als lehrling eine 12 stunden schicht?
unser chef hat beschlossen das wir 12 stunden am tag arbeiteb sollen, nun ich habe diese woche normal meine 8 stunden eingehalten doch jetzt sofort 12 stunden, das heisst ich werde plusstunden haben fur diese woche oder? darf ich das als lehrling? ich bin 18 .. und wie viele pausen stehen mir zu? ich mochte schon dann ab anfang nachste woche frei haben, ist das auch in ordnung wenn ich da wegen dem frage?
10 Antworten
Es kommt nicht darauf an ob, du Lehrling bist. Du bist volljährig und kannst in einem Ausnahmefall auch mal zu einer solchen längeren Schicht heran gezogen werden. Z.B. für Inventurarbeiten.
Eine generelle 12-Stunden-Schicht ist nicht erlaubt.
Natürlich musst du diese Mehrarbeit auf keinen Fall kostenlos oder ohne Ausgleich leisten.
Das ist falsch! Azubis haben unabhängig vom Alter andere Rechte. Eine 12-Stunden schicht ist nur mit Sondergenehmigung erlaubt (für normale Arbeiter).
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Überstunden
Auszubildende müssen keine Überstunden leisten! Die einzige Ausnahme sind absolute Notfälle! Ein Beispiel: Im Betrieb bricht ein Feuer aus und alle Mitarbeiter versuchen noch möglichst viele Dinge aus dem Feuer zu retten. In diesem Fall kann auch vom Azubi erwartet werden, dass er solange wie möglich hilft. Das ist kein Witz! Nur solche Notfälle erlauben es dem Arbeitgeber, bei Azubis Überstunden anzuordnen. Fehlendes Personal ist kein Notfall. Der Azubi kann nach abgeleisteter Arbeitszeit immer nach Hause gehen. So ist die rechtliche Lage. Natürlich muss du dir überlegen, ob das clever ist. Aber in jedem Fall solltest du dir über einen Ausgleich für die Überstunden Gedanken machen, falls du freiwillig Überstunden leistest!
12 Stunden ist in der regel nicht zulässig weder für Azubis noch für Ausgelernte.
Nur in ganz wenigen Berufen gibt es Ausnahmen.
Volljährige dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden, insgesamt also 48 Stunden wöchentlich. Die Arbeitszeit kann sogar auf zehn Stunden täglich und 60 Stunden wöchentlich verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt nicht mehr als acht Stunden gearbeitet wird. Im Arbeitsvertrag darf bei Volljährigen, die Vollzeit arbeiten, also nur eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden und eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden vermerkt werden. Auch wenn Überstunden geleistet werden, dürfen die maximalen Arbeitszeiten auf keinen Fall überschritten werden - das wäre ein Verstoß gegen das Arbeitsrecht! Wenn im Ausbildungsvertrag eine geringere Arbeitszeit als 48 Stunden und eine Fünf-Tage-Woche angegeben sind, gilt laut Günstigkeitsprinzip diese Regelung.
http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/arbeitszeit.html#Arbeitszeit für Volljährige
In diesem Link steht ALLES, was Du wissen musst. Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, wende Dich an die IHK!
Ich hab´s ja auch nur rauskopiert. ;-)
Hi da kommt es sehr auf die Branche an, also darauf was du machst und wo. In der Gastronomie ist es zb üblich das solche Überstunden erbracht werden, da ist es gesetzlich allerdings auch geregelt. Für Werkstätten und Co müßten meines Wissens nach die Überstunden angemeldet werden und der Chef muss darlegen, welchen betrieblichen Grund es dafür gibt, Habe in meiner Ausbildung auch rund 60 Std in der Woche gearbeitet, allerdings in der Gastronomie. Pausen wirst du in etwa 1,5 Std haben.
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf
Maximal 10h pro Tag an maximal 6 Tagen die Woche = 60 Stunden in einer Woche. Aber im 6 Monatsdurchschnitt nur 8 Stunden pro Werktag. Werktag = Montag bis Samstag also 6 Tage die Woche. 6x8= 48 Stunden / Woche im 6 Monatsdurchschnitt. Davon sind unter gewissen Umständen Ausnahmen möglich.
Der Ausbildungsvertrag geht vor. Wenn dort Zeiten geregelt sind, darf der Chef nicht einseitig dauerhaft verlängern, sondern er braucht Deine Zustimmung.
Falls Du minderjährig bist, maximal 40 Stunden die Woche und maximal 8 Stunden täglich.
Genau, so kenne ich das auch, ich hätte das bloß nicht so schnell in Worte fassen können. Bei maximal 10 Stunden ist jedenfalls normalerweise Schluß. Sicherlich wird es immer "Notfälle" geben, wo man mal vielleicht schon aus eigenem Interess länger arbeitet, aber von einem Lehrling darf man so etwas keinesfalls verlangen.