Ärger mit Sky - Inkasso trotz beglichener Rechnung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Da ich die letzten Monate wenig Stunden auf der Arbeit bekommen habe, konnte ich die Zahlung für mein Sky-Abonnement nicht bedienen. Das Ganze staute sich auf ca. 195 Euro. Da ich es nicht zu einer Kündigung kommen lassen wollte, habe ich mich am 6.08. schriftlich per Email an Sky gewandt, mit der Bitte um Rückruf, da ich eine Teilzahlung vereinbaren wollte. Die Frau am Telefon ließ sich jedoch nicht darauf ein, weshalb mir nichts anderes übrig blieb als alles zu bezahlen. Ich machte die Vereinbarung mit ihr, dass ich bis nächste Woche zahlen würde.
Ich habe also alles zusammengekratzt was ging, und habe am 12.08. alles überwiesen, nach meinem Empfinden noch fristgerecht, da ja die vereinbarte "nächste Woche" noch lief. Am gleichen Tag bekam ich aber Nachricht von Sky, dass man den Vertrag gekündigt habe, und ich jetzt noch Schadensersatz für die verbleibenden Vertragsmonate zu zahlen hätte, sowie die Ankündigung, sollten die Geräte nicht bis dann und dann hergeschickt werden, dass dann auch noch Kosten kommen.
Ich habe natürlich gleich widersprochen und eine Email verfasst. Darauf kam nie eine Antwort. Als ich dann am 30.08. kündigen wollte, schrieb ich in die Email hinein, ich möge bitte eine Antwort auf mein Schreiben vom 12. 08. bekommen. Nichts. Und heute bekomme ich eine SMS mit dem Hinweis mich mit dem Inkasso in Verbindung zu setzen. Wie soll ich mich nun verhalten?
7 Antworten
NIcht auf die Inkasso- Firma reagieren indem du zahlst. Das wäre falsch.
Noch nie wurde in Derutschland jemand verklagt, wenn er die Hauptforderung des Gläubigers beglichen hatte.
Fakt ist: - 1 Woche Verzug= 1. Mahnung( Rücklastschrifftgebühr muss beglichen werden) - 2 Wochen Verzug= 2. Mahnung( Rücklastschriffftgebühr & Mahngebühr müssen beglichen werden) - 3 Wochen Verzug= Inkassounternehmen wird eingeschaltet
Hauptforderung muss beglichen werden. Wenn du Mahngebühren nicht bezahlst wird dich keiner belangen. Es müsste ja erst geklagt und begründet werden, dass die Kosten für die Mahnungen gerechtfertigt waren/sind. Wegen Mahngebühren macht das so gut wie keiner.
Inkassogebühren sind nicht dein Problem. Versuche es mit einem freundlichen Schreiben an die Inkassofirma, dass "die Hauptforderung bereits beglichen wurde und damit sowohl Kündigung als auch Zahlungsaufforderung Gegenstandslos seien.
In den allermeisten Fällen wird dann auf die Inkassogebühr verzichtet.
Telefongespräche sind schwer nachweisbar. Oder macht Sky beim anrufen auch auf das mitschneiden des Gesprächs aufmerksam?
Als ersten Schritt würde ich dem Inkassounternehmen einfach schreiben "wie am ... mit Sky, Fr. ABC, telefonisch besprochen, habe ich sen Betrag in der KW xx über wiesen. Sowohl die Kündigung wie auch das Inkasso betrachte ich also als gegenstandslos.
Naja ... solange das noch aussergerichtlich ist, werden die sich ziemlich sicher so verhalten. Vor Gericht ist es schonmal ein deutlicher Minuspunkt für den Anbieter. AFAIK wäre es nicht der erste Richter, der auch nicht versteht, wozu die Aufnahme gut sein soll, wenn sie im Bedarfsfall nicht vorhanden ist.
Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen. Auch mit Einverständnis des Kunden haben die sich an den Grundsatz "so wenig Daten wie möglich, so viel wie nötig" zu halten. Das sehe ich dann verletzt.
Sende eine Kopie des Kontoauszuges, auf dem die Zahlung vermerkt ist, an das Inkassobüro und an Sky und bitte Sky, dem Inkassobüro mitzuteilen, dass alles in Ordnung ist.
Ich sehe da keine Problem, es ist nur eine Überschneidung. Kommt leider vor, wenn man zu spät bezahlt. Und zukünftig solltest Du immer binnen einer Woche schriftlich Kontakt aufnehmen (nicht telefonisch oder per E-Mail), wenn Du nicht pünktlich zahlen kannst. Das gibt sonst irgendwann eine rabenschwarze Schufa.
Vielleicht solltest du dir demnächst nur Sachen bestellen, die du dir auch definitiv leisten kannst.
Natürlich ein richtiger Rat, hilft dem Fragesteller aber aus seiner aktuellen Situation nicht wirklich raus.
Moin,
hier
http://www.gutefrage.net/frage/inkassoauftrag-fitnessstudio-erhalten#answer125996949
gabs mal n ähnliches Problem.
Beziehe dich auf den da genannten § 314 Abs 2 BGB.
Sky hat die in § 314 BGB genannte Frist zur Abhilfe nicht gewährt.
Gleichwohl hast du durch. wenn auch verspätete Zahlung Abhilfe geschaffen.
Sky konnte also noch nicht wirksam kündigen.
Du drehst nun einfach den Spieß um.
Du hast ein Leistungszurückhaltungsrecht nach § 273 BGB.
Wenn Sky also seinerseits keine Leistung erbringt, kannst du, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung, deine Zahlung zurückhalten.
An Sonsten kannste dich an den Formuliervorschlag von "mepeisen" halten.
Und WICHTIG!!!
Alles nachweisbar machen, per Einschreiben, oder Fax.
Selbst wenn. Oft genug heißt es dann, das Gespräch wäre nicht mehr verfügbar. Die sind doch nicht blöd und legen etwas vor, was sie selbst belastet.
Recht haben (der TE hat eindeutig Recht und es hätte nie gekündigt werden dürfen) und Recht bekommen ist manchmal zweierlei.
Ich würde deinen Vorschlag leicht abwandeln, indem ich das Wort "telefonisch" einfach weglasse. Vielleicht suggeriert das dann, man habe das schriftlich besprochen ;-)