Alkoholverbot auch für Erwachsene in Jugendherberge?
Hallo,
ich habe folgende Frage: Darf bei einer Jugendsportveranstaltung, die in einer Jugendherberge stattfindet und der Veranstalter sowohl einige Jugendliche wie auch wenige Eltern in dieser unterbringt (die Zimmer waren also vom Veranstalter gebucht und wurden durch diesen zum Zwecke der Veranstaltung vergeben), auch den Eltern verbieten, Alkohol auf dem Gelände der Jugendherberge zu trinken, wenn vorher in der Ausschreibung darauf hingewiesen wird?
Und wenn nicht, darf er dann zumindest solchen Eltern, die sich nicht daran halten, das nächste Mal verwehren, ihre Kinder begleiten zu können?
Ggf. ist es relevant, dass es sich bei dem Veranstalter um einen offiziellen Sportverband handelt.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Es geht bei meiner Frage weder um das Ausschankverbot an Jugendliche, noch um eine moralische Wertung, sondern nur um die Frage, ob dies rechtlich zulässig ist oder nicht.
7 Antworten
Nicht nur in Jugendherbergen, kann der Hausherr, Arbeitgeber usw. Alkoholverbot erteilen.
Wenn sich Besucher nicht daran halten, hat er die Möglichkeit, diese sofort aufzufordern das Gebäude oder Grundstück zu verlassen.
Wenn die Jugendherberge selbst Alkohol erlaubt, kann ein Veranstalter der nur zu Gast da ist, dies nicht verbieten.
Dies müsste der Veranstalter für den Zeitraum der Sportveranstaltung, zuerst mit dem Leiter der Jugendherberge abklären.
Also müsste er quasi die Herbergsleitung dazu bringen, das Alkoholverbot unter Ausübung seines Hausrechtes auszusprechen? Und wenn die das nicht will/tut?
Ein Veranstalter kann die Anweisungen, bzw. Anordnungen einer Jugendherberge nicht außer Kraft setzen. Die Jugendliche und die Erwachsenen übernachten in der Jugendherberge. Er könnte nur auf dem Platz wo die Sportveranstaltung statt findet die Ausgabe von Alkohol verbieten.
Und aus dem Vertrag, der durch die Eltern ja mit dem Veranstalter geschlossen wurde, kann dieser nicht entsprechende Klauseln geltend machen? Diese Ansicht wird hier in der Runde ja ebenfalls vertreten.
Wie sollte er diese Klauseln durch setzen, wenn der Leiter der Jugendherberge, Alkohol erlaubt?
Dein Eingangstext wurde irreführend verfasst, daher sind einige Kommentare falsch. Außerdem, nicht jeder der hier im Forum etwas schreibt, ist rechtskundig.
Habe mir den Text nochmal durchgelesen und verstehe ehrlich gesagt nicht, was mit "irreführend verfasst" gemeint ist, da ich im Eingangstext schon klar vom Veranstalter sprach.
Der Veranstalter könnte z.B. den Vertrag lösen o.ä.
Und dass nicht jeder hier bei GF schreibt, rechtskundig ist, stimmt sicherlich, aber ich gehe bei einer juristischen Fragestellung davon aus, dass sich entweder Rechtskundige äußern, oder juristische Laien, die zufällig mit dem Thema schon Berührung hatten und daher die Rechtslage kennen (z.B. Reise- oder Sportveranstalter).
In deinem Text fehlte der Hinweis, dass der Leiter der Jugendherberge Alkohol in der Jugendherberge verkauft.
Wenn du Rechtsauskünfte erwartest, dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen.
Wenn du bei GF Fragen stellst, musst du damit rechnen, dass auch Jugendliche, bzw. Kinder antworten, die überhaupt keine Kenntnisse haben.
Es gibt hier weder eine Ausweiskontrolle, noch muss der betreffende seine wahre Identität bekannt geben.
Und aus diesem Grund musst du auch bei Rechtsfragen damit rechnen, dass dich einige verarschen.
So ist es nicht nur bei GF, sondern auch bei allen anderen Foren im Internet.
Zitat: "In deinem Text fehlte der Hinweis, dass der Leiter der Jugendherberge Alkohol in der Jugendherberge verkauft."
Stimmt.
Zitat: "Wenn du Rechtsauskünfte erwartest, dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen."
Ah - das muss ich mir merken: Bei der nächsten technischen Frage einfach auf ein Ingenieurbüro verweisen. Weshalb ich Idiot als Diplomingenieur mich laufend herablasse, technische Auskünfte hier kostenlos zu erteilen, weiß ich auch nicht, aber bei Anwälten oder Ärzten ist das vermutlich etwas gaaaanz Anderes.
Zitat: "Es gibt hier weder eine Ausweiskontrolle, noch muss der betreffende seine wahre Identität bekannt geben. Und aus diesem Grund musst du auch bei Rechtsfragen damit rechnen, dass dich einige verarschen. So ist es nicht nur bei GF, sondern auch bei allen anderen Foren im Internet."
Ach was, wirklich?
Wenn diese Regel so in der Hausordnung der Jugendherberge steht, dann ist sie gültig und verbindlich!
Wem die Regeln nicht gefallen, der muss ja nicht da übernachten.
Der Betreiber der Jugendherberge hat das Hausrecht und darf die Regeln festlegen, die in „seinem“ Haus gelten – verbindlich!
Genau wie du z.B. in deiner Wohnung selbst festlegen darfst, ob deine Besucher in deiner Wohnung rauchen dürfen oder nicht.
Es geht nicht um den Hausherren, es geht um den Veranstalter.
Da muss nicht vorher darauf hingewiesen werden, es gilt das Hausrecht und in Jugendherbergen war schon vor 40 Jahren Alkohol verboten. (außer für 80-jährige im Beisein der Eltern)
Es geht nicht um den Hausherren, der Hausherr (Herbergsleitung) bietet alkoholische Getränke für Erwachsene ja sogar an.
Der Veranstalter kann natürlich seine eigenen Regel aufstellen, wenn sie nicht mit den Verboten des Hauses kollidieren.
Es geht hier nicht um die Regeln in den gebuchten Räumlichkeiten (Wettkampf- oder Tagungsräume o.Ä.), sondern um das gesamte Gelände der Jugendherberge. Wenn dies aber so rechtens wäre, dann dürfte er ja auch den Erwachsenen verbieten, während der Dauer der Veranstaltung in die Stadt zu gehen und dort was zu trinken, denn die Kneipe dort hat er ja genauso wenig gebucht, wie das Foyer der Jugendherberge oder das (gesamte) Außengelände, oder?
Solche Verbote müssen ja nicht "Raum bezogen", sondern auch "Zeit bezogen" erlassen werden. Beispiel: Auf der Reise von Abfahrt bis Ankunft im Wohnort ist der Konsum von Alkohol, sowie die Nutzung von Handys / Smartphones verboten. Bei Nichteinhaltung muss die betreffende Person sofort, auf eigene Kosten, die Heimreise antreten und wird für künftige Veranstaltungen dieser Art gesperrt.
Und es gibt keine Gefahr, dass solche Klauseln wegen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte rechtswidrig sind?
Ist jedes Mitglied verpflichtet, daran teilzunehmen oder ist die Teilnahme freiwillig?
Also würden Sie als juristisch Sachkundiger sagen, dass es keine rechtswidrigen Klauseln wegen Eingriffes ins Persönlichkeitsrecht gibt, solange der Abschluss eines Vertrages nur freiwillig ist? Das finde ich interessant und hätte das nicht erwartet! Haben Sie hierzu ein Urteil o.Ä.?
Jugendherberge, die haben Hausrecht und wenn Sie in ihrem Haus Alkohol verbieten wollen dürfen Sie das.
Darum geht es nicht. In der Jugendherberge ist Alkohol erlaubt, wird es ausgeschenkt, nur eben nicht an Jugendliche. Es geht um den Veranstalter, der die Räumlichkeiten in der Jugendherberge gemietet hat.
und auch da gilt Hausrecht, wenn er es gemietet hat
OK, sicherlich in den von ihm gemieteten Tagesräumen, aber was ist mit dem restlichen Bereich der gesamten Jugendherberge?
Die Herbergsleitung hat das Hausrecht. Wenn das so in der Hausordnung steht, ja. Oder wenn der Veranstalter der Reise das ausdrücklich in den Bedingungen verbietet, dann kann er die Eltern nach Hause schicken.
Um die Herbergsleitung geht es nicht.
Wie weit kann man denn in so einer Ausschreibung gehen? Könnte also auch z.B. auch das Knabbern von Salzstangen oder das Tragen von Röcken oder Ohrringen durch erwachsene Begleiter verboten werden, solange es nur vorher in der Ausschreibung steht? Oder ist das bei Alkohol was anderes und wenn „ja“ weshalb?
Wenn der Veranstalter irgend einen Grund dafür hat, kann er das tun. Schutz der Jugendlichen etc. Eigentlich kann er das auch ohne Grund. Hauptsache ist, dass niemand gezwungen wird, daran teilzunehmen. Niemand muss jeden Quatsch dann auch mitmachen.
Also darf ich grundsätzlich in einen solchen Vertrag wirklich ALLES reinschreiben? Welche Rechtsgrundlage wendest Du bei Deiner Bewertung an?
Vertragsfreiheit zum Beispiel. Ich bin kein Jurist, aber soviel ich weiß kann man alles vereinbaren, so lange es nicht gegen ein anderes Gesetz verstößt, sittenwidrig ist etc. In solchen Gemeinschaften gibt es viele solcher Regelungen. Z.B. müssen Kurgäste um eine bestimmte Uhrzeit in der Klinik sein, obwohl es erwachsene Leute sind. Wenn die Deutsche Nationalmannschaft im Trainingslager ist, dürfen diese erwachsenen Leute noch nicht mal selbst bestimmen, welche Kleidung sie tragen, was sie essen, wie lange sie ausgehen etc.
"Wenn die Deutsche Nationalmannschaft im Trainingslager ist, dürfen diese erwachsenen Leute noch nicht mal selbst bestimmen, welche Kleidung sie tragen, was sie essen, wie lange sie ausgehen etc. "
Erstens sind das Teilnehmer der Sportveranstaltung und nicht die Betreuer von Kindern, welche an einer Sportveranstaltung teilnehmen, und 2. handelt es sich hier um einen Arbeitsvertrag.
Die Frage ist also eher analog zu jener, ob ich z.B. als Reiseveranstalter meinen Gästen im Hotel verbieten darf, an der Hotelbar Abends ein Bier zu trinken, wenn die Zimmer über mich gebucht wurden und ich es vorher ankündigte.
nein, es handelt sich bei der Mannschaft nicht um einen Arbeitsvertrag aber um einen Vertrag. Und somit besteht m.E. rechtlich gar kein Unterschied zu deiner Reise als Betreuerin. Es handelt sich nicht um Verbote, sondern um vertagliche Vereinbarungen. Und wenn ein Reiseveranstalter in seine Bedingungen schreibt, dass abends an der Hotelbar kein Alkohol getrunken wird und die Kunden unterschreiben das, ist es vertraglich vereinbart. Das ist m.E. kein Verbot. Niemand muss diesen Quatsch unterschreiben.
Doch, da es bezahlte Profis sind, handelt es sich natürlich um einen Arbeitsvertrag.
Zudem ist die Zahl der Prozesse, bei denen Reiseveranstaltern Bestimmungen in ihren Verträgen um die Ohren flogen, ellenlang. Daher benötige ich für diesen Fall eine rechtskundige Antwort.
Nein, es handelt sich bei der Nationalmannschaft nicht um einen Arbeitsvertrag. Das würde Müller und Co so passen. Mit Arbeitsvertrag wären sie nicht raus geflogen. Und für die vermurkste WM wurden sie zurecht nicht bezahlt.
Nimm dir halt einen Anwalt. Du bist so lächerlich. Wenn es dir nicht passt, dann fahr halt nicht mit auf diese Reise. Oder sucht euch vor Ort eine andere Kneipe, wo ihr etwas trinken könnt.
Es geht hier darum, eine juristisch belastbare Rechtslage herauszufinden und frage daher (selbst-)kritisch als VERANSTALTER, Einstein! Und "Kein Jurist" bin ich selber, vielen Dank für Dein gesundes Volksempfinden und Deine qualifizierte Meinungsspende zum Fußball!
Es geht nicht um den Hausherren.