12 Stunden Schichten als Arbeitnehmerüberlassung?
Guten Abend,
ich arbeite in einer Arbeitnehmerüberlassung und habe einen BAP Tarif. Wir führen zwar Werkschutztätigkeiten aus, sind aber kein Werkschutz aufgrund unseres Status als Arbeitnehmerüberlassung.
Meine Frage lautet, ob es überhaupt zulässig ist, 12 Stunden Schichten, die wir eigentlich non Stop haben, erlaubt sind. Wir kommen zwar nicht über 48 Stunden die Woche hinaus, aber wie gesagt sind es 12 Stunden Schichten.
3 Antworten
Meiner Meinung nach ist das zu lange! Denn eine Pause braucht erstens jeder einmal und 12 Stunden finde ich sowieso viel zu lang!
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Arbeitszeitgesetz (ArbZG) § 7 Abweichende Regelungen(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Nein ist es nicht. Man darf nicht länger als 8 Stunden arbeiten. In Ausnahmefällen gehen auch mal 10 Stunden. Wenn du allerdings noch in der Probezeit sein solltest würde ich trotzdem in den sauren Apfel beißen. Du willst ja nicht gleich deine Stelle wieder verlieren.