Wie sollte sich ein Minderjähriger nach Ladendiebstal beim Verhör bei der Polizei verhalten?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du nicht sicher weißt, ob die Eltern gewalttätig sind oder nicht, würde ich mich der Polizei gegenüber diesbezüglich sowieso zurückhaltend bis gar nicht äußern.

Wenn du das Kind schützen willst, dass es so wenig wie möglich Strafe bekommt, sollte das Kind Reue zeigen und einsichtig sein. D.h. es sollte zu seiner Tat stehen (nicht auf andere schieben, sagen, dass es dumm war, dies zu tun.....)

Eine Ersttäterschaft wirkt sich mildernd auf das Kind aus, anders ist es bei mehrmaligen Diebstählen. Eine Strafe wird es bekommen, wahrscheinlich ein paar Sozialstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung.

Für dich ist es wichtig zu wissen, dass Kinder und Jugendliche sehr oft klauen und dabei erwischt werden, die meisten tun das einmal und dann nie wieder, manche auch zwei mal. Das ist fast Normalität.

hourriyah29 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 23:16

Die einzige wirklich hilfreiche Antwort!

Inzwischen bin ich auch schlauer - dank Rücksprache mit der Jugendgerichtshilfe und mehr Informationen darüber, was passiert ist:

Bei einem kleineren Schaden (in diesem Fall unter 10 Euro) und Ersttäter ist es wohl empfehlenswert alles zuzugeben und Reue zu zeigen.

Die Info von Dir, Volkerfant, dass das häufig vorkommt war für mich auch nützlich.

Da es sich um eine Minderjährige handelt kann es schwierig werden die Eltern rauszuhalten. Gibt keinen Zwang zur Aussage bei der Polizei zu erscheinen. Am besten telefonisch absagen und Rechtsbeistand holen.

Wenn ihr ein Team aus Pädagogen und Sozialarbeitern seid/habt, müsstet ihr doch gemeinsam einen Weg finden, oder nicht?

hourriyah29 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 23:40

Danke. Ja, ich denke schon. Das Problem war, dass es sehr kurzfristig war und unser Team nur gebeten wurde einen Dolmetscher zu stellen.

Ich hatte mit einer Jugendgerichtshelferin telefoniert und die hatte geraten zu dem Termin hinzugehen :S

Hallo.

Du bis als Dolmetscherin tätig.

Dann hast du die Fragen und Antworten so klar und sinngemäß übersetzen, das keiner was unwahres darin vermutet. Also die Wahrheit übersetzen und nicht was du denkst. Sondern die Fragen und Antworten.
Wenn du gut mit der Familie bekannt bist sag das vorher.
Du hast nur zu übersetzen, nichts mehr und nicht weniger. sonst verfälscht sich unter Umständen was.

Wenn später was passiert , willst du das die Aussage von jemand anders übersetzt wird, dann musst du den Kopf hinhalten.

Du bist als Dolmetscher bestellt. Somit ist dein einziger Job das zu übersetzen was die Polizisten sagen und was das Mädchen sagt. Alles Andere wäre Verfälschung der Aussage und das kann man sicherlich auch als Straftat werten. Es geht nicht um das was die Eltern tun oder nicht tun, es geht einzig und alleine darum was das Mädchen getan hat, nämlich gestohlen.

Wenn das Mädchen in einem Umfeld lebt das ihm nicht gut tut, dann muss es sich an das Jugendamt wenden.

für mich ist das irgendwie Chaos was du hier schreibst und wirkt alles nicht sehr durchdacht.

hourriyah29 
Beitragsersteller
 19.09.2017, 07:45

Ja, stimmt. Es ist chaotisch, aber das ist nicht meine Verantwortung!

Die Lehrerin hat sich letzte Woche an uns gewandt und war danach nicht mehr erreichbar.

Im Grunde hätte schon längst jemand das Jugendamt einschalten müssen!

Aber jetzt geht es erst einmal darum, dass das Mädchen den Termin gut übersteht und danach kann man weiter sehen.

Warum bist du dann dabei, wenn du keine Ahnung hast, und nicht jemand, der sie hat?!

Nicht nachvollziehbar... Aber trotzdem nett, falls du's freiwillig machst.
Hat sie denn schon nach der Tat eine Aussage gemacht? Was für eine Tat genau war das? Gibt es Beweise? Zeugen? Wie lange ist das her? (Bitte mehr infos!)

Kommt alles drauf an, manchmal kann man lügen und ungeschoren davon kommen...

Würde mir aber wen mit Ahnung holen.

LG kuchenschachtel

kuchenschachtel  19.09.2017, 07:59

Oh. Naja, ich hab auch nicht viel Ahnung. Bin mir nicht sicher, ob sie der Eiladung folgen muss oder die Aussage verweigern kann. Ich würde einen Anwalt fragen...? Falls du welche kennst.

hourriyah29 
Beitragsersteller
 18.09.2017, 23:47

Vielen Dank! Wir wurden nur gebeten einen Dolmetscher zu stellen und für mich kam es sehr kurzfristig, weil die eigentliche Dolmetscherin nicht kann.

Ich mach es in der Tat freiwillig, damit das Mädel nicht ganz allleine da steht. Zwei Bezugspersonen, die das Mädel kennen können nicht zu dem Termin kommen.

Zur Tat weiß ich kaum etwas. Nur dass es vor ca. 2 Wochen in einem Ramsch-Laden passiert ist und dass sie vor ihrer Lehrerin zugegeben hat, dass sie gestohlen hat. Man hat sie wohl direkt erwischt, insofern wird es wohl Zeugen geben und gesagt wird sie nicht viel haben, weil sie kaum Deutsch kann.

Leider kenne ich das Mädchen nicht und weiß von der Tat nur das, was die Lehrerin mir erzählt hat.

furbo  19.09.2017, 09:01
@hourriyah29

Sorry, du missverstehst offenbar die Funktion des Dolmetschers. Du bist nicht Partei, vor allem nicht die Anwältin der Beschuldigten, sondern lediglich die Sprachmittlerin.  

Dem steht aber nicht entgegen, dich und deine Erkennnisse der Polizei zu offenbaren.

Sollte es rauskommen, dass du parteilich übersetzt, ist deine gesamte Übersetzerei nicht mehr verwertbar und die Organisation, der du angehörst,  degradiert. 

Gehe offen in die Venehmung rein und mache deinen Job und übersetze, mehr nicht. Was das Mädchen inhaltlich erzählt, hat dich nicht zu interessieren.