Alkohol mit 16 an 15 Jährige weitergeben.
Also ich wollte jetzt mal fragen da ich jetzt 16 werde ob ich illegal handle ( also mit Konsequenzen rechnen muss), wenn ich an meine Freunde die noch unter 16 sind Bier weitergebe was ich gekauft habe. So da ich mich jetzt zu diesem Thema informiert habe weiß ich, dass es laut §9 Juschg verboten ist in der Öffentlichkeit Alkohol an Minderjährige weiterzugeben. Jetzt lese ich aber auch in §28 (3) dass ein Verstoß eine Ordnungswidrigkeit wäre für einen Erwachsenen aber anscheinend nicht für einen Minderjährigen. Da ich mich aber nicht so gut damit auskenne und vielleicht etwas übersehen habe stelle ich jetzt diese Frage an jemanden der sich WIRKLICH damit auskennt und der am besten dazu einen Beleg liefern kann, damit ich mir auch ganz sicher sein kann! (Ich brauche übrigens keine Moralpredigten ;) ) Vielen Dank im Vorraus link zum von mir verwendeten Juschg: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/
11 Antworten
Der angeführte Passus aus § 28 bzgl. der Ordnungswidrigkeit bezieht sich ausschließlich auf volljährige Personen und nicht auf Minderjährige.
Wenn ein Minderjähriger einem anderen Minderjährigen Alkohol abgibt, handelt er nicht ordnungswidrig und könnte daher auch nicht mit einem Ordnungsgeld/Geldbuße belangt werden; das befreit den abgebenden Minderjährigen aber nicht von der Haftung bei z. B. gesundheitlichen Schäden, die dem anderen durch den Alkoholkonsum entstehen könnten.
aber ich bin doch kein gewerbetreibender etc oder?
Das bist Du nicht...Du gehörst in keine der oben genannten Kategorien...
Na dann is ja gut... ;)
Der angeführte Passus aus § 28 bzgl. der Ordnungswidrigkeit bezieht sich ausschließlich auf volljährige Personen und nicht auf Minderjährige.
Quelle?
Der angeführte Passus aus § 28 bzgl. der Ordnungswidrigkeit bezieht sich ausschließlich auf volljährige Personen und nicht auf Minderjährige.
Reicht das als Quelle ??? Also manchmal...
Vielen Dank endlich jemand der sich auch mit §28 befasst und Belege liefert.
Das heißt natürlich nicht, daß die Abgabe an unter 16-jährige erlaubt ist - es ist nur eben keine Ordnungswidrigkeit...
Was würde das für mich bedeuten? Konsequenzen hätte es aber jedenfalls nicht oder?
Die Abgabe selbst: keine (straf- oder ordnungs-) rechtlichen Folgen - bei gesundheitlichen Schäden jedoch strafrechtliche Folgen wegen Körperverletzung und zivilrechtliche Ansprüche des anderen...
Ok vielen Dank! Sie werden sich als Ratgeberheld ja damit auskennen! ;)
Ein echter Freund gibt einem Kind keinen Alkohol, egal, wie alt er ist!!!!
Jugendlichem mit sehr geringem Altersunterschied wenn ich korrigieren darf ;)
...genau...zwei Kinder!!!!
Ja, du handelst illegal und da du mit 16 schon strafmündig bist, kannst du dafür bestraft werden. Das ist genau so illegal, als wenn du Drogen verkaufst. Das kann Jugendarrest geben. Die Eltern des betreffenden Jugendlichen könnten dich anzeigen und dann wird es eng!
Oh gute Güte, und das alles wegen einer Ordnungswidrigkeit?
aber in §28 steht doch eindeutig über 18 Jährige http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html
Das ist genau so illegal, als wenn du Drogen verkaufst.
bitte ???
Das kann Jugendarrest geben.
wo bitte steht in § 28 JuSchG etwas von Jugendarrest
Leute, bleibt mal auf dem Teppich und informiert Euch über die Gesetze, wenn ihr hier sowas behauptet !
Kurz und knapp nein darfst du nicht und da du über 14 bist, bist du auch Haftbar
haftbar i.s.d. BGB ist man oft schon mit 7 (eingeschränkte Geschäftsfähigkeit). Mit 18 dann vollends.
Was du meinst ist strafmündig.
Natürlich ist das - in geringerem Umfang auch für Jugendliche - strafbar! Denn du umgehst damit vorsätzlich die Gesetzesvorschrift, dass unter 16 Jahren der Genuss von jeder Alkohol verboten ist. Gilt so auch für die Zigaretten-Weitergabe!
aber in §28 steht doch eindeutig über 18 Jährige http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__28.html
Es ist sogar noch spezieller. Es sind nicht grundsätzlich Erwachsene. Im § 28 heißte es:
:-)