Alkoholausschank an Minderjährige bei privater Veranstaltung
Hey ihr !
Also ich hab da mal ne Frage, ich habe bald vor mit einer Freundin die 16 wird und einem Freund der 17 wird unseren Geburtstag zu feiern ( Ich werde 17 ). Wir haben ne kleine Gaststätte gemietet die für solche Zwecke oft gemietet wird. Jetzt wollen wir aber Alkohol ab 18 kaufen und den natürlich auch verkaufen. Allerdings sind die meisten noch nicht 18. Trotzdem haben wir aber die Erlaubnis von unseren Eltern und von den Besitzern der Gaststätte und die Besitzer sind da auch dabei.
Dürfte man also Alkohol ab 18 ,an einer privaten Feier die von ungefähr 3 Leuten die über 22 sind, an Minderjährige verkaufen ? Dürften wir das als Minderjährige überhaupt oder müssten die Gasstättebesitzer das dann verkaufen? Darf die Polizei die Veranstaltung dann aufgrund dessen unterbrechen ?
Es wäre wirklich seehr sehr nett, wenn ihr mir helfen könntet :)
Danke :)
5 Antworten
Nein dürft ihr so nicht machen. Alle die 16 bis u18 sind dürfen nur Bier, Sekt und Wein trinken. Alle die 18 und drüber sind ist egal. Auch wenn es eine Privatveranstaltung ist gilt das Jugendschutzgesetz. Eure Eltern und der Gastwirt könnten von der Polizei Ärger bekommen, weil sie es dulden.
Wenn Du eine Lizenz hast dann schon, ansonsten nicht.
das trifft doch garnicht zu, da es eine private veranstaltung ist. nur das "verkaufen" bei einer party verstehe ich nicht, das ist verboten ohne lizenz und an unter 18jährige.....
Nein, ihr selbst dürft gar keinen Alkohol verkaufen. Dazu benötigt man eine amtliche Genehmigung (ich glaub Ausschankgenehmigung oder so ähnlich). Der Wirt wird die unter Garantie haben.
Nichtbrandweinhaltige alkoholische Getränke (Bier, Wein und Sekt) dürfen von Minderjährigen (ab 16) verzehrt werden. Hochprozentiges definitiv nicht. Alle über 17 dürfen natürlich trinken, was sie wollen.
Wenn die Polizei zu so einer Party kommt und feststellt, dass Minderjährige erheblich einen über den Durst getrunken haben, kann es durchaus sein, dass die Minderjährigen nach Hause gebracht werden oder die Party (bei einer Mehrheit an sturzbetrunkenen Minderjährigen) "beendet" wird. Was danach kommt (Meldung ans Jugendamt usw.) liegt dann an den Beamten.
Fragt am besten den Gastwirt, der muss mit allen Einzelheiten des Jugendschutzes in Bezug auf Alkohol vertraut sein.
Echt dürfen die alle ab 17 schon alles trinken ?
Okay aber wenn unsere Eltern das erlauben dürfen wir aber schon Hochprozentiges anbieten ( dann eben nur für die ab 17 ) obwohl wir selbst noch Minderjährig sind ? Darf die Polizei da überhaupt Kontrollen machen wenn es keine Beschwerden von Nachbarn oder sonst etwas gibt. Weil die Genehmigung haben wir ja schon.
Nein, nicht AB 17, sondern ÜBER 17 Jahre. Also Mindestalter 18.
Sofern es keine Beschwerden etc. gibt, hat die Polizei ja auch keinen Grund vorbeizukommen, oder? Die wird ja nicht einmal wissen, dass ihr da feiert.
In Gaststätten ist der Konsum von Schnaps etc. generell für Minderjährige verboten (§ 9 Jugendschutzgesetz).
Zu der Frage noch: "Okay aber wenn unsere Eltern das erlauben dürfen wir aber schon Hochprozentiges anbieten ( dann eben nur für die ab 17 ) obwohl wir selbst noch Minderjährig sind ?"
Ich persönlich bin der Meinung, dass ihr auch dann nicht verkaufen dürft. Da ich es aber nicht genau weiß, ist dies wirklich nur meine eigene Rechtsauffassung und in Bezug auf die in dem Absatz genannte Frage nicht zwangsläufig richtig
Geh ins Netz unter Jugendschutzgesetz, da müßte sowas mit Sicherheit stehen. Soviel ich weiß, ist lediglich Bier ab 17 erlaubt. Schau lieber genau nach!
Alsoo... mit 16 Jahren aürfen die jüngeren alcohol trinken.. aber erst mit 18 jahren Hochprozentigen Alkohol... das heißt, das man erst ab 18 Hochprozentigen Alkohol wie z.B Wodka trinken darf. Bier ( nicht Hochprozentig) darf man schn mir 16 Trinken. Aber an unter 16 jährige darf man kein alkohol verkaufen... LG Dobby111
Ach ja.. und die Polizei kann Sogar bei den unter 18 jährigen eine Alkoholkontrolle machen. Die Polizei kann also auch stress machen.
Das ist verboten und natürlich kann die Polizei Ärger machen.
Aber wir als Gastgeber dürften das dann im prinzip aber schon an die 18 jährigen verkaufen oder ?