Alg 2 kontoauszüge von 6 Monaten nachträglich?
Ich habe soeben einen Brief der Arge bekommen, nachdem ich meinen Weiterbewilligungsantrag gestellt habe. Nun wollen sie zusätzlich (warscheinlich auf Verdacht, welcher jedoch nicht begründet ist) abschließende Angaben zu Einkommen aus selbständiger Tatigkeit von Februau 2010 bis August 2010 mit jeweiliger BWA und lückenlosen, ungeschwärzten Kontoauszügen. Nun habe ich nachgeschaut, leider finde ich keinen Gesetzestext-in dem steht, ob die für diesen Zeitraum die Auszüge etc. verlangen dürfen. Sind nicht eigentlich 3 Monate üblich? Ich wäre sehr dankbar für Antworten, zumal in jedem Bundesland anscheinend die Gesetze anders sind.(Sachsen wäre mein Bereich) Danke!
11 Antworten
Das dürfen sie. Liegt im Ermessen der Sachbearbeiter, ob sie für 6 Monate oder weniger die Kontoauszüge haben wollen. Solange Du ALG II kriegst, können sie die einsehen. Und bewilligt wird ja immer für 6 Monate. Gruß, q.
Du bist zur Mithilfe verpflichtet. Das hast du unterschrieben. Wenn du dieser Mithilfe nicht nachkommst, werden die Leistungen so lange eingestellt.
Die erste Frage wäre von mir jetzt: Hattest Du in dem genannten Zeitraum irgendwelche Einkünfte aus einer Tätigkeit?
Zumindest die Forderung nach lückenlosen und ungeschwärzten Kontoauszügen ist nicht berechtigt. Es geht die ARGE nämlich gar nichts an, wenn Du z.B. auf Karte einen Lebensmittelkauf vorgenommen hast. Du hast also das Recht, auf Kontoauszügen Ausgaben zu schwärzen.
6 Monate okay, aber wir haben Dezember, also wollen die von 10 Monaten die Auszüge, ist das denn rechtens?
Frag mal hier im Forum nach: www.tacheles-sozialhilfe.de