Als bulgarischer Staatsangehöriger deutsche Staatsangehörigkeit beantragen?
ich bin bulgarischer staatsangehöriger und mit einer deutschen frau verheiratet. ab wann kann ich die deutsche staatsbürgerschaft beantragen?und wie lange dauert es bis ich sie erhalte?und erhalte ich in deutschland gleich eine arbeitserlaubnis?
8 Antworten
Hallo Tibettaxi, schau einfach auf meinen Link, dann wirst du feststellen, dass diese Freizügigkeitsbescheinigung notwendig ist. Ich weiß es deshalb, weil ich als bulgarische Staatsbürgerin diese habe. Diese wird übrigens verlangt, wenn du in Deutschland arbeiten möchtest. Lies einfach mal, unter welchen Bedingungen man diese erhält. Oder am Besten gleich das ganze Gesetz mal lesen. Das soll helfen: http://www.gesetze-im-internet.de/freizggeu_2004/index.html Wenn du diese nicht hast, ist die Polizei berechtigt, dich bis zur Klärung deiner Aufenthaltsgenehmigung mitzunehmen. Ich freue mich, dass du wieder etwas dazu gelernt hast. Geht mir hier auch so. :o))
nach 2 jahren ehe, kannst du eine befristete staatsbürgerschaft erhalten und nach 3 jahren bekommst du die unbefristete. wie lange es dauert, kommt auf die gemeinde an.
Es gibt keine befristete Staatsangehörigkeit in Deutschland
Das ist Unsinn, denn es gibt keine "befristete Staatsbürgerschaft". Eine Einbürgerung ist aber in deinem Falle nach 4 Jahren ständigem Aufenthalt in Deutschland und dem Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen möglich.
Also fangen wir von hinten an. Arbeitserlaubnis gibt es beim Arbeitsamt und bekommste Problemlos.
Einbürgerung. Mindestens 3 Jahre rechtmäßig in Deutschland, davon 2 Jahre Deutsch verheiratet, gesicherter Lebensunterhalt, keine Vorstrafen, Deutschkenntnisse Stufe B1 und Einbürgerungstest. Ansonsten 6, 7 oder 8 Jahre Aufenthalt je nach Voraussetzungen. Wie lange das dauert kann höchstens deine zuständige Einbürgerungsbehörde sagen (vermutlich nicht mal die)
Zunächst solltest du dich nicht nur beim Einwohnermeldeamt anmelden sondern auch die Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. Die Meisten wissen garnicht, dass dies Notwendigkeit ist. http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/org/buergerdienste/infosystem.php?dienstleistung=76556 Diese bekommst du erst einmal ohne Problme als Familienangehöriger.
Als EU-Staatsangehörigere brauchst du weder eine Freizügigkeitsbescheinigung, noch ne Daueraufenthaltskarte oder sonstwas. Zumindest wenn du aus einem Land kommst das Schenge´n unterschrieben hat.
Einer Arbeitserlaubnis dürfte als Familienangehöriger einer Deutschen nichts im Wege stehen. Genaueres erfährst du beim JobCenter. Ansonsten gilt für dich die Regel: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Infoservice/FAQ/ArbeitLebenDeutschland/01-Arbeitsmoeglichkeiten.html