wie lang darf ich an silvester draußen bleiben?
ich wollt an silvester mit ein paar freunden in nem Jugendtreff silvester feiern gehn . ich bin 15 jahre alt , brauch ich jetzt eine Bescheinigung meiner eltern wenn ich dort bis 1 uhr morgens bleiben will oder gibts an silvester Ausnamen ?
11 Antworten
1. Es gibt kein Gesetz was vorschreibt wie lange Du draußen sein darfst.
- In Deinem Fall (minderjährig) entscheiden das Deine Eltern.
Der Betreiber der Veranstaltung muss sich an die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes halten. An Silvester gibt es keine Ausnahmen vom Jugendschutzgesetz.
Das geht es um Tanzveranstaltungen ^^.. Das Jugenschutzgesetzt regelt ja auch nur wie lange man sich in Discos, Gaststätten aufhalten darf, aber nicht in der Öffentlichkeit.
Wenigstens eine gute Antwort ^^
Auch an Silvester gibt es keine Ausgangssperre. Der Glaube bis 22:00 Uhr ist falsch !!! So lange du dich nicht in Gaststätten oder anderen Vergnügungsstätten aufhälst, bestimmen deine Eltern die Uhrzeit. Wenn es sich um einen Jugendtreff handelt, dann gibt es dort in der Regel auch Verantwortliche, welche dann den dortigen Aufenhalt bestimmen dürfen.
Der glaube ist nicht falsch. Die Eltern dürfen ihr Kind nicht bis nachts um 3 Uhr draußen rumlaufen lassen... ---> Verletzung der Aufsichtspflicht.
Zudem dürfen keine anderen Personen, solange sie nicht von den Eltern dazu beauftragt wurde, über den Jugendlichen bestimmen, da sie keinerlei Erziehungsrecht haben.
Na klar dürfen die Eltern. Das hängt vom Alter, Ort, Entwicklung des Kindes (Jugendlichen) usw. ab...... Eine oftmals pauschal genannte Uhrzeit gibt es nicht.... Und Verantwortliche beim Jugendtreff dürfen über das Hausrecht bestimmen.
Natürlich. Die Eltern dürfen ihre 14-Jährige Tochter bis nachts um 3 draußen alleine rumlaufen lassen.. - Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht
Natürlich dürfen sie das........ob es Sinn macht, ist eine andere Frage. Es gibt jedenfalls kein Gesetz, dass das verbietet.
Und du musst schon unterscheiden, ob ein Kind nachts draußen rumläuft, oder ein Jugendlicher.
Schwachsinn! Das ist Verletzung der Aufsichtspflicht
Schwachsinn ist Deine Antwort hier, sowie deine Kommentare in den anderen Antworten.
Na von wegen. Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben. Sowas ist absolut unmöglich und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
Dann könnten die Eltern auch eine 10-jährige bis in die Puppen draußen alleine lassen, wenn sie dies angeblich erlauben
Da es keine Ausgangssperre für eine Altersgruppe gibt, ist dies so.
Sowas ist absolut unmöglich
Äh nein
und ist auf jeden Fall eine Verletzung der Aufsichtspflicht!
Unsinn, aber Du kannst gewiss einige Urteile oder einen Gesetzestext dazu posten, die Deine Behauptung bestätigen.
Die "Verletzung der Aufsichtspflicht" wird erst bei einem Schadenseintritt geprüft (BGB). Eine pauschale "Verletzung der Aufsichtspflicht" (wenn nichts passiert ist) gibt es nicht. Höchstens eine "Verletzung der Fürsorgepflicht".
Oh sorry falscher DH gegeben. Sollte eigl @ istdochegaltom gelten
Mit 15 darfst du bis 22 Uhr eine öffentliche Veranstaltung besuchen. Es gibt im Jugendschutzgesetz aber keine Beschränkung, wie lange du dich draußen aufhalten darfst. Die Feier im Jugendtreff wird doch aber bestimmt unter Aufsicht stehen, oder? Sonst hieße es ja auch nicht Jugendtreff.....
Draußen bleiben, also im Freien, darfst Du unbegrenzt lange. Nur der Aufenthalt bei Veranstaltungen ist befristet, Ausnahmslos.
Du darfst bis 22.00 Uhr wegbleiben und an Silvester gibt es keine Ausnahme. Ab 16 bis 0.00 Uhr.
Aber nicht in Deutschland!
Und ob.
und wenn ich eine bescheinigung meiner eltern habe ?
Trotzdem nicht und @istdochegaltom: ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz
"Lieber Staat,
hiermit bescheinigen wir unserem Kind, dass es sich nicht an die herrschende Gesetzeslage halten muss.
Mit freundlichem Gruß,
die Erziehungsberechtigten"
-.-
Volliger Unsinn, zeige mir doch bitte mal den Abschnitt wo das steht (;
Richtig! Dort gibt es keine pauschale Ausgangsregelung, lediglich der Aufenthalt an bestimmten Örtlichkeiten ist geregelt.
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/index.html#BJNR273000002BJNE000400000
Tja, nur was sagt die "Gesetzeslage" bezüglich des Draußen bleiben dürfens? Nichts, aber auch rein gar nichts. :D
Auch die Antwort von annette27 ist leider falsch. ;)
Logisch, wie soll ein 14-jähriger um 22 Uhr zu Hause sein müssen, wenn er doch lt. JuSchG sogar bis 23 Uhr allein in einer Gaststätte bleiben darf, wenn er dort ein Getränk oder eine Mahlzeit zu sich nimmt. :P
ES gibt in Deutschland das Jugendschutzgesetz
Ja, nur besagt es nicht, wann Kinder oder Jugendliche zu Hause sein müssen. Es regelt nur den Aufenthalt in und an bestimmten Orten, nicht aber den allgemeinen Aufenthalt im Freien! Somit sind also die viel beschriebenen festen Uhrzeiten (22/24 Uhr) nur ein Rechtsirrtum. ;)
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__5.html