Problem bei Rücksendung - Wer trägt Kosten?
Hallo, kleines Problem. Artikel gekauft für 49,99 €. Artikel passt nicht, Verkäufer kontaktiert wegen Rücksendung. Nun weigert sich dieser dir Kosten der Rücksendung (Paket, 6,90 €) zu übernehmen. Begründung:
Hallo, das ist leider nicht richtig. 1.In der Widerrufsbelehrung steht: "Wenn die Ware der bestellten entspricht...", trägt das Porto der Käufer. Da die Ware der bestellten entsprach müssen wir kein Porto für die Rücksendung erstatten. So steht es auch in unseren Agb´s.
Dies wird Ihnen sowohl Ebay bestätigen als auch jede Verbraucherzentrale.
In den AGB steht vollständig: Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Zahlung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Ich habe bisher immer die Erfahrung gemacht, das sobald ein Artikel über 40 € kostet, der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat. Hatte da auch noch nie Probleme... Bitte um fundierte Hilfe. :)
4 Antworten
Dazu aus dem BGB:
§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe.
(...)
(2) (...) Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
Ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt.
Dem Verbraucher dürfen daher die Kosten der Rücksendung vertraglich (also etwa durch die AGB) auferlegt werden, wenn
-- entweder der Preis der Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt
-- oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nichts bezahlt hat.
Umgekehrt braucht der Verbraucher die Rücksendungskosten nicht zu bezahlen, wenn der Preis der Sache den Betrag von 40 Euro übersteigt und der Verbraucher bereits eine Teilzahlung oder die volle Zahlung gleistet hat. Eine andere vertragliche Vereinbarung in den AGB ist unwirksam.
In keinem Fall muss der Verbraucher die Rücksendekosten tragen, wenn die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.
Vorliegend entspricht die Sache der bestellten. Das genügt aber noch nicht für die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher. Entscheidend ist hier, da der Preis der Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt, ob der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits den Kaufpreis oder eine Teilzahlung entrichtet hat.
Hat er das getan, muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Wenn nicht, dann ist der Verbraucher in der Pflicht.
Wenn Du eine falsche Größe bestellt hast, kann ja da der Verkäufer nichts für. Kannst versuchen, ob er es aus Kulanz macht, aber darauf pochen kannst Du nicht. Du hast fehlerfreie Ware erhalten, die Dir halt nicht paßt.
Es geht um die 40 Euro Wertgrenze...
Gemäß BGB §357 (2) gehen die Kosten zu deinen Lasten, wenn der Verkäufer das Richtige geliefert hat:
Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
natürlich sie müssen versand selber bezahlen. würde es ihnen auch als verkäufer gefallen wen jemand das mit ihnen machen würde??ich glaube nicht..also in zuckunft einfach besser lesen.
mann sagt der kunde ist könig aber manche nehmen es wirklich ernst keine kunde auch keine verkäufer ist könig alle beide haben das recht.