Als Kleinunternehmer Einfuhrumsatzstezer?
Hallo,
kann man als Kleinunternehmer, Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren absetzen, wenn man sich gegen die Option zur Umsatzsteuer entschieden hat oder wäre es ratsam beim Einführen von Wäre sich für die Option zu entscheiden? Was wäre vom Kostenfaktor her die bessere Entscheidung.
4 Antworten
Ein Kleinunternehmer kann weder normale Vorsteuer noch Einfuhrumsatzsteuer abziehen. Wovon auch - er führt ja auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt ab.
richtig wurzlsepp668, war gerade nur auf die USt vertieft. In der Einkommensteuer stellen diese Kosten Betriebsausgaben dar.
Das heißt zu dem Preis den man bezahlt kalkuliert man noch seinen Gewinn und kann die Ware verkaufen?
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit die Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuer abzusetzen?
Zollgebühren natürlich über Konten des SKR 03 Kontenrahmens.
http://www.rechnungswesenforum.de/threads/1735-zoll-einfuhrumsatzsteuer-und-andere-abgaben
Entweder optierst Du dann als Kleinunternehmer nach § 19,1 USTG oder Du beantragst mit Differenzbesteuerung nach § 25 USTG eben für das EU Ausland eine UST ID bzw. VAT ID mit DE 123 456 789
Somit könntest Du als Unternehmer eben zum Nettopreis beziehen. Beides wird schwierig
Grundsätzlich kannst du Vorsteuer nur dann absetzen, wenn du auch selbst eine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen ausweist und abführst.
Als Kleinunternehmer kannst du diese Steuer also nicht absetzen.
Hast du für deinen Betrieb viele Investitionen zu machen, kann sich der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung lohnen.
Höhere Kosten hast du hier nur beim Zeitaufwand für deine Buchführung.
Zollgebühren sind als Ausgabe zu buchen und mindern das Betriebsergebnis.
Nein, kannst du leider nicht: http://www.kleinunternehmer.de/faq.htm (ziemlich am Ende der Seite)
Wer einen Handel betreibt, sollte sich eher gegen die Kleinunternehmerregelung entscheiden, wer vorwiegend Dienstleistungen erbringt, eher dafür. Mal als grobe Faustformel.
Denn der Handel kommt ganz schnell in Umsatzgrößen, die die Umsatzgrenzen der Regelung überschreitet.
ähm, Steuerbär, bei der Umsatzsteuer ist die Aussage richtig .....
aber selbstverständlich sind Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren Betriebsausgabe ......