ALG 1 sperre beim ablehnen vom selbstgesuchten Job

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den Job bei der Zeitarbeitsfirma kannst du ohne weiteres ablehnen. Immerhin hast du es ja selbst gesucht - das Arbeitsamt weiß davon im Prinzip ja gar nichts. Und es ist ja nicht so, dass du nicht arbeiten wollen würdest, hast ja als Argument, dass du ein anderes Vorstellungsgespräch abwartest.

Das man zwingend das ERSTE Angebot annehmen muss, halte ich mal für ein ganz starkes Gerücht. Und insbesondere bei jenen Zeitarbeitsfirmen bin ich mehr als skeptisch....

Taijai 
Beitragsersteller
 21.02.2012, 10:39

Du hast ja im Prinzip recht nur musst ich ja nachweise darüber beim Arbeitsamt einreichen wo ich überall eine bewerbung hingeschickt habe und das habe ich natürlich auch getan deswegen habe ich ein wenig angst das sie mir doch einen strick draus ziehn.Was ich noch dabei sagen muss auch wenn ich nicht weiss ob es eine rolle spielt die Bewerbung für die Zeitarbeitsfirma hab ich letztes jahr im sommer abgegeben also schon vor einer ganzen weile hatten sich aber erst jetzt gemeldet

46km sind viel und das mit einem kl. Kind. Da du dir den Job selbst gesucht hast, weiß das AA nichts davon und somit auch keine Sperre.

DerIndianer12  21.02.2012, 10:31

eben

Diese Frage kann die dein sachbearbeiter am besten beantworten.... Aber du könntest doch auch den Job 1 annehmen und wenn die Waschstraße läuft dahin wechseln. Dann bist du auf der sicheren Seite, auch falls Job 2 dann doch nicht läuft...

Woher soll denn das Arbeitsamt wissen dass du den Job abgelehnt hast ? Wenn du denen das steckst kriegste natürlich ne Sperre aber warum solltest du das tun ??????

Meine persönliche Meinung ! Finger weg von Zeitarbeit.....das sind ...ich halt besser die Klappe :-)