Affiliate Marketing zu zweit?

3 Antworten

Ich halte deinen Plan genauso absurd, wie RudiFiedler schreibt, aber um deine Frage zu beantworten:

Wenn ihr die Fa. als GbR betreiben wollt, dann musst du eine Ummeldung (Änderung der Rechtsform) und dein Kumpel eine Anmeldung machen. Der Zusammenhang wird in Feld 1 gemacht (GbR mit xy). Gewerbetätigkeit und Betriebsstätte müssen gleich sein.

ruday96 
Beitragsersteller
 30.07.2019, 21:28

Und wenn er euch erst ein gewerbeschein macht (mit der kleinuternehmerregelung) , müssten wir das dann beide ummelden oder könnte man das dann fusionieren ?

Geochelone  31.07.2019, 04:22
@ruday96

Mach ihr es einzeln, braucht jeder einen Gewerbeschein, in dem Feld 1 leer ist. Macht ihr es als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zusammen, muss in Feld 1 der Zusammenhang mit dem Partner angegeben werden.

Nichts gegen deinen Freund, aber mache es alleine. Ein gutes Verhältnis heute kann irgendwann kippen und diese Streitigkeiten kosten dann Geld und Nerven. Er kann doch Gewerbe anmelden und erfolgreich sein.

Kollege klausbacsi hat recht. Was allerdings noch dazukommt:
Wenn ihr das ganze als kleine Gesellschaft macht, die sog. BGB-Gesellschaft, dann ist das so, dass in dieser Gesellschaft beide Vollhafter mit dem ganzen Privatvermögen sind. D.h. wenn Dein Freund aus welchem Grund auch immer für diese Gesellschaft Verpflichtungen eingeht, haftest Du voll mit. Und das kann wirklich teuer werden. (Abmahnungen usw.)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung