Geldstrafe vom Chef legal?
Ich arbeite an einer Waschstraße als Teilzeitbeschäftigung. Ich habe die schicht verwechselt und daher verschlafen. Ich hatte frühschicht mit einem kollegen der keinen schlüssen hat weshalb die waschstraße 2 stunden verspätet auf war. Jetzt will mein Chef das ich ihm 100€ zahle als strafe. Ist das Legal?
5 Antworten
die Strafe von 100€ ist auf keinen Fall legal
Laut Arbeitnehmerhaftung musst du deinem Chef zwar Schäden ersetzen, welche du an seinem Eigentum verursacht hast (fahrlässig oder vorsätzlich).
Entgangene Einnahmen gehöre aber nicht dazu
Der Chef muss den entstandenen Schaden genau beziffern können.
Beispiel: Durch deine endlose Schusseligkeit wirfst du die Registrierkasse vom Tisch - diese ist kaputt und infolge dessen muss die Waschstraße für 3 Stunden geschlossen werden - gleichzeitig ist sie auf die Tasche eines Kunden gefallen und hat an dieser Tasche einen Schaden von 50 € erzeugt
Die Reparatur der Registrierkasse musst du bezahlen. Diesen Schaden hast du am Eigentum deines Chefs verursacht und der Schaden lässt sich durch die Reparaturrechnung genau belegen.
Die 50 € am Schaden der Tasche des Kunden musst du nicht bezahlen, für die muss dein Chef aufkommen weil es der Schaden eines dritten ist. (natürlich steht es deinem Chef frei dich deswegen privatrechtlich zu verklagen, durch die Arbeitnehmerhaftung ist dieser Schaden auf jeden Fall nicht abgedeckt)
Gleiches gilt für die vorübergehende Schließung der Waschstraße. Dem Unternehme entgehen dadurch zwar Einnahmen und/oder Gewinne, das ist aber kein Schaden an seinem Eigentum (er könnte sich dagegen auch versichern und wäre eventuell auch dazu verpflichtet, wenn er diesen Verdienstausfall vermeiden will)
Ist das Legal?
Absolut nicht.
Dein Chef braucht Dir die Stunden nicht bezahlen und er kann Dir eine Abmahnung geben. "Geldstrafen" verhängen/Lohn kürzen geht aber auf keinen Fall.
Frag ihn doch mal nach der rechtlichen Grundlage. Würde mich interessieren, was er dazu sagt
Wenn es nur einen Schlüssel gibt und dieser einem Mitarbeiter überlassen wird, ist das Fahrlässigkeit.
Kommt es aufgrund dieser Fahrlässigkeit zu Umsatzeinbußen, kann der Chef nicht verlangen, dass seine Angestellten für den Schaden aufkommen müssen.
Du hättest auch krank werden können, oder noch schlimmer einen Unfall gehabt haben. Dann wäre die Waschanlage noch länger geschlossen gewesen. Das gleiche gilt, wenn du den Schlüssel verloren hättest.
Dein Chef hätte viel früher für Ersatzschlüssel sorgen können und auch müssen!
Wenn es nichts schriftlich gibt, ist das eher ein Vorteil für Dich.
Als was wirst du denn da beschäftigt? Selbst Aushilfen oder Mini-Jobber erhalten einen ordentlichen Arbeitsvertrag!
Ohne einen Arbeitsvertrag braucht der Typ dir praktisch gar nichts zahlen, oder kann einfach behaupten es wurde ein ganz anderer Lohn vereinbart.
Bin als verkäufer angestellt. Anhand der lohnsbrechnung sieht man ja meinen stundenlohn. Und der lohn darf ja nicht gesenkt werden
Ganz so einfach gehts offiziell nicht... Offiziell müsste jetzt ein Gutachter den Schaden aufnehmen das müsste annne Versicherung die müsste entscheiden und so weiter und so fort...
Er könnte gekündigt werden wenn er einfach so nicjt zur Arbeit geht. Egal ob er verschlafen hat oder nicht.
Als ich dann auf dem weg zur arbeit war hat er gesagt ich soll nach hause gehen jemand anderes macht die schicht jetzt.
Allgemeine Regeln stehen im Arbeitsvertrag... also schau ob was für solche Fälle drin steht.
Einen schriftlichen arbeitsvertrag gibt es nicht. Daher ja auch keine schriftliche erklärung das ich die verantwortung trage
Dann sollte der mal ganz schnell nach geholt werden, ohne Vertrag kein Bwweismittel dass der Chef dich auch bezahlen muss.
Ich bin ja angemeldet und bekomme jeden monat eine lohnabrechnung.
Naja is trotzdem allgmein immer besser gültige Verträge zu haben.
Ja ich weiß. Aber durch den fehlenden vertrag kann er mir dann auch keine strafe aufpflichten oder sehe ich das falsch?
Das kann er dir auf diesem Wege so oder so nicht. Das muss er mit seiner Versicherung am Ende klären.
Okey dankeschön
NEIN.
Der spinnt scheinbar derbe....
Einen schriftlichen arbeitsvertrag gibt es nicht. Somit auch keine regelung bezüglich solchen vorfällen wie zu spät kommen oder ahnliches