Kann eine Versicherung einen Vorschuss wieder zurück verlangen?
Hallo,
ich habe einen Vorschuss von meiner UnfallVersicherung erhalten.
Kann dieser wieder zurückgefordert werden, sobald sich eine Invalid. doch geringer herausstellt oder steht dem Versicherungsnehmer, also mir, dieses Geld einhundertprozentig zu?
7 Antworten
HAllo,
ja, in der Regel wird mitgeteilt:
"das der Versicherer im dritten Jahr die Invaliditätshöhe überprüfen lassen kann und zuviel ausgezahlte Leistung zurückfordern kann".
Das hat auch ein Kunde von mir nach einem schweren Verkehrsunfall von 2013 im letzten Jahr mitgeteilt bekommen (InterRisk).
Beste Grüße
Dickie
Wenn der Grund für die Zahlung wegfällt, kann diese natürlich wieder zurückgefodert werden
Die 3-Jahres-Frist gilt natürlich auch bei einer Verschlechterung des Versicherten bzw. einer höheren Invaliditätsleistung durch den Versicherer als bei der Vorauszahlung vorgesehen...
... oder eben evtl. die Invalidität geringer ausfällt innerhalb der 3-Jahres-Frist ab dem Unfalltag!
Ein solcher Vorschuss wird eigentlich höchstens bis 50 % der zu erwartenden Entschädigung gewährt. Dabei ist es hilfreich, wenn es auch eine Todesfallsumme gibt.
Sollte das Unfallopfer innerhalb des ersten Jahres sterben, wird höchstens diese Todesfallsumme geleistet.
Ist eher unwahrscheinlich, dass es dazu kommt.
Wenn die Gefahr bestünde, würde der Versicherer gar keinen Vorschuss gewähren.
Ja - innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 3-Jahres-Frist ab dem Unfalltag können beide Seiten (Versich.nehmer oder Versicherer) die Invalidität überprüfen lassen wg. einer evtl. Verschlechterung/Verbesserung der bisherigen Invalidität!
Nachzulesen in deinen Unfallbedingungen (AUB) unter Verjährung der Leistung.
Hallo nochmal,
in der Regel kann frühestens nach 12 Monaten ab dem Unfalltag eine Invalidität durch einen Arzt festgestellt werden und spätestens nach 15 Monaten muß diese dem Versicherer gemeldet werden. Natürlich haben nur deine AUB (Allg. Unfallbedingungen) hier Gültigkeit!
Eine Vorauszahlung vor dieser Frist kann bis max. zur Todesfallsumme erfolgen.
Meine Fragen hierzu: Wann war denn dein Unfalltag und wann wurde die Inval. festgestellt?
Gruß siola55
Ja liebe/r Blablupp95,
die Ansprüche aus dem Unfall-Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren nach dem Unfalltag. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und dies kannst du auch in deinen AUB (Allg. Unfallbedingungen) nachlesen unter dem Punkt Verjährung der Leistung.
Diese Frist gilt leider beiderseits - also du kannst wg. einer Verschlechterung der Invalidität tätig werden und der Versicherer kann auch im Gegenzug wg. einer Verbesserung der Invalidität diese kürzen nach ärztlicher Feststellung innerhalb der 3-Jahres-Frist.
Gruß einer ehem. Versich.maklerin
Danke, wie sieht es mit der Rückforderung? Ist das möglich?