Als Lehrerin die Sommerferien bei Elternzeit aussparen?
Hi Leute,
ich weiß, die Frage ist nicht neu. Aber nach einer längeren Recherche weiß ich leider immernoch nicht, was Sache ist. Ich habe verschiedene Meinungen gelesen und auch Urteile zu dem Thema.
Ich bin in BW Lehrerin und könnte meine im Februar beginnende Elternzeit im August für einen Monat unterbrechen und im August vollzeit Arbeiten. Hat jemand das schonmal so gemacht? Da mich das Land sehr lange als Krankheitsvertretung missbraucht hat, habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen, mal einen Montat in den Ferien "arbeiten zu gehen" ;-)
Das macht natürlich nur Sinn, wenn ich für den August auch Gehalt bekomme.
Hat jemand da Durchblick?
Vielen Dank für euren Input und liebe Grüße
Anna
1 Antwort
Naja, in dem einen Link steht es ja schon drin: du kannst deine Elternzeit auf mehrere Abschnitte aufteilen. Der erste Abschnitt geht dann von Februar bis Ende Juli und der zweite Abschnitt beginnt im September.
Somit würdest du im August "Vollzeit arbeiten".
Kann natürlich sein, dass das abgelehnt wird. Ich weiß nicht, ob es in BW ergänzende Regelungen zum BEEG gibt, die dieses Vorgehen von vorneherein ausschließen.
Idealerweise würde ich an deiner Stelle einen Fachmann (=Anwalt) um Rat fragen und nicht eine Laiencommunity.