Jugendschutzgesetz bei Privatveranstaltung
Hallo zusammen, Ich feiere demnächst meinen Geburtstag, Gäste sind zum Teil auch unter 18 Jährige, und ein paar unter 16 Jährige.
Wie ist das genau mit dem Jugendschutzgesetz? Es ist eigentlich eine private Veranstaltung, da es eine vorher festgelegte Gästeliste gibt und auch nur die Leute rein kommen, die auf der Gästeliste stehen, kontrolliert durch 2 Securitys. Eintrittkosten gibt es auch nicht, ich nur eine Beteiligung und die ist ohne eine Gewinnabsicht. Ich habe es auf den Einladungen auch überall als Beteiligungskosten angegeben und nie als Eintrittsgeld. Also dürften doch theoretisch alle Gäste, egal wie alt sie sind, trinken was sie wollen und solange da bleiben, wie sie wollen, da das Jugendschutzgesetz in dem Fall nicht gilt.
Oder sehe ich das falsch? Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
3 Antworten
Da genug Erwachsene dabei sind, und vermutlich auch die Erzeihungsberechtigten, siehst Du das richtig.
Aber trotzdem dürfen Jugendliche unter 18 keinen Alkohol Trinken oder Rauchen -ansonsten ist dies eine Geschlossene Geburtstagsparty-und als solche solltest du sie Deklarieren .
Auch dürfen Jugendliche unter 18 dir keine Alkoholischen getränkte und sei es als Geschenk mitbringe - dies gilt auch für Alkoholischen Mixgetränke !
Also dürften doch theoretisch alle Gäste, egal wie alt sie sind, trinken was sie wollen und solange da bleiben, wie sie wollen, da das Jugendschutzgesetz in dem Fall nicht gilt. Da ist nur ein kleiner Denkfehler bei dir aufgetreten -nicht alle Gäste dürfen trinken was sie wollen - -denn das Jugendschutzgesetz ist in diese Falle nicht ganz ausgeschaltet !
Solte einem Gast unter 18 mit Alkohol im Blut irgendetwas zustoßen so bist du dafür verantwortlich - und kann so Teuer sein ,das es dich ein Leben lang verfolgt.
"Sonst hätte ja jeder an jedem Wochenende eine Geburtstagsparty"
wenn das so einfach wäre !
und diese Fehlen dir -um -Beaufsichtigung zu gewährleisten
Okay, dann hast DU die Aufsichtspflicht, und sie dürften nur, wenn die Eltern einverstanden wären und sie abholen würden, oder Du sie sicher nach Hause bringst. Ansonten nicht, da sie in der Öffentlichkeit wären.
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit.
Findet hier also keine Anwendung.
Anwendung hingegen finden andere Gesetze.
Welche anderen Gesetze könnten mir da negativ in die Quere kommen?
Ausschank von Alkohol und Tabak an Jugendliche unter 18 Jahre
Fehlende Beaufsichtigung für diese Jugendliche !
du hast bisher noch nicht geschrieben wo diese sein soll !
Du feierst eine Party, inkl. Security und Deine Gäste müssen sich an den Kosten beteiligen. Na vielen Dank auch für so eine Einladung ;-)
Richtig ist, dass das Jugendschutzgesetz für die Öffentlichkeit gilt und eine Privatparty keine Öffentlichkeit ist. Daher dürfen junge Gäste auch bleiben, solange die Eltern einverstanden sind. Das heißt aber wiederum nicht, dass die Gäste egal welchen Alters saufen können, was sie wollen. Ich weiß ohnehin nicht, wieso eigentlich keine einzige Party, gerade bei Jugendlichen, ohne Hochprozentiges auskommen kann.
Erziehungsberechtigte (also die Eltern) sind keine dabei, da es keine Familienfeier wird, sondern eine Party (aber eben eine Privatparty).