Altersteilzeit unterbrechen

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Solange Sie in der aktiven Arbeitsphase sind, ist es möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber diesen Altersteilzeitvertrag geschlossen. Den müssten beide ändern oder aufheben. Danach ist es fast unmöglich, weil dann schon Gelder des Arbeitsamtes fließen.

Argyle 
Beitragsersteller
 09.09.2011, 12:56

Vielen Dank für Ihre Antwort - ich werde jetzt mal im Personalbüro anfragen.

Die Altersteilzeit war an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine davon war, dass sie bis zum Beginn der frühestmöglichen Rente, also der mit 63 ging.

Es hindert dich keiner daran, nach der Altersteilzeit noch zwei Jahre oder länger zu arbeiten.

Aber man kann nicht alles haben, die Vorzüge der Altersteilzeit und die volle Rente.

Hast du dir das vorher nicht ausrechnen lassen, wie es sich auf die Rente auswirkt?

Argyle 
Beitragsersteller
 09.09.2011, 12:54

Du hast recht, ich habe die Vorzüge der Altersteilzeit, leider habe ich mir vorher nicht ausrechnen lassen -wie es sich auf meine Rente auswirkt. Deshalb suche ich jetzt nach einer guten Lösung.

Wenn die Entscheidung einmal getroffen wurde, ist sie nur mit Einverständnis aller Parteien wieder zu revidieren.