AMS Österreich Geldrückforderung nach Bezugssperre?

2 Antworten

http://www.jusline.at/index.php?cpid=ba688068a8c8a95352ed951ddb88783e&lawid=152&paid=11&mvpa=10

§ 11 AlVG Arbeitslosenversicherungsgesetz
Gesetzestext

Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. Juli 2015

(1) Arbeitslose, deren Dienstverhältnis in Folge eigenen Verschuldens beendet worden ist oder die ihr Dienstverhältnis freiwillig gelöst haben, erhalten für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tage der Beendigung des Dienstverhältnisses an, kein Arbeitslosengeld. Dies gilt auch für gemäß § 3 versicherte Personen, deren Erwerbstätigkeit in Folge eigenen Verschuldens oder freiwillig beendet worden ist.

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komme zwar aus D - würde ich aber mit einem klaren "nein" beantworten ... wen Du nach 3 Wochen eine Arbeit findest, hast Du aber nur 3 Wochen Sperrzeit (und ab der 4 Woche dann wieder Lohnanspruch) ... das soll schließlich eine "Strafe" für die Arbeitsaufgabe ohene wichtigen Grund sein ..

Wenn du unter 25 Jahren alt bist, kann die Kürzung aufgehoben werden, wenn der Kürzungsgrund nicht mehr vorliegt. Also kann das schon sein.