wie lang darf ich an silvester draußen bleiben?

11 Antworten

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1. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wie lange Du draußen sein darfst.

  1. In Deinem Fall (minderjährig) entscheiden das Deine Eltern.

Der Betreiber der Veranstaltung muss sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. An Silvester gibt es keine Ausnahmen vom Jugendschutzgesetz.

sweeti1  30.12.2012, 20:31

Wenigstens eine gute Antwort ^^

Auch an Silvester gibt es keine Ausgangssperre. Der Glaube bis 22:00 Uhr ist falsch !!! So lange du dich nicht in Gaststätten oder anderen Vergnügungsstätten aufhälst, bestimmen deine Eltern die Uhrzeit. Wenn es sich um einen Jugendtreff handelt, dann gibt es dort in der Regel auch Verantwortliche, welche dann den dortigen Aufenhalt bestimmen dürfen.

Hase1012  30.12.2012, 20:29

Der glaube ist nicht falsch. Die Eltern dürfen ihr Kind nicht bis nachts um 3 Uhr draußen rumlaufen lassen... ---> Verletzung der Aufsichtspflicht.

Zudem dürfen keine anderen Personen, solange sie nicht von den Eltern dazu beauftragt wurde, über den Jugendlichen bestimmen, da sie keinerlei Erziehungsrecht haben.

istdochegaltom  30.12.2012, 20:33
@Hase1012

Na klar dürfen die Eltern. Das hängt vom Alter, Ort, Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) usw. ab...... Eine oftmals pauschal genannte Uhrzeit gibt es nicht.... Und Verantwortliche beim Jugendtreff dürfen über das Hausrecht bestimmen.

Hase1012  30.12.2012, 20:35
@istdochegaltom

Natürlich. Die Eltern dürfen ihre 14-Jährige Tochter bis nachts um 3 draußen alleine rumlaufen lassen.. - Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht

StupidGirl  30.12.2012, 22:48
@Hase1012

Natürlich dürfen sie das........ob es Sinn macht, ist eine andere Frage. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, dass das verbietet.

Und du musst schon unterscheiden, ob ein Kind nachts draußen rumläuft, oder ein Jugendlicher.

Leon97531  30.12.2012, 23:08
@Hase1012

Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht

Schwachsinn ist Deine Antwort hier, sowie deine Kommentare in den anderen Antworten.

Hase1012  31.12.2012, 00:50
@Leon97531

Na von wegen. Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben. Sowas ist absolut unmöglich und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!

Leon97531  31.12.2012, 06:52
@Hase1012

Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben

Da es keine Ausgangssperre für eine Altersgruppe gibt, ist dies so.

Sowas ist absolut unmöglich

Äh nein

und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!

Unsinn, aber Du kannst gewiss einige Urteile oder einen Gesetzestext dazu posten, die Deine Behauptung bestätigen.

istdochegaltom  31.12.2012, 09:51
@Hase1012

Die "Verletzung der Aufsichtspflicht" wird erst bei einem Schadenseintritt geprüft (BGB). Eine pauschale "Verletzung der Aufsichtspflicht" (wenn nichts passiert ist) gibt es nicht. Höchstens eine "Verletzung der Fürsorgepflicht".

TimSerbien  27.05.2015, 19:14
@Hase1012

Oh sorry falscher DH gegeben. Sollte eigl @ istdochegaltom gelten 

Mit 15 darfst du bis 22 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Es gibt im Jugendschutzgesetz aber keine Beschränkung, wie lange du dich draußen aufhalten darfst. Die Feier im Jugendtreff wird doch aber bestimmt unter Aufsicht stehen, oder? Sonst hieße es ja auch nicht Jugendtreff.....

Draußen bleiben, also im Freien, darfst Du unbegrenzt lange. Nur der Aufenthalt bei Veranstaltungen ist befristet, Ausnahmslos.

Du darfst bis 22.00 Uhr wegbleiben und an Silvester gibt es keine Ausnahme. Ab 16 bis 0.00 Uhr.

istdochegaltom  30.12.2012, 20:26

Aber nicht in Deutschland!

shishabumsa3 
Beitragsersteller
 30.12.2012, 20:26

und wenn ich eine bescheinigung meiner eltern habe ?

annette27  30.12.2012, 20:29
@shishabumsa3

Trotzdem nicht und @istdochegaltom: ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz

dergutekoenig  30.12.2012, 20:30
@shishabumsa3

"Lieber Staat,

hiermit bescheinigen wir unserem Kind, dass es sich nicht an die herrschende Gesetzeslage halten muss.

Mit freundlichem Gruß,

die Erziehungsberechtigten"

-.-

sweeti1  30.12.2012, 20:30
@annette27

Volliger Unsinn, zeige mir doch bitte mal den Abschnitt wo das steht (;

Eichbaum1963  30.12.2012, 22:43
@dergutekoenig

Tja, nur was sagt die "Gesetzeslage" bezüglich des Draußen bleiben dürfens? Nichts, aber auch rein gar nichts. :D

Auch die Antwort von annette27 ist leider falsch. ;)

Logisch, wie soll ein 14-jähriger um 22 Uhr zu Hause sein müssen, wenn er doch lt. JuSchG sogar bis 23 Uhr allein in einer Gaststätte bleiben darf, wenn er dort ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt. :P

Eichbaum1963  30.12.2012, 22:49
@annette27

ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz

Ja, nur besagt es nicht, wann Kinder oder Jugendliche zu Hause sein müssen. Es regelt nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten, nicht aber den allgemeinen Aufenthalt im Freien! Somit sind also die viel beschriebenen festen Uhrzeiten (22/24 Uhr) nur ein Rechtsirrtum. ;)