Amazon Rücksendekosten über 40 EUR?
Amazon schreibt in den AGB: Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.Was ist wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht (ich sie also nur zurückschicken möchte weil ich es mir z.B. anders überlegt habe) aber den Wert von 40 Euro übersteigt? Übernimmt Amazon die Rücksendekosten trotzdem? Bei einem großen und schweren Paket sind die ja nicht unerheblich.
3 Antworten
Die 40,-- Euro-Klausel ist längst nicht mehr gültig. Bei Nichtgefallen bezahlt in jedem Fall der Käufer die Rücksendung. Ich nehme an, dass Du das Produkt bei einem Drittanbieter auf der Amazon-Plattform gekauft hast. Deine Rücksendekosten werden nicht übernommen.
Die 40,-- Euro-Klausel ist längst nicht mehr gültig. Bei Nichtgefallen bezahlt in jedem Fall der Käufer die Rücksendung.
Der Verkäufer kann auch im Sinne des Kunden davon abweichen. Amazon ist recht kundenfreundlich.
Und wenn Amazon im Rahmen seiner AGB zusagt ab 40,- € Warenwert die Kosten zu tragen dann ist das eben so.
Du kannst die Ware zurücksenden, geh bei Amazon auf mein Konto, letzte Lieferung, da findest Du etwas über Rücksendungen. Klick Dich durch, zum Schluß kannst Du Dir den frankierten Rückssendeaufkleber ausdrucken.
hier geht es ja um Rückgaben nach dem § 312 d BGB aus dem Fernabsatzgesetz wegen quasi "Nichtgefallens des Artikels", also wenn der Artikel sonst ok ist.
Ist die Ware mangelhaft, darfst Du das natürlich mit einem Retourenschein kostenlos zurückschicken.
Da sind schon einige Kunden bei A. herausgeflogen, weil öfters Retouren anfielen. Das läßt sich A. auch nicht so lange gefallen.
Das neue Urteil sagt, daß die Kosten dann dem Kunden aufgebürdet werden dürfen. Deshalb abschreckend hohe Kosten.
http://www.it-recht-kanzlei.de/neue-widerrufsbelehrung-2014.html
Bei Klamotten, Schuhen usw ist das aus hygienischen Gründen ja auch schwierig, das muß gereinigt werden, wird als B - Ware deklariert usw.