Alleinerziehender Papa bekommt Aufhebungsvertrag, gibt es eine Sperre vom Arbeitsamt?

13 Antworten

Hallo,

einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben kann tatsächlich eine Sperre bedeuten. Im Einzelfall kann sich das Arbeitsamt auch kulant erweisen, wenn z. B. Gründe wie in deinem Fall vorliegen, das ist aber immer vom Sachbearbeiter abhängig, wenn dieser sich quer stellt, sieht es nicht gut aus. Ich würde die Unterschrift des Vertrags eiskalt verweigern und das deinem Chef auch sagen. Weise ihn nochmal deutlich daraufhin, dass du wegen deiner Tochter nicht in die 3-Schicht wechseln kannst und dass es nicht angehen kann, dass du deshalb einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollst und du deshalb dadurch anschließend eine Sperre beim Arbeitsamt kriegst. Wenn, dann soll er dich ganz normal und ordentlich kündigen.

Erst zum Amt und dich beraten lassen!

Normalerweise unterschreibt man keinen Aufhebungsvertrag, weil man damit der Kündigung zustimmt, also wäre eine Sperre möglich.

Dein Arbeitgeber soll dich kündigen, oder dir als Alleinerziehenden einen Einschichtarbeitsplatz gesondert einrichten!

Wer sein Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag löst, wird genau so behandelt als wenn er selber kündigt - Ergo Du bekommst eine Sperre von 3 Monaten auf den Bezug von AGL1.

Es gibt zwar auch Ausnahmen, so z.B. wenn der Arbeitgeber auf jeden Fall kündigen würde und der Aufhebungsvertrag Dir ermöglicht noch eine kleine Abfindung zu erhalten oder aben wenn andere 'wichtige Gründe' dagegen sprechen, dass das Arbeitsverhältnis weiter besteht. Das können z.B. gesundheitliche Gründe sein, vielleicht kann man die Betreuungssituation Deiner Tochter auch als solchen ansehen - das entscheidet aber im Einzelfall der Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur. Auf jeden Fall solltest Du aber BEVOR Du irgendetwas unterschreibst mit jemandem bei der Arbeitsagentur sprechen und Dich beraten lassen. Auch gibt es da das Angebot diesen Aufhebungsbetrag im Detail zu prüfen - zum Teil hängt die Entscheidung ob Du diese Sperre bekommst oder ob es ohne geht eben an bestimmten Formulierungen in diesem Vertrag.

YJYjY  28.03.2012, 09:16

Die Betreuung der Tochter zählt auf jeden Fall zu den wichtigen Gründen!

tomdadon 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 09:15

Weisst Du zufällig an welchen bestimmten Formulierungen oder wo ich dazu was im Internet finde?!?

hapezi  28.03.2012, 09:22
@tomdadon

In dem Fall, den ich kenne war es die Klarstellung, dass das Arbeitsverhältnis auch ohne Aufhebungsvertrag zu dem genannten Datum beendet werden würde - dann eben per Kündigung aus betriebsbedingten Gründen.

Ob es eine Sammlung mit Fallbeispielen im Internet oder sonst wo gibt kann ich dir leider nicht sagen.

  1. NIE einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.

  2. Was steht in Deinem Arbeitsvertrag für eine Arbeitszeit?

  3. Wenn sie wollen, dass Du in den 3-Schicht-Dienst wechselst und Du das aus den angegebenen verständlichen Gründen nicht kannst, müssen sie Dir eine Änderungskündigung anbieten. Da bist Du auf der sicheren Seite und bekommst keine Sperre beim Arbeitsamt. Was Dir bei einem Aufhebungsvertrag aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit passiert.

  4. Könntest Du vielleicht noch eine Abfindung bekommen, wenn Du ordentlich gekündigt wirst.

Eine Bekannte wurde auch zu einem Aufhebungsvertrag gezwungen. Und sie bekam eine Sperre. Da interessierte nicht, dass sie wurde.

tomdadon 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 09:28

Die haben mir auch so eine Abfindung angeboten und dazu noch 2 monate Lohnfortzahlung bei sofortiger Freistellung. Was ist denn genau eine Änderungskündigung?

Virginia47  28.03.2012, 11:25
@tomdadon

Eine Änderungskündigung: Du bekommst einen geänderten Arbeitsvertrag angeboten. Und wenn Du den nicht akzeptoierst, wirst tritt die Kündigung in Kraft.

Das hatte ich auch mal. Da wollten mich meine Arbeitgeber auf eine halbe Stelle runtersetzen. Da ich auch alleinerziehend war, konnte ich das nicht akzeptieren. Zumal ich mir ziemlich sicher war, dass ich dann ein halbes Jahr später trotzdem die Kündigung bekommen würde. Und dann wäre ich mit niedrigerem Gehalt in die Arbeitslosigkeit gegangen....

Also lass Dir eine Änderungskündigung geben. Sonst bekommst Du eine Sperre beim Arbeitsamt.

Dass sie Dir eine Abfindung und noch zwei Monate zahlen wollen ist ja ehrenwert., Aber was bitte spricht dann gegen eine Änderungskündigung.

Mach Dich mal schlau. Vielleicht könntest Du durch eine reguläre Kündigung sogar noch mehr rausschlagen. Beachte auch die Kündigungsfrist, die sie dadurch eventuell umgehen wollen. Und die Höhe der Abfindung bei einer regulären Kündigung.

Irgendeinen Haken hat das bestimmt, wenn sie so auf Aufhebungsvertrag drängen.

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst ist das genauso wie wenn du selbst kündigst. Also ja, es gibt eine Sperre. Mach das bloß nicht! Verweigere das 3-Schicht-System und dann soll dein Arbeitgeber dich halt entlassen, aber sobald du da deine Unterschrift drunter setzt warst du damit einverstanden. Wende dich zur Not ans Arbeitsamt, leg deine Situation dar und lass dich beraten. ABer keinen Aufhebungsvertrag. Ich war selbst in so einer Situation und hab beim Arbeitsamt angefragt, die meinten damals ich sei "schön blöd" wenn ich das unterschreiben würde. Und dein Chef lässt nicht mit sich reden, wenn du ihm das erklärst?

tomdadon 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 09:06

Mein Chef will mich eigentlich loswerden, der lässt nicht mit sich reden. Er hat mir auch ne Lohnfortzahlung von 2 monaten geboten und würde mich sofort freistellen und dann hat er auch noch 3000 euro abfindung geboten

Chrissy051988  28.03.2012, 09:11
@tomdadon

Dann ist es wirklich besser, du sprichst beim Amt vor. Vielleicht kannst du die Sperre mit diesem Geld überbrücken. Aber das kann ich dir nicht sagen, denn ich habe damals nicht unterschrieben.

Ich wünsche dir viel Glück mit deiner kleinen Tochter. Das schafft ihr schon :-)

tomdadon 
Beitragsersteller
 28.03.2012, 09:37
@Chrissy051988

Das würde sehr schwer werden die Zeit mit dem Geld zu überbrücken, deswegen frage ich hier ja auch ob es irgendwie ohne Sperre geht, aber werde auf jedenfall mal beim Arbeitsamt anrufen und mich erkundigen...

YJYjY  28.03.2012, 09:53
@tomdadon

Du brauchst nichts zu überbrücken, da ein wichtiger Grund vorliegt und dies wird man auch feststellen wenn du deine Kündigung entsprechend begründest. Du solltest viel lieber versuchen deinen Job zu behalten, statt dich mit der bevorstehenden Arbeitslosigkeit abzufinden!