Als Notfallpfleger im Rettungsdienst?

4 Antworten

Gleichgestellt überhaupt nicht, dazu bedarf es einer Ausbildung im Rettungsdienst. Auf Antrag ist jedoch eine Verkürzung möglich, sofern die Ausbildungsziele hierdurch nicht gefährdet werden. Beim Rettungssanitäter kann ich mir hier vorstellen, das man nur noch am Abschlusslehrgang, 40 Stunden mit Prüfung teilnehmen muss. Dem Rettungsassistenten kann man nicht mehr gleichgestellt sein, da es das Rettungsassistentengesetz (RettAssG) seit 2015 nicht mehr gibt, kann die Behörde auch keine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistent mehr ausstellen, da es die gesetzliche Grundlage dafür, das RettAssG ja nicht mehr gibt. Personen welche aktuell die Berechtigung haben die Berufsbezeichnung "Rettungsassistent/in" zu führen, können noch bis einschließlich 2020 eine staatliche Ergänzungsprüfung zum Notfallsanitäter ablegen. Der Notfallsanitäter durchläuft 1.960 Stunden praktische Ausbildung im Rettungsdienst, so viel wird es wohl beim Notfallpfleger nicht sein. Inwieweit Anteile des theoretischen und klinischen Unterrichts des Notfallpflegers auf die Ausbildung zum Notfallsanitäter angerechnet werden würden, das muss die zuständige Behörde auf Antrag entscheiden, ebenso ist die staatliche Prüfung zum Notfallsanitäter abzulegen. Eine Ergänzungsprüfung ist nur für Rettungsassistenten vorgesehen.

Abschließend also nein, eine automatische Gleichstellung erfolgt nicht. Auf dem RTW mitfahren, das geht immer, halt neben der Regelbesatzung. Wenn du bereits Gesundheits- und Krankenpfleger bist, ich nehme das aufgrund der Frage mal an, dann bekommst du jetzt schon verkürzt auf jeden Fall den Rettungssanitäter. Mfg.

Hi,

Ist man hinterher dazu berechtigt auf dem Rtw mitzufahren

Das ist ein eindeutiges Es kommt drauf an - nämlich auf das Bundesland und das dort gültige Landesrettungsdienstgesetz.

Du könntest lediglich als Fahrer eingesetzt werden, wenn eine "geeignete Person" ausreicht.

In den allermeisten Bundesländern muss allerdings eine rettungsdienstliche Ausbildung vorliegen.

wem ist man dann gleichgestellt dem RS odes RAoder NS?

Niemanden, bzw. nur der geeigneten Person - auch ein Notfallpfleger hat keine rettungsdienstliche Qualifikation.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein. Das ganze ist ja nur ein Praktikum.

Also RA/NFS könnte ich mir nicht vorstellen, wohl eher RH/RS

bitte berichtigen wenn ich Falsch liege.

Woher ich das weiß:Hobby