Hab vorgestern meinen Golf IV Baujahr 1998 206.000KM verkauft von Privat zu Privat.
Gestern abend meldet sich der Käufer bei mir und fordert sein Geld zurück weil er auf der Autobahn bei Tempo 140 stehen geblieben ist, alle Kontrollleuchten hätten aufgeblinkt und er musste abgeschleppt werden. Da mein "Stiefschwiegervater" KFZler ist, er sich also auskennt meinte er dierekt dass wohl der Zahnriemen gerissen ist und somit ein wirtschaftlicher Totalschaden am Auto da so eine Reparatur bis zu 2000 euro kosten kann. Ich werde zusammen mit ihm und unserem "haus-Schrauber" nachher den Käufer aufsuchen da dieser direkt im Nachbarort wohnt.
Dieser hat nachdem das ganze passiert ist direkt mit Anwalt gedroht und dass er das Geld zurück haben möchte. Jetzt habe ich natürlich angst vor Erstattungskosten da ich im moment alles andere als flüssig bin, da ich erst seit anfang des Monats wieder Arbeit hab nach 3 monaten Hartz IV.
Die Frage ist, kommt er mit seinen Forderungen durch wenn das ganze tatsächlich vor Gericht enden sollte, womit er drohte oder brauche ich wie in vielen Foren erwähnt keine Befürchtung zu haben? Wir verwendeten folgenden Kaufvertrag
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1337094762676171470274/kfz-kaufvertrag.pdf
Der Käufer hat Probefahrt gemacht und sogar am selben Tag des Kaufes seinen "Haus-Schrauber" nochmal unter das Auto kucken lassen, alles in Ordnung seiner Meinung nach, er hat das Auto anschließend ja genommen.
In wie weit muss ich nun "Befürchtungen haben"
Mit dem Passus: " Das Fahrzeug wird – soweit nicht nachstehend ausdrücklich Garantien zugesagt sind – wie besichtigt und probegefahren unter Auss chluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzlich e oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben , Körper oder Gesundheit.
bin ich doch eigentlich auf der sicheren Seite, oder?
Ich bin niemand der einen anderen übers Ohr hauen will oder ähnliches, und wenn ich das Geld hätte würde ich ihm sogar einen Teil wieder erstatten, aber das geht alles im Moment leider nicht, deswegen muss ich auf den Passus "gekauft wie gesehen" beruhen.