wodka unter 18 trinken --> anzeige?
Hallo leute ein freund von mir (17 jahre) hat letztens wodka getrunken und wurde dabei von der Polizei erwischt. Die Polizei hat dann alle seine daten aufgenommen und meinte er würde jetzt eine anzeige kriegen. mit was hat er nun zu rechnen -geldstrafe? wenn ja wie hoch? vielen dank für eure hilfe
10 Antworten
da habe sie deinem freund aber ganz schön veralbert. der konsum und der verkauf an unter 18 jährigen ist in der öffentlichkeit, in gaststätten oder in verkaufsstellen berboten, d.h.man darf deine freund keine alkohol verkaufen oder trinken lassen, der unter 18 nicht erlaubt ist (bier, wein und sekt ist nämlich ab 16 erlaubt). dabei machen sich aber der verkäufer oder doe leute strafbar, die es zulassen, nicht der jugendliche selber. also kann dein kumpel ja keine anzeige bekommen, aber der, der ihm den wodka verkauft hat.
Leider wird sie zu niedrig sein.......
Meistens bekommt der Konsument keine Strafe. Oder er müsste sich der Polizei gegenüber unflätig verhalten haben. Allerhöchstens werden die Eltern vom Vergehen des Sprößlings unterrichtet. Was die dann machen, ist deren Sache.
Wer eine Strafe zu erwarten hat, ist der Verkäufer, sofern er bekannt wird.
es kommt darauf an von wem er den alkohol hat,da er ja noch minderjährig ist
Eine Anzeige gibts auf jedenfall wegen einem Verstoß gegen das rauschgift gesetz oder so wie hoch ist glaub ich unterschiedlich
Seit wann fällt Vodka unter das "Rauschgift-Gesetz" und worauf bezieht sich Dein "wie hoch"? Auf den Alkoholpegel?