Darf ich ohne Führerschein ein Mofa fahren, auch wenn ich die Prüfung gemacht habe?
Ich habe die Prüfung bereits gemacht muss aber auf den Führerschein warten. Kann ich trozdem mit dem Mofa bereits herum fahren oder wird man bestraft...?
Wohne in der Schweiz
7 Antworten
Natürlich ist das verboten. Du musst warten bis der bei dir ankommt.
Das ist ja gerade der Sinn des Ausweises, dass du schnell beweisen kannst, dass du die Prüfung gemacht hast. Und die Bewilligung hast, diese Art von Fahrzeug zu fahren.
Die Polizei kann ja darum auch jemandem für einen oder mehrere Monate dem Führerschein wegnehmen. Somit darf die Person dann mehrere Monate nicht mehr fahren, obwohl sie die Prüfung grundsätzlich hat.
Ohne Führerausweis kann es eine Busse geben. Bei Wiederholungstätern kann das dann auch teuerer werden.
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19960142/index.html#app1
Nichtmitführen des Führerausweises (Art. 10 Abs. 4 SVG2) = 20 CHF
Hallo hila
für ein Mofa benötigt man in D keinen Führerschein, nur eine Prüfbescheinigung
wenn man in D ohne Prüfbescheinigung fährt kommt folgendes auf einem zu
Wer mit einem versicherten, unfrisierten Mofa fährt, ohne im Besitz der ggf. nötigen Mofa-Prüfbescheinigung zu sein , begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit 20.- € (§ 5Abs. 1, § 75FeV; § 24) geahndet wird.
ob das in der CH auch so ist kann ich nicht sagen:-(
dann beschreibe mal den Unterschied, danke im Voraus
Nein das ist nicht erlaubt.... aber du solltest eigentlich so ein provisorischen Ausweis bekommen (Ist nur ein Zettel) eine Bestätigung mit der du fahren darfst bis der richtige Führerschein angefertigt ist.
fahren ohne führerschein ist eine straftat selbst wen du den führerschein zuhause hast sobald du ein fahrzeug bewegst must du den passenden führerschein dabei haben auser du fährst auf privat grundstück
fahren ohne führerschein ist eine straftat
nö
was du meinst ist fahren ohne Fahrerlaubnis
Das ist schon richtig so: Ohne Führerschein darf man nicht fahren. Auch wenn der zuhause auf dem Tisch liegt.
Aber es ist keine Straftat. Sondern ein Vergehen.
Der vom Prüfer unterschriebene Lernfahrausweis gilt als provisorischer Fahrausweis.
Nein ist nicht gleich