Als Student Familienversichert -- Was wenn man mehr als 2 Monate etwas mehr verdient?
Hallo Community ,
meine Frage ist etwas spezieller aber eigentlich sehr einfach zu verstehen, hoffe ich.
Ich bin Student und bin familienversichert. Die Regelung besagt grob, dass ich pro Monat nicht mehr als zB 385 € verdienen darf. Diese Grenze darf jedoch 2 mal überschritten werden. Sobald ich insgesamt 3 Monate überschreite, muss ich mich studentisch versichern. Aber spielt die Reihenfolge eine Rolle ?
Beispiel: Ich verdiente bis Mai weniger als 385 , im Juni und Juli mehr als 385 ( noch ist alles ok, es sind ja nur 2 Monate ) , dann bis November wieder weniger als 385 und im Dezember jedoch nochmal mehr als 385 ... Für welche Monate muss ich dann rückwirkend Studentische Beiträge zahlen ? Ganze Jahr ? Dezember ? Ab August ?
Ich habe nicht vor hier falsche Angaben zu machen, ich möchte lediglich das System verstehen damit ich weiss, auf was für einen finanzielle Belastung ich mich einstellen muss und wie ich sowas künftig vermeiden kann.
Grüße, Robby
4 Antworten
beim bafög ist es so, dass man pro monat 400,- euro bzw. 4.800,- euro im jahr verdienen darf. frag bei der krankenkasse nach, ob es da nicht auch so eine "mischkalkulation" gibt
Da gibt es keine "Mischkalkulation" sonder eine glasklare Regelung: Entweder ein mtl. Einkommen von max. 385 € oder ein 450-Euro-Minijob ist erlaubt für die kostenlose Familienversicherung bei den Eltern - einfach mal kurz googeln nach: Name der KK, Leistungen, Familienversicherung
Viel Erfolg damit wünscht euch siola!
Hallo,
hierbei gelten verschiedene Regelungen:
1) Bei schwankenden Einnahmen ist eine Schätzung für die nächsten 12 Monate erforderlich. Dann ist der Durchschnittswert entscheidend.
2) Wenn man grds. gleichbleibende Einnahmen hat, kann die Einkommensgrenze von 385 Euro (für Arbeitnehmer bis 450 Euro) bis zu 2 Monate überschritten werden. Die Familienversicherung endet, wenn das Überschreiten absehbar ist. Das kann im Juni, Juli oder Dezember gewesen sein.
Gruß
RHW
Hallo Robby,
hier nochmal ein Link mit vielen hilfreichen Infos zur Familienversicherung:
http://www.lohn-info.de/krankenversicherung_familienversicherung.html
Gruß siola
wie z.B. dieser Satz:
Für 2013 ist die Familienversicherung selbst dann noch möglich, wenn das sonstige anrechenbare Gesamteinkommen bereits über dem Betrag von 385 € liegt, zusammen mit dem Entgelt aus dem Minijob jedoch die Grenze von 450 € nicht übersteigt.
Hallo siola55,
in der Frage geht es um die kostenlose Familienversicherung in der GKV. Dort gibt es die 2 Monate Überschreitungsmöglichkeit. Normalerweise führt ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Bei Werkstudenten gilt dies aber nur in der Rentenversicherung.
Fazit:
Ein Werkstudent, der überraschend für maximal 2 Monate die 450-Euro-Grenze überschreitet, bleibt weiterhin kostenlos in der Familienversicherung der GKV. Aber: bei schwankenden Einnahmen muss von Vornherein eine Einnahmeschätzung vorgenommen werden.
Quelle:
-> ab Seite 16
Hallo Robby,
hier noch meine kurze Version wg. der kostenlosen Familienversicherung - du hast da nur die Hälfte der Regelung gelesen bzw. im Kopf:
Die Regelung besagt grob, dass ich pro Monat nicht mehr als z.B. 385 € verdienen darf...
...oder einen 450-Euro-Minijob ausüben darfst!
Gruß siola
Hallo Robby,
also in der Regel kannst du ein Einkommen haben bis 385 Euro mtl. oder ein 450-Euro-Minijob! Dies dürfte bei der KK deiner Eltern auch nicht anders sein - google zur Sicherheit einfach mal unter: Name der KK deiner Eltern, Leistungen, Familienversicherung
Diese Grenze darf jedoch 2 mal überschritten werden.
Wo hast du wohl diesen Satz her??? Diese Aussage gehört zum Hinzuverdienst in der vorzeitigen Rentenversicherung - hier darf 2x im Jahr wg. Urlaubs- u. Weihnachtsgeld diese 450-Euro-Minijobgrenze überschritten werden - nicht jedoch was die Familienversicherung betrifft ! ! !
Diese folgende Aussage gilt nur für den Hinzuverdienst vor der Regelaltersgrenze:
Unabhängig davon ob Sie eine Vollrente oder eine Teilrente erhalten: Sie dürfen die Hinzuverdienstgrenze, die Sie mit Ihrem „normalen“ Verdienst einhalten, zweimal pro Kalenderjahr bis zum doppelten Wert überschreiten. Neben einer Vollrente dürfen Sie regelmäßig 450 Euro hinzuverdienen. Hiervon abweichend darf Ihr Hinzuverdienst in zwei Monaten also bis zu 900 Euro betragen.
Davon profitieren Sie beispielsweise, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen oder Ihnen Überstunden bezahlt werden.
Diese Aussagen haben mit der Familienversicherung überhaupt nichts zu tun - bei einem 450-Euro-Minijob darf das Brutto-Jahreseinkommen den Betrag von 12 x 450 € nicht um mal um 1 Cent übeschreiten (d.h. max. 5.400 € Bruttolohn im Jahr bei einem 450-Euro-Minijob!), dann bewegst du dich bereits im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt, bei einem mtl. Bruttolohn von 450,01 € bis 850 € und bist als "normaler" Arbeiter/Angestellter voll sozialversicherungspflichtig!
Bei Studenten gelten dann aber nochmals andere Regeln, nachzulesen hier in dem Link: http://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/jobben.php
Also kommt es jetzt drauf an, welche Art Job du tatsächlich ausübst - bei einem 450-Euro-Minijob wärst du weiterhin familienversichert bei den Eltern, ist dies jedoch ein Midijob in der Gleitzone von 450,01 € bis 850 € mtl. Bruttoeinkommen, dann wärst du nicht mehr familienversichert!
PS: Weitere Infos findest auch in der minijob-zentrale.de unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> Besondere Personengruppen -> Studenten
Diese Grenze darf jedoch 2 mal überschritten werden. Sobald ich insgesamt 3 Monate überschreite, muss ich mich studentisch versichern. Aber spielt die Reihenfolge eine Rolle ?
Also diese "Halbwahrheit" hätte ich gerne schriftlich bzw. die Quelle zum Nachlesen oder kommt sie nur aus dem hohlen Bauch - hoffentlich nicht -sorry- Hirn !?!
Gruß siola
Hallo siola55,
in der Frage geht es um die kostenlose Familienversicherung in der GKV. Dort gibt es die 2 Monate Überschreitungsmöglichkeit. Normalerweise führt ein Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenzen zur Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Bei Werkstudenten gilt dies aber nur in der Rentenversicherung.
Fazit:
Ein Werkstudent, der überraschend für maximal 2 Monate die 450-Euro-Grenze überschreitet, bleibt weiterhin kostenlos in der Familienversicherung der GKV. Aber: bei schwankenden Einnahmen muss von Vornherein eine Einnahmeschätzung vorgenommen werden.
Quelle:
http://www.vdek.com/content/vdeksite/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitra...
-> ab Seite 16
Diese Aussage ist leider falsch - nur beim vorzeitigen Rentenbezug kann ein 450-Euro-Minijob 2x im Jahr überschritten werden wg. einem evtl. Bezug eines Urlaubs- oder Weihnachtsgeldes!!!
Beim normalen 450-Euro-Minijob darf die Brutto-Jahresgrenze von 5.400 € überhaupt nicht überschritten werden, nicht mal um 1 Cent!
Sobald im Schnitt über 450 € mtl. Bruttoeinkommen erreicht wird, ist derjenige voll sozialversicherungspflichtig und wird als Midijob eingestuft, auuser es handelt um einen Studenten - hier gelten besondere Regeln!