Als Kassiererin auf Trickbetrüger reingefallen: Muss ich das Geld zurückzahlen?
wurde 1. gekündigt weil es wohl jetzt unzumutbar ist mich an der kasse arbeiten zu lassen und 2. muss das Geld zurückzahlen....
(wenn ich das nicht tu will mein exarbeitgeber mich anzeigen)
Hilfe? dürfen die das? ich bin doch eig das Opfer und nicht der Täter...
12 Antworten
Wenn die Kündigung gerade erst erfolgt ist, reiche eine Kündigungsschutzklage ein, dabei helfen Dir die Rechtspfleger im Amtsgericht. Das ist kein Grund zur Kündigung, es hätte völlig ausgereicht, Dir eine Abmahnung zu geben.
Dürfen sie. Du darfst dich aber auch wehren.
Hier kommt es auf so viele Details an (z.B. musstest Du den Trick erkennen, d.h. war Dein Verhalten fahrlässig oder nicht), dass eine Antwort zum Thema der Arbeitgeberhaftung hier kaum möglich ist.
Auch das Thema Kündigung ist nicht so einfach wie es aussieht. Hier kommt es darauf an, ob Du noch in der Probezeit bist, ob eine Abmahnung angemessen wäre usw.
Unbedingt Rechtsanwalt aufsuchen!
vage infos...kannst du nachweisen das du nix dafür kannst, musst du auch nichts zahlen. normal ist das auch kein kündigungsgrund, aber dagegen angehen bringt wenig...auch wenn man recht bekommt, toll wirds da sicher nicht mehr.
Das ist leider rechtens, sowas steht im Kleingedruckten; bist Du rechtschutzversichert oder in der Gewerkschaft, dann kannst Du Dir Hilfe suchen. In jedem Fall würde ich mich an die Rechtsberatung der Angestelltenkammer wenden, Du hast automatisch immer Kammerbeiträge gezahlt, und die helfen Dir im 1. Schritt auch kostenlos.
du kannst sogar gegen die Kündigung vorgehen.
ich weiß nicht von wo du bist. hier in österreich gibt es die arbeiterkammer, bei der du immer anrufen kannst und die dich auch kostenlos beraten.
Ich hab auch mal an der Kasse gesessen, bei mir stand im Arbeitsvertrag ganz weit hinten, ganz weit unten auch ein Passus, ich müsste für Verluste aufkommen, sowas meine ich mit Kleingedrucktes. Wenn Du auf Deine Abrechnung schaust, wirst Du irgendwo einen sog. Kammerbeitrag finden, sind meist so ein Paar Cent. Das ist Dein Beitrag zur Mitgliedschaft in der Arbeiter/Angestelltenkammer. Ich selbst wohne in Bremen, daher ist meine google Suche darauf fixiert, aber Du wirst in Deiner Suche Adressen in Deiner Nähe finden. Dort kannst Du Dich erstmal beraten lassen, die können Dir im Notfall auch Anwälte nennen und Dir auf dem weiteren Weg helfen. Gib bei google Angestelltenkammer ein, vielleicht noch Rechtsberatung, dann hast Du eine Anlaufstelle!
Nachtrag: such Deinen Arbeitsvertrag raus und nimm ihn gleich mit zur Beratung, dann können die nachsehen, was wirklich drin steht! Versuch auch, Dich zu erinnern, was Du alles so zwischendurch an Memos unterschrieben hast, solche Sachen wie "keine Geschenke von Vertretern annehmen" oder "Verluste/Kassendifferenzen über 20,- sind privat zu tragen" kommen auch gern mal als Memo zwischendurch zur Unterschrift und Kenntnisnahme.
ich habe grob fahrlässig gehandelt... weil ich die kasse nach dem kassiervorgang nochmal aufgemacht habe. deshalb will er mich anzeigen.
im vertrag steht GAR NICHTS bezüglich sowas. manko geld gibts auch nicht.
gegen die kündigung will ich gar nicht vorgehen ich will nicht mehr da arbeiten. zumal es eh eine zeitarbeitsfirma war und ich nicht DIREKT da angestllt war.
leider darf ich die sachen die ich unterschrieben habe nicht mehr einsehen... aber ich meine mich zu erinnern dass sowas da auch nicht drin stand
bitte nähere Info:
was ist das Kleingedruckte ?
und was ist die Angestelltenkammer ?