekombination, diese muss dann eine Konformitätserklärung erhalten und bekommt als ganzes ein CE-Kennzeichnung.
Also für die Dummen: wenn das Ce Zeichen drauf ist und kein VDE Zeichen, darf beides verbaut werden und ist versicherungstechnisch abgesichert?
Diesen Elektriker würde ich zum Teufel jagen, wenn keines Bauteile ein VDE- oder CE-Zeichen hätte.
Er kann auf Grund seiner Ausbildung die Forderungen der DIN EN 61439 gar nicht erfüllen:
Der „Hersteller einer Schaltgerätekombination“ ist jede
Elektrofachkraft, die aus Schaltgerätekombinationen eines ursprünglichen Herstellers selbst eine Verteilung baut. Sie ist für die individuelle Schaltanlage verantwortlich und damit verpflichtet, einen Bauartnachweis zu allen Veränderungen zu erstellen, die nicht im Bauartnachweis des Ursprungsherstellers enthalten sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/IEC_61439
Wie will denn dieser Elektriker nachweisen, dass die von ihm verbauten Betriebsmittel, die kein VDE- oder CE-Zeichen tragen, den Vorschriften, die für sie gelten, genügen?
Eins nach dem anderen:
Das VDE-Zeichen steht hierfür:
Elektrotechnische Erzeugnisse, auch Produkte im Sinne des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und Medizinprodukte im Sinne des Medizinproduktegesetzes (MPG)
nach VDE-/EN-/IEC-Normen, sonstigen technischen Bestimmungen sowie etwaigen Rechtsvorschriften hinsichtlich Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen
Quelle: https://www2.vde.com
Die CE-Kennzeichnung steht hierfür:
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, Inverkehrbringer oder EU-Bevollmächtigte gemäß EU-Verordnung 765/2008, „dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft über ihre Anbringung festgelegt sind.“
Die CE-Kennzeichnung ist daher kein Qualitätssiegel, sondern eine Kennzeichnung, die durch den Inverkehrbringer in eigenem Ermessen aufzubringen ist und mittels der er zum Ausdruck bringt, dass er die besonderen Anforderungen an das von ihm vertriebene Produkt kennt und dass selbiges diesen entspricht.
Quelle: https://de.wikipedia.org
Hier ist zu erkennen, dass die CE-Kennzeichnung kein Qualitätssiegel ist, wobei es sich beim VDE-Zeichen sehr wohl um ein Zeichen handelt was Produkte nur erhalten wenn bestimmte Kriterien ( Qualitätskriterien ) erfüllt sind.
Das fehlen eines VDE-Zeichen bedeutet aber im Umkehrschluss nicht das fehlen bestimmter Eigenschaften.
Was ein Elektriker verbaut oder nicht, entscheidet er ganz alleine. Das hat mit der Haftung nur in zweiter Linie etwas zu tun. Der Elektriker ist Hersteller bzw. Errichter einer Elektroanlage und damit trägt er die Verantwortung für sein Produkt/ seine Produkte.
Wenn er nur bestimmte Teilprodukte in sein fertiges Endprodukt übernehmen möchte, so ist das sein gutes Recht. Was die Haftung angeht ist es sicherlich sinnvoller VDE zertifizierte Produkte zu verwenden ( korrekte Verarbeitung vorausgesetzt ) um im Schadensfall nicht noch den Beweiß antreten zu müssen, dass die nicht zertifizierten Produkte min. die gleiche Qualität haben.
So lange der Handwerker keine Fehler macht ( fahrlässig/ grob fahlässig oder gar vorsätzlich ) ist die Haftungsfrage üblicherweise geklärt.
Sollte ein Schadensereignis eintreten und die Versicherung erkennt ein nicht zertifiziertes Produkt, so bedeutet dieses ja nicht zwangsläufig das eben dieses Produkt auch schadensverursachend ist.
Sollte ein nicht zertifiziertes Produkt einen Schaden verursachen, so ist im Einzelfall zu klären ob ein vergleichbares zertifiziertes Produkt die gleichen Mängel aufweisen kann.
Wenn ein Kunde auf ein nicht zertifiziertes Produkt besteht, so obliegt es trotzdem alleine dem Handwerker es zu verarbeiten oder nicht. Wenn der Handwerker das nicht möchte, kann sich der Kunde einen anderen Handwerker suchen.
Du kannst jagen wen Du willst und auch das auszugsweise kopieren der Norm hilft hier niemandem.
Danke, Prof. Gut, der Elektriker kann es selbst entscheiden und er will es nicht einbauen. Und das lässt er sich dann auch noch bezahlen?! Das ist dann aber auch nicht in Ordnung, oder? Zumal sie dafür auch noch zu zweit kamen. Also zweimal eine halbe Stunde. Bin gespannt auf die Rechnung und stinksauer
Jetzt ist die Frage zu klären was beauftragt wurde?
Wenn der Kunde den Handwerker bestellt um beigestelltes ( kundeneigenes ) Material zu verarbeiten, dann kann der Handwerker im Regelfall erst über die Beschaffenheit eine Aussage treffen, wenn er es in Augenschein nehmen kann.
Ebenso verhält es sich, wenn ein Kunde die Ausführung einer Arbeit wünscht die so nicht zulässig ist.
War der Auftrag grundsätzlich so umfangreich oder kompliziert, dass 2 Monteure erforderlich waren? Wenn nicht, dann ist im Zweifel der 2 Monteur auch nur zu bezahlen, wenn gearbeitet wurde.
Grundsätzliches zu beigestelltem Material:
Handwerker sind aktuell noch gewährleistungspflichtig, für durch sie verarbeitetes und vom Kunden beigestelltes Material.
Auch hier hat der Handwerker das Recht die Verarbeitung abzulehnen. ( Evtl. war das der Grund, warum der Elektriker hier nicht in die Montage einwilligte. )
Mein Elektriker hat sich geweigert...
Das darf er ja, er muss die Verantwortung für seine Arbeit übernehmen und wenn er etwas nicht verbauen möchte, dann muss er das auch nicht.
vorsicht, wenn er sich mit dem grund weigert, dass kein vde zeichen drauf ist, dann wäre das ungefähr wie der wirt, der einen schwarzen aus der kneipe schmeißt, weil er schwarz ist.
wenn er allerdings sagt, dass ihm das Produkt nicht behagt, ohne näher darauf einzugehen, ist es seine unternehmerische freiheit.
lg, Anna
Danke. Mein Elektriker hat sich geweigert...
Es gab auch vorher keinen Zwang.
"K"-Automaten hatten noch nie ein VDE-Zeichen.