Kontoauszüge von gekündigtem Bankkonto nachträglich bekommen?

10 Antworten

Die Banken müssen Belege min. 10 Jahre vorhalten. Ja, Du kannst Abzüge der verfilmten Auszüge bekommen. Bei aufgelösten Konten werden diese aber nicht kostenlos sein.

Auch für jede Bank gibt es Aufbewahrungsfristen ihrer Geschäftsvorgänge. - Deshalb kannst du auf Antrag und gegen Erstattung der Kosten, welche die Bank dafür nimmt, die Kontoauszüge aus 2010 bekommen. - Vorteilhaft wäre, wenn du den Zeitraum der strittigen Zahlungen eingrenzen könntest und natürlich auch die genauen Beträge. Das wäre sicher zeit- und kostensparend. - Am besten du gehst mit deinem Anliegen direkt zur Bank bzw. Bankfiliale, auch wenn du dort nicht mehr Kunde bist, denn telefonisch ist so etwas schlecht zu klären.

Nebenbei lernst du hoffentlich aus diesem Vorfall, denn Kontoauszüge sollte man als Privatmann/-frau mindestens 4 - 5 Jahre aufheben, eben um solche Nachweise führen zu können, wie du es jetzt musst. - Nach dieser Frist sind Forderungen verjährt. Da kannst du sie dann auch beruhigt wegwerfen.

Du kannst die Auzüge gegen Kostenerstattung nochmal erhalten. Meist liegen die auf "Fischen" (Mikrofilm) im Archiv. Das dauert aber einige Tage bis die rausgesucht sind. Wenn Du den Zeitraum eingrenzen kannst ist das möglich. Für ein ganzes Jahr könnte es sein das dies nicht mehr geht - Zeitaufwand dürfte in keiner relation zum Nutzen stehen. Frag mal nach wie lange die Bank die Fische aufbewahrt und wie hoche die Kosten sind. Viel Glück !

helmutgerke  21.11.2011, 08:33

mit den Fischen finde ich gut - auf die Bezeichnung für Mikrofiche kommt nicht jeder, dafür DH

tipsie69  21.11.2011, 08:48
@helmutgerke

Den Audruck kenne ich auch nur weil ich auch mal 3 Auszüge verlegt hatte.

Meines Wissens nach sind die Banken, wie auch alle anderen Firmen, verpflichtet, sämtliche Belege eine gewisse Zeit lang aufzubewahren. Bei uns in Österreich sind es 7 Jahre, in Deutschland weiß ich es nicht. Am besten die Bank kontaktieren und nachfragen. Dürfte eigentlich kein Problem sein! Alles Gute, kocan.

Bei meiner Sparkasse geht das nur 6 Monate, um noch nachträgliche Kontoauszüge zu bekommen. Und die nehmen richtig dickes Geld dafür. Du solltest auf alle Fälle bei deiner Bank direkt nachfragen. Kluge Sprüche von uns allen helfen dir nicht weiter ;-)

Hast du kein Onlinebanking gemacht? Ich arbeite mit StarMoney und kann die Kontobewegungen der letzten Jahre ohne weiteres abrufen.

jockl  21.11.2011, 08:51

Ausdrucke von Online-Banking können als Beweise verworfen werden. Z.B. bei Behörden werden diese nur hilfsweise anerkannt und müssen mit Belegen unterlegt werden. Das ist vergleichbar wie mit Faxen bei Gericht.

Wolke286  21.11.2011, 09:32
@jockl

Mag ja sein, aber er braucht es als Nachweis für eine Fimra und da könnte das dann ausreichend sein.