ALG 1 Sperre Vorschuss
Abend Leute,
Eine Peinliche frage hab ich da ;D
Also ich hab am 19.03.2013 eine fristlose erhalten, mit hoher Wahrscheinlichkeit kommt es Vorerstmal zu einer Sperre, bis mein anwalt das ans Arbeitsgericht leitet. Am 09.04.2013 Ist die Antragsabgabe.
Okay Worum es mir hier geht ist Ob ich die Möglichkeit habe morgen schon einen Vorschuss zu bekommen? Zumindesten mal Einhunderteuro oder so ?
Danke im voraus
4 Antworten
Denke nicht, da ja erst mal Dein Anspruch ausgerechnet werden muss.
Fü die Zeit der Sperre kannst Du vermindertes ALG II beantragen, aber auch da gibts nichts sofort.
"Arbeitslosengeld II während der Sperrzeiten
Kann der Leistungsempfänger während einer Sperrzeit seinen Lebensunterhalt nicht allein bestreiten, kann er gegebenenfalls Leistungen zur Grundsicherung, also Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beantragen.
...
Darüber hinaus sieht die Regelung beim Arbeitslosengeld II vor, dass aufgrund der Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld I Sanktionen in Höhe von 30% beim Arbeitslosengeld II verhängt werden."
Ich kann Dir aus heutiger Erfahrung sagen wie es bei mir gehandthabt wurde:
Ich habe am Freitag überraschend auch eine Fristlose erhalten. Erst war ich bei der Arbeitsagentur (ALG 1, Antrag abgeben und arbeitslos melden !) die haben mich zum zuständigen Jobcenter geschickt . Dort habe ich meinen Notfall geschildert und bekam als Nothilfe 150 € in bar . Voraussetzung für den ALG 2 vorübergehenden Antrag :
vollständige Unterlagen : Hauptantrag, Antrag EK, Antrag KDU, Antrag VM , Kopien von Mietvertrag etc.und dann musst Du glaubhaft versichern, dass Du im Augenblick mittellos bist. Dafür musst Du einen tagaktuellen Kontoauszug mitnehmen und du darfst da wirklich kaum Guthaben haben. Desweiteren kannst du einen formellen Antrag auf ein Darlehen stellen.(Muster googlen).
Du wurdest gekündigt eine Sperre gibt es da nicht!
Der Vorschuss ist möglich du solltest wenn es abgelehnt wird zum Teamleiter gehen und Sofort - Hilfe Beantragen (das muss aber auch stimmen nimm einen aktuellen Kontoauszug mit)
Ach du meinst selbstverschuldete Kündigung - da kann es sein stimmt!
Du kannst in der Sperrzeit beim Sozialamt ein Darlehn beantragen um deinen Lebensunterhalt zu sichern. Wenn die dir Eigenverschulden bei der Kündigung nachweisen können (und das können die meistens) beträgt die Sperrzeit 3 Monate, das wird hart. Und krankenversichert bist du während der Sperrzeit auch nicht.
Haja aber (wen!!!!) man vertragswidrighandelt, was natürlich noch offen steht entscheidet das arbeitsgericht gibts eine sperre