Als Hartz 4-ler mehr Geld wie ein Student

21 Antworten

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Tja, Sozialhilfe ist lukrativer als ein Studium. Studiengebühren machen das nicht einfacher. Man verschwendet die beste Zeit seines Lebens mit Lernen und "irgendwie über die Runden kommen" und wird dafür auch noch ausgeschimpft. Du brauchst Dich nicht weiter darüber zu ärgern, Schwarz-Gelb wird diesen Missstand bald in Wohlgefallen auflösen. Dann wird das ungerechte Bafög abgeschafft und Studiengebühren von mindestens 5000 Euro in ganz Deutschland eingeführt.

Ramonette 
Beitragsersteller
 20.10.2009, 20:22

Die Antwort find ich einfach genial ;-)

Deine Eltern sind aber dazu verpflichtet dir deinen Unterhalt zu bezahlen. Zumindest bis zu einem Lebensalter von 27 Jahren. Wie genau das sich verhält musst du versuchen zu erfahren aber es ist so. Sofern die nicht auch in Sozialhilfe stehen.

NX650Dominator  20.10.2009, 13:15

Es wurde doch ausdrücklich gesagt, dass sie sich das nicht leisten können. Soll Ramonette jetzt Ihre Eltern verklagen?

Auchdazu  20.10.2009, 17:54
@NX650Dominator

a: Am Anfang der Frage ist es nicht ausdrücklich gesagt worden. b: die Erklärung war zum Zeitpunkt meiner Antwort noch nicht ersichtlich. c. eine Mietwohnung bedeutet nicht das sie sich das nicht leisten können. d. könnte das notwendige Geld auch zwangsweise vom Staat bei den Eltern eingefordert werden.

Ramonette 
Beitragsersteller
 20.10.2009, 20:18
@NX650Dominator

Danke ;-) NX650Dominator!

Einen Studiumkredit. Aber um auf Deine Aussage eines Hartz IV Empfaenger zurueckzukommen (ich selber bin keiner). Auch diese Menschen haben meist sehr hart gearbeitet und sind durch Krisen Arbeitslos geworden. Was findest Du jetzt gerechtes dabei wenn Du Dich als ungerecht behandelt fuehlst?

Nellina  20.10.2009, 12:47

Ich habe während meines Studium am Abend an der Garderobe bei verschiedenen Restaurants gearbeitet. Ich konnte mich relativ gut über Wasser halten. Leider gibt es solche Jobs nicht mehr wie Sand am Meer.

biancix  20.10.2009, 12:45

finde ich auch... und vor allem meist auch vorher beiträge zur arbeitslosenversicherung gezahlt.

Ramonette 
Beitragsersteller
 20.10.2009, 12:44

Hatte ich einen, aber die Zinsen sind mir einfach zu hoch.

Ramonette 
Beitragsersteller
 20.10.2009, 12:46
@Ramonette

Nun ja, ich tue ja was, ich studiere um später zu arbeiten, und jeder der studiert weiß, dass das auch harte Arbeit ist. Ich finde es nicht gerecht, dass man vom Staat als Arbeitsloser mehr Unterstützung erhält, als wenn man etwas leistet. Im Gegenteil, ich zahle dafür noch 500€ im Semster und muss sehen wo ich bleibe...das finde ich nicht fair!

Nellina  20.10.2009, 12:51
@Ramonette

Aber Du wirst später einmal dafür gutes Geld verdienen was Dir dann auch, wegen Deiner längeren Ausbildung, gut zusteht.

pecudis  20.10.2009, 12:53
@Ramonette

Also vom Staat ausgesehen LEISTEST Du ja eben nichts, sondern im Gegenteil, DU kostest den STaat eine Menge Geld. Du beziehst also sogar mehr Leistungen vom STaat (denn mit Deinen 500 Euro ist Dein Studium ja lange nicht finanziert!) als jeder ALG II-Empfänger, eben weil Du DAFÜR schon mal nicht arbeiten mußt.

Wobei ich Studiengebühren auch völlig daneben finde, aber dazu ist ja nun auch niemand gezwungen, es gibt ja immer noch freie Unis.

da helfen nur nebenjobs oder ggf bafög.
ich weiß nicht, ob es ungerecht ist, dieser vergleich hartz4 und studieren - aber denke einfach an später...

Was ist mit Bafög? Die Sätze sind ähnlich , wie der Hartz IV Regelsatz und zudem kannst du auch locker einen 400 Euro-Job neben deinem Studium machen. Somit hättest du schon weit mehr, als ein Hartz IV -Bezieher.

Und deine Eltern müßten doch für dich sorgen? Bis zum Ende deines Studiums und wenn sie mittellos sind, dann eben Bafög plus Wohngeldzuschuß:

Ein Verbesserung hat der Gesetzgeber nun sowohl beim möglichen Höchstsatz als auch den unterschiedlichen Bafög-Sätzen umgesetzt. Die monatliche Grundsicherung beläuft sich ab August auf 366 Euro, das sind immerhin 33 Euro mehr als bislang. Hinzu kommen je nach Einzelfall Wohngeld-Zuschuss von 218 Euro monatlich plus Krankenversicherungsgeld in Höhe von 59 Euro.