FSJ - Umziehen - WG - Wohngeld. Wer weiß mehr?

3 Antworten

Taschengeld?? Ähm nö. Anspruch auf Taschengeld gibt es nicht. Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig. Wieviel sie dir zahlen müssen, hängt vom Einkommen ab. Google: "Düsseldorfer Tabelle" da findest du die Sätze. Kindergeld sind 186€ wenn du das 1. oder 2. Kind deiner Eltern bist. Damit musst du hinkommen. ALG II steht dir nicht zu. Bafög gibt es nur, wenn die Eltern zu wenig verdienen um den Unterhalt zahlen zu können, aber im FSJ hast du eh keinen Anspruch. Mit Unterhalt + Kindergeld musst du auskommen - wenn deine Eltern dir nicht genug zahlen können, musst du jobben oder Zuhause wohnen bleiben. In WGs entscheidet die Sympathie und ob deine Miete gesichert ist.

Dunno2010  16.11.2014, 18:50

Sorry, ich dachte du meinst Taschengeld von deinen Eltern. Du meinst also den Verdienst beim FSJ. ALG II steht dir nicht zu. Bis du 25 bist sind deine Eltern zuständig und was ALG angeht, müsstest du Zuhause wohnen bleiben. Während des FSJ stehst du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, das allein schließt ALG aus. Wohngeld halte ich ebenfalls für ziemlich aussichtslos, das gibt's eigentlich meines Wissens nach nicht bei einer WG und nur, wenn du an sich genug verdienst, ist halt nur ein Mietszuschuss. Ist aber regional durchaus mal verschieden, würde daher bei der Wohngeldstelle Stuttgart anrufen und nachfragen. FSJ ist absolut freiwillig - wenn du das nicht in deiner Nähe machen kannst (und Zuhause wohnen bleibst) und dich nicht durch Eltern oder selbst finanzieren kannst, dann kannst du es nicht machen. Ich hatte das gleiche Problem, wusste nicht was ich studieren will, wollte daher ein FSJ machen, aber auch weiter weg. Damals stand mir kein Wohngeld zu (kann ja sein dass sich da was geändert hat, daher frag nach), ALG aus oben genannten Gründen sowieso nicht - hätte ich es machen wollen, dann nur wenn ich Zuhause geblieben wäre - da ich das nicht wollte/konnte ging es nicht. Gut, ich hätte jobben können, die Option steht dir offen. 200-300 FSJ 186€ Kindergeld 400€ Job Damit kommst du ja hin und ich bin mir leider sehr sicher, dass du keine staatliche Unterstützung bekommen wirst. Ich habe damals sofort ein Studium begonnen, damit gabs Bafög und ich konnte endlich ausziehen.

Protego 
Beitragsersteller
 16.11.2014, 18:28

Ich weiß ja nicht wie das bei euch ist, aber hier in BW hat man sehr wohl anspruch auf ein Taschengeld, welches der FSJ "Arbeitgeber" zu zahlen hat. Ich hab schon mal eines angefangen und dort auch Geld bekommen, sowie jeder meiner Freunde der eins macht. Bei Caritas weiß ich sogar den genauen Betrag.

Unterhalt zahlen können meine Eltern nicht, die sind geschieden, mein Vater bekommt Hartz 4 und meine Mutter arbeitet als Altenpflegerin, ist insofern selber knapp dran.

Wohngeld ist doch genau für solche fälle da - oder nicht? Für was sollte man Wohngeld denn sonst bekommen? Bafög? Wieso sollte ich denn auch Bafög kriegen wenn ich ein FSJ mache? Das steht sowieso nicht zur Debatte, weil ich dann weder Student noch Schüler bin.

Wohngeld oder ALG II sind die einzigen beiden Möglichkeiten die da in Frage kommen, weil Bafög damit nichts zu tun hat.

Und zuhause wohnen bleiben wenn man in Stuttgart das FSJ macht ist ja wohl eher nicht möglich. Das sind 80 km Entfernung. Soweit ich mich entsinne ist der Staat bei solchen Sachen doch verpflichtet einen zu fördern, sofern das zur Bildung etc beiträgt. Wozu ein FSJ normalerweise zählt? Wenn ich jetzt nur so arbeiten würde, wäre es was anderes.

Wie du an eine solche Stelle kommst,kann ich dir leider auch nicht sagen !

Aber Anspruch auf Wohngeld oder ALG - 2 besteht theoretisch.

Fürs Wohngeld brauchst du aber ein Mindesteinkommen von 80 % deines Bedarfes nach dem SGB - ll und brauchst vorher zumindest einen unterschriebenen Mietvertrag.

Der Bedarf würde dann ab 01.01.2015 betragen :

  • Regelsatz 399 €
  • angemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete )

Der Vorteil beim ALG - 2 liegt darin,wenn du auf Grund deines FSJ - umziehen musst,wird dir ggf.auch etwas für den Umzug zustehen und bei Bedarf auch etwas für die Wohnung.

Die dürfte zwischen 45 qm - 50 qm haben,was sie dann kosten darf,das musst du beim zuständigen Jobcenter erfragen.

Um einen ersten Überblick zu bekommen,kannst du im Internet unter ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " einmal nachsehen.

Würdest du dann angenommen 400 € für dein FSJ - bekommen,würde dir das Jobcenter 200 € als Freibetrag theoretisch abziehen,so das ein anrechenbares Einkommen von 200 € bleiben würde.

Dazu dann dein Kindergeld von 184 € ( abzüglich 30 € Versicherungspauschale ) würden 154 € angerechnet,also dann insgesamt 354 € anrechenbares Gesamteinkommen.

Da dein Regelsatz aber bei dann 399 € liegen würde,bekämst du erst mal noch die fehlenden 45 € und dazu dann die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung. Das würde dann deine ALG - 2 Aufstockung sein,die du dann jeden Monat bekommen würdest.

Gibt dir deine Mutter dann noch etwas dazu,musst du das angeben und das würde dir zu 100 % angerechnet,also abgezogen.

Wenn du einer Beschäftigung nachgehst,musst du das erst mit deiner FSJ - Stelle abklären und dann vor Antritt auch dem Jobcenter mitteilen.

Dann würde der § 11 b SGB - ll für dich zur Anwendung kommt,weil das FSJ - Gehalt nicht als Erwerbseinkommen,sondern als Taschengeld zu betrachten ist.

Würdest du zum Beispiel zusätzlich 200 € Brutto wie Netto verdienen,dann hast du darauf noch mal Freibeträge von insgesamt 120 €,angerechnet würden dir 80 €.

Diese Freibeträge setzen sich so zusammen :

  • die ersten 100 € des Brutto ist der Grundfreibetrag
  • von 100 € - 1000 € Brutto,noch mal 20 % Freibetrag,Anrechnung 80 %
  • 1000 € - 1200 € / 1500 € Brutto,noch mal 10 % Freibetrag,Anrechnung 90 %

Der letzte Freibetrag von 1000 € - 1500 €,gilt wenn min.1 minderjähriges Kind in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) lebt.

also, wenn du n duales studium suchst dann empfehle ich die seite hier : http://www.dhbw-stuttgart.de/zielgruppen/duale-partner/liste-dualer-partner.html :) weil du ja gerade auch das fachabi machst, ist es doch sinnvoll wenn du gleich danach schon studieren gehst...ob dual oder normal ....^^
kümmer dich so früh wie mögich darum :D und wegen ner wg / wohnung.... des kannst ja dann machen, wenn du sicher ne stelle hast :D aber auch das kann hier sehr schwer werden...^^ du musst mal auf der seite von stuttgart bisschen schauen..da gibt es gute links..^^

Protego 
Beitragsersteller
 29.11.2014, 18:21

Bei dual ist es egal, aber bei nem regulären Studium hat man wesentlich bessere Chancen wenn man Wartesemester hat. Außerdem möchte ich gerne einfach noch etwas erfahrung sammeln, daher ein FSJ. Ist dann ja auch in dem Bereich in dem ich später arbeiten will :)