Altersteilzeit unterbrechen
Ich bin jahrgang 1952 und bekomme meine Rente erst mit 65Jahren und 6 Monaten . Leider habe ich mit meiner Altersteilzeit zu früh angefangen, nämlich mit 57 Jahren. Ich gehe mit 60 in die Freizeitphase der Altersteilzeit, bin mit 63 fertig und hätte dann noch 21/2 Jahre zur Rente. Wenn ich mit 63 in Rente gehe habe ich 9% Abschläge. Meine Frage: Kann ich meine bereits angefangegen Altersteilzeit für zwei Jahre unterbrechen und normal arbeiten - und dann wieder in die restliche die Altersteilzeit wechseln?
3 Antworten
Solange Sie in der aktiven Arbeitsphase sind, ist es möglich, wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist. Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber diesen Altersteilzeitvertrag geschlossen. Den müssten beide ändern oder aufheben. Danach ist es fast unmöglich, weil dann schon Gelder des Arbeitsamtes fließen.
Vielen Dank für Ihre Antwort - ich werde jetzt mal im Personalbüro anfragen.
Die Altersteilzeit war an bestimmte Bedingungen geknüpft. Eine davon war, dass sie bis zum Beginn der frühestmöglichen Rente, also der mit 63 ging.
Es hindert dich keiner daran, nach der Altersteilzeit noch zwei Jahre oder länger zu arbeiten.
Aber man kann nicht alles haben, die Vorzüge der Altersteilzeit und die volle Rente.
Hast du dir das vorher nicht ausrechnen lassen, wie es sich auf die Rente auswirkt?
Du hast recht, ich habe die Vorzüge der Altersteilzeit, leider habe ich mir vorher nicht ausrechnen lassen -wie es sich auf meine Rente auswirkt. Deshalb suche ich jetzt nach einer guten Lösung.
Wenn die Entscheidung einmal getroffen wurde, ist sie nur mit Einverständnis aller Parteien wieder zu revidieren.