Problem bei Rücksendung - Wer trägt Kosten?

4 Antworten

Dazu aus dem BGB:

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe.

(...)

(2) (...) Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Ein Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 1 Satz 1 BGB besteht, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt.

Dem Verbraucher dürfen daher die Kosten der Rücksendung vertraglich (also etwa durch die AGB) auferlegt werden, wenn

-- entweder der Preis der Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt

-- oder wenn bei einem höheren Preis der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nichts bezahlt hat.

Umgekehrt braucht der Verbraucher die Rücksendungskosten nicht zu bezahlen, wenn der Preis der Sache den Betrag von 40 Euro übersteigt und der Verbraucher bereits eine Teilzahlung oder die volle Zahlung gleistet hat. Eine andere vertragliche Vereinbarung in den AGB ist unwirksam.

In keinem Fall muss der Verbraucher die Rücksendekosten tragen, wenn die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.

Vorliegend entspricht die Sache der bestellten. Das genügt aber noch nicht für die Auferlegung der Rücksendekosten auf den Verbraucher. Entscheidend ist hier, da der Preis der Sache einen Betrag von 40 Euro übersteigt, ob der Verbraucher zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits den Kaufpreis oder eine Teilzahlung entrichtet hat.

Hat er das getan, muss der Verkäufer die Rücksendekosten tragen. Wenn nicht, dann ist der Verbraucher in der Pflicht.

Wenn Du eine falsche Größe bestellt hast, kann ja da der Verkäufer nichts für. Kannst versuchen, ob er es aus Kulanz macht, aber darauf pochen kannst Du nicht. Du hast fehlerfreie Ware erhalten, die Dir halt nicht paßt.

Briegel 
Beitragsersteller
 13.01.2010, 19:26

Es geht um die 40 Euro Wertgrenze...

Gemäß BGB §357 (2) gehen die Kosten zu deinen Lasten, wenn der Verkäufer das Richtige geliefert hat:

Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

natürlich sie müssen versand selber bezahlen. würde es ihnen auch als verkäufer gefallen wen jemand das mit ihnen machen würde??ich glaube nicht..also in zuckunft einfach besser lesen.

mann sagt der kunde ist könig aber manche nehmen es wirklich ernst keine kunde auch keine verkäufer ist könig alle beide haben das recht.