Am Kaufvertrag habe ich bei Anmerkung alle Vorschäden aufgelistet?
Jetzt will der Käufer trotz Auflistung mich klagen. Kann er das?
Ich habe "KFZ teilweise enachlackiert" geschrieben und er meint, dass ich die Tür nicht angegeben habe.
Was soll das?
4 Antworten
Schwer zu beurteilen. Wir wissen nicht, wer recht hat. Du oder der Käufer.
Sag ihm, er soll klagen und dich am Hintern lecken.
Der Rechtsweg steht ihm offen.
Macht euch dcoh nicht sofort ins Hemd, nur wenn einer mal klagen will.
Soll er es tun.
Klagen kannst du immer, gerade zivilrechtlich.
Mit einer Klage ist schnell gedroht. Das sollte dich nicht verunsichern, wenn du keine Mängel verschwiegen hast.
Meist scheuen gerade diejenigen, die am lautesten mit einer Klage drohen, den Gang vors Gericht. Der kostet schließlich Geld und ob sie Recht bekommen, ist keinesfalls garantiert.
Teilweise nachlackiert weist ja schon darauf hin, dass verschiedene Teile nachlackiert wurden.
Da es ein Privatverkauf war hat der Käufer nicht so große Chancen