Alkoholverbot auch für Erwachsene in Jugendherberge?

7 Antworten

Nicht nur in Jugendherbergen, kann der Hausherr, Arbeitgeber usw. Alkoholverbot erteilen.

Wenn sich  Besucher nicht daran halten, hat er die Möglichkeit, diese sofort aufzufordern das Gebäude oder Grundstück zu verlassen.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 19:57

Es geht nicht um den Hausherren.

Unterfranke61  20.04.2019, 20:03
@Pantauals

Wenn die Jugendherberge selbst Alkohol erlaubt, kann ein Veranstalter der nur zu Gast da ist, dies nicht verbieten.

Dies müsste der Veranstalter für den  Zeitraum der Sportveranstaltung, zuerst mit dem Leiter der Jugendherberge abklären.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:04
@Unterfranke61

Also müsste er quasi die Herbergsleitung dazu bringen, das Alkoholverbot unter Ausübung seines Hausrechtes auszusprechen? Und wenn die das nicht will/tut?

Unterfranke61  21.04.2019, 07:55
@Pantauals

Ein Veranstalter kann die Anweisungen, bzw. Anordnungen einer Jugendherberge nicht außer Kraft setzen.  Die Jugendliche und die Erwachsenen übernachten in der Jugendherberge. Er könnte nur auf dem Platz wo die Sportveranstaltung statt findet die Ausgabe von Alkohol verbieten.

Pantauals 
Beitragsersteller
 21.04.2019, 11:32
@Unterfranke61

Und aus dem Vertrag, der durch die Eltern ja mit dem Veranstalter geschlossen wurde, kann dieser nicht entsprechende Klauseln geltend machen? Diese Ansicht wird hier in der Runde ja ebenfalls vertreten.

Unterfranke61  22.04.2019, 12:04
@Pantauals

Wie sollte er diese Klauseln durch setzen, wenn der Leiter der Jugendherberge, Alkohol erlaubt?

Dein Eingangstext wurde irreführend verfasst, daher sind einige Kommentare falsch.  Außerdem, nicht jeder der hier im Forum etwas schreibt, ist rechtskundig.

Pantauals 
Beitragsersteller
 22.04.2019, 18:59
@Unterfranke61

Habe mir den Text nochmal durchgelesen und verstehe ehrlich gesagt nicht, was mit "irreführend verfasst" gemeint ist, da ich im Eingangstext schon klar vom Veranstalter sprach.

Der Veranstalter könnte z.B. den Vertrag lösen o.ä.

Und dass nicht jeder hier bei GF schreibt, rechtskundig ist, stimmt sicherlich, aber ich gehe bei einer juristischen Fragestellung davon aus, dass sich entweder Rechtskundige äußern, oder juristische Laien, die zufällig mit dem Thema schon Berührung hatten und daher die Rechtslage kennen (z.B. Reise- oder Sportveranstalter).

Unterfranke61  23.04.2019, 10:29
@Pantauals

In deinem Text fehlte der Hinweis, dass der Leiter der Jugendherberge Alkohol in der Jugendherberge verkauft.

Wenn du Rechtsauskünfte erwartest, dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen.

Wenn du bei GF Fragen stellst, musst du damit rechnen, dass auch Jugendliche, bzw. Kinder antworten, die überhaupt keine Kenntnisse haben.

Es gibt hier weder eine Ausweiskontrolle, noch muss der betreffende seine wahre Identität bekannt geben.

Und aus diesem Grund musst du auch bei Rechtsfragen damit rechnen, dass dich einige verarschen.

So ist es nicht nur bei GF, sondern auch bei allen anderen Foren im Internet.

Pantauals 
Beitragsersteller
 23.04.2019, 18:24
@Unterfranke61

Zitat: "In deinem Text fehlte der Hinweis, dass der Leiter der Jugendherberge Alkohol in der Jugendherberge verkauft."

Stimmt.

Zitat: "Wenn du Rechtsauskünfte erwartest, dann solltest du einen Rechtsanwalt aufsuchen."

Ah - das muss ich mir merken: Bei der nächsten technischen Frage einfach auf ein Ingenieurbüro verweisen. Weshalb ich Idiot als Diplomingenieur mich laufend herablasse, technische Auskünfte hier kostenlos zu erteilen, weiß ich auch nicht, aber bei Anwälten oder Ärzten ist das vermutlich etwas gaaaanz Anderes.

Zitat: "Es gibt hier weder eine Ausweiskontrolle, noch muss der betreffende seine wahre Identität bekannt geben. Und aus diesem Grund musst du auch bei Rechtsfragen damit rechnen, dass dich einige verarschen. So ist es nicht nur bei GF, sondern auch bei allen anderen Foren im Internet."

Ach was, wirklich?

Wenn diese Regel so in der Hausordnung der Jugendherberge steht, dann ist sie gültig und verbindlich!
Wem die Regeln nicht gefallen, der muss ja nicht da übernachten.

Der Betreiber der Jugendherberge hat das Hausrecht und darf die Regeln festlegen, die in „seinem“ Haus gelten – verbindlich!

Genau wie du z.B. in deiner Wohnung selbst festlegen darfst, ob deine Besucher in deiner Wohnung rauchen dürfen oder nicht.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 19:58

Es geht nicht um den Hausherren, es geht um den Veranstalter.

Da muss nicht vorher darauf hingewiesen werden, es gilt das Hausrecht und in Jugendherbergen war schon vor 40 Jahren Alkohol verboten. (außer für 80-jährige im Beisein der Eltern)

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 19:56

Es geht nicht um den Hausherren, der Hausherr (Herbergsleitung) bietet alkoholische Getränke für Erwachsene ja sogar an.

Novos  20.04.2019, 20:09
@Pantauals

Der Veranstalter kann natürlich seine eigenen Regel aufstellen, wenn sie nicht mit den Verboten des Hauses kollidieren.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:30
@Novos

Es geht hier nicht um die Regeln in den gebuchten Räumlichkeiten (Wettkampf- oder Tagungsräume o.Ä.), sondern um das gesamte Gelände der Jugendherberge. Wenn dies aber so rechtens wäre, dann dürfte er ja auch den Erwachsenen verbieten, während der Dauer der Veranstaltung in die Stadt zu gehen und dort was zu trinken, denn die Kneipe dort hat er ja genauso wenig gebucht, wie das Foyer der Jugendherberge oder das (gesamte) Außengelände, oder?

Novos  20.04.2019, 21:03
@Pantauals

Solche Verbote müssen ja nicht "Raum bezogen", sondern auch "Zeit bezogen" erlassen werden. Beispiel: Auf der Reise von Abfahrt bis Ankunft im Wohnort ist der Konsum von Alkohol, sowie die Nutzung von Handys / Smartphones verboten. Bei Nichteinhaltung muss die betreffende Person sofort, auf eigene Kosten, die Heimreise antreten und wird für künftige Veranstaltungen dieser Art gesperrt.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 21:30
@Novos

Und es gibt keine Gefahr, dass solche Klauseln wegen des Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte rechtswidrig sind?

Novos  20.04.2019, 22:15
@Pantauals

Ist jedes Mitglied verpflichtet, daran teilzunehmen oder ist die Teilnahme freiwillig?

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 22:20
@Novos

Also würden Sie als juristisch Sachkundiger sagen, dass es keine rechtswidrigen Klauseln wegen Eingriffes ins Persönlichkeitsrecht gibt, solange der Abschluss eines Vertrages nur freiwillig ist? Das finde ich interessant und hätte das nicht erwartet! Haben Sie hierzu ein Urteil o.Ä.?

Jugendherberge, die haben Hausrecht und wenn Sie in ihrem Haus Alkohol verbieten wollen dürfen Sie das.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 19:51

Darum geht es nicht. In der Jugendherberge ist Alkohol erlaubt, wird es ausgeschenkt, nur eben nicht an Jugendliche. Es geht um den Veranstalter, der die Räumlichkeiten in der Jugendherberge gemietet hat.

Jadedragon  20.04.2019, 23:42
@Pantauals

und auch da gilt Hausrecht, wenn er es gemietet hat

Pantauals 
Beitragsersteller
 21.04.2019, 00:06
@Jadedragon

OK, sicherlich in den von ihm gemieteten Tagesräumen, aber was ist mit dem restlichen Bereich der gesamten Jugendherberge?

Die Herbergsleitung hat das Hausrecht. Wenn das so in der Hausordnung steht, ja. Oder wenn der Veranstalter der Reise das ausdrücklich in den Bedingungen verbietet, dann kann er die Eltern nach Hause schicken.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 19:54

Um die Herbergsleitung geht es nicht.

Wie weit kann man denn in so einer Ausschreibung gehen? Könnte also auch z.B. auch das Knabbern von Salzstangen oder das Tragen von Röcken oder Ohrringen durch erwachsene Begleiter verboten werden, solange es nur vorher in der Ausschreibung steht? Oder ist das bei Alkohol was anderes und wenn „ja“ weshalb?

ronalda  20.04.2019, 19:59
@Pantauals

Wenn der Veranstalter irgend einen Grund dafür hat, kann er das tun. Schutz der Jugendlichen etc. Eigentlich kann er das auch ohne Grund. Hauptsache ist, dass niemand gezwungen wird, daran teilzunehmen. Niemand muss jeden Quatsch dann auch mitmachen.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:01
@ronalda

Also darf ich grundsätzlich in einen solchen Vertrag wirklich ALLES reinschreiben? Welche Rechtsgrundlage wendest Du bei Deiner Bewertung an?

ronalda  20.04.2019, 20:08
@Pantauals

Vertragsfreiheit zum Beispiel. Ich bin kein Jurist, aber soviel ich weiß kann man alles vereinbaren, so lange es nicht gegen ein anderes Gesetz verstößt, sittenwidrig ist etc. In solchen Gemeinschaften gibt es viele solcher Regelungen. Z.B. müssen Kurgäste um eine bestimmte Uhrzeit in der Klinik sein, obwohl es erwachsene Leute sind. Wenn die Deutsche Nationalmannschaft im Trainingslager ist, dürfen diese erwachsenen Leute noch nicht mal selbst bestimmen, welche Kleidung sie tragen, was sie essen, wie lange sie ausgehen etc.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:21
@ronalda

"Wenn die Deutsche Nationalmannschaft im Trainingslager ist, dürfen diese erwachsenen Leute noch nicht mal selbst bestimmen, welche Kleidung sie tragen, was sie essen, wie lange sie ausgehen etc. "

Erstens sind das Teilnehmer der Sportveranstaltung und nicht die Betreuer von Kindern, welche an einer Sportveranstaltung teilnehmen, und 2. handelt es sich hier um einen Arbeitsvertrag.

Die Frage ist also eher analog zu jener, ob ich z.B. als Reiseveranstalter meinen Gästen im Hotel verbieten darf, an der Hotelbar Abends ein Bier zu trinken, wenn die Zimmer über mich gebucht wurden und ich es vorher ankündigte.

ronalda  20.04.2019, 20:39
@Pantauals

nein, es handelt sich bei der Mannschaft nicht um einen Arbeitsvertrag aber um einen Vertrag. Und somit besteht m.E. rechtlich gar kein Unterschied zu deiner Reise als Betreuerin. Es handelt sich nicht um Verbote, sondern um vertagliche Vereinbarungen. Und wenn ein Reiseveranstalter in seine Bedingungen schreibt, dass abends an der Hotelbar kein Alkohol getrunken wird und die Kunden unterschreiben das, ist es vertraglich vereinbart. Das ist m.E. kein Verbot. Niemand muss diesen Quatsch unterschreiben.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:45
@ronalda

Doch, da es bezahlte Profis sind, handelt es sich natürlich um einen Arbeitsvertrag.

Zudem ist die Zahl der Prozesse, bei denen Reiseveranstaltern Bestimmungen in ihren Verträgen um die Ohren flogen, ellenlang. Daher benötige ich für diesen Fall eine rechtskundige Antwort.

ronalda  20.04.2019, 20:48
@Pantauals

Nein, es handelt sich bei der Nationalmannschaft nicht um einen Arbeitsvertrag. Das würde Müller und Co so passen. Mit Arbeitsvertrag wären sie nicht raus geflogen. Und für die vermurkste WM wurden sie zurecht nicht bezahlt.

Nimm dir halt einen Anwalt. Du bist so lächerlich. Wenn es dir nicht passt, dann fahr halt nicht mit auf diese Reise. Oder sucht euch vor Ort eine andere Kneipe, wo ihr etwas trinken könnt.

Pantauals 
Beitragsersteller
 20.04.2019, 20:58
@ronalda

Es geht hier darum, eine juristisch belastbare Rechtslage herauszufinden und frage daher (selbst-)kritisch als VERANSTALTER, Einstein! Und "Kein Jurist" bin ich selber, vielen Dank für Dein gesundes Volksempfinden und Deine qualifizierte Meinungsspende zum Fußball!