Adressverwechslung Inkassounternehmen dulden?
Ein Inkassounternehmen (Dienstleister einer namhaften Versicherung in Wiesbaden) hat mir die Zwangsvollstreckung angedroht wegen eines angeblichen Titels aus dem jahr 2001. Nach einigen Telefonaten und Mails mit beiden Unternehmen stellte sich heraus dass aus dem Jahr 2001 ein gerichtlicher Titel gegen einen Namenskollegen von mir erwirkt wurde, die Durchsetzung allerdings nicht funktionierte. Im Jahr 2016 wurden die Daten an einen Adressdienstleister zwecks erneuter Recherche gegeben, und ich geriet in den Fokus. Zu dem Schuldner konnte man mir weder das Geburtsdatum (zum Abgleich) heranziehen, geschweige denn die Bankverbindung von der abgebucht werden sollte, noch den ursprünglichen Vertrag (eine Haftpflichtversicherung) da der, aufgrund der gesetzliche Aufbewahrungsfristen, nicht mehr greifbar war. Die Beweislage war also nur aufgrund Name und Vorname begründet. Selbst der Einspruch und Anforderung der Verträge, Rechnungen, Mahnungen, vor allem aber des Vollstreckungsbescheides, brachte keinerlei Entwarnung. Im Gegeneil, man schickte mir alles zu und setzte mir erneut die Frist zur Zahlung, sonst ...Der komplette rechtsstaatliche Apparat wurde mir angedroht. Juristisch gesehen natürlich absolut lächerlich, aber in Deutschland möglich.Erst die aktive Auflistung meiner Wohnorte durch eine EMA Abfrage und die Androhung einer negativen Feststellungsklage etc. brachte Entlastung. Nach zwei Tagen kam dann ein Schreiben mit einer kurzen Entschuldigung, es wäre eine bedauerliche Adressverwechslung, von einer Aufwandsentschädigung würde man allerdings absehen, nur entstandene Kosten würden ersetzt.Bla Bla Bla. Von der vehementen Drohgebärde, aus dem Schreiben von drei Wochen vorher, ließ man plötzlich ab.Sowas geht in Deutschland, leider! Die Unschuldsvermutung scheint im Inkassowesen aufgehoben zu sein. Ich kann nur alle ermutigen sich zu wehren, wenn fest steht dass die Anschuldigung unbegründet ist. Für mich stellt sich nun die Frage ob ich das Unternehmen auf Schadensersatz bzw. Verleumdung verklage und würde mich für Erfahrungen aus ähnlichen Fällen interessieren.Hat jemand einen ähnlichen Fall erlebt.
2 Antworten
Inkassounternehmen geht es generell nur um eines: Geld verdienen. Die Methoden sind dabei branchenübergreifend regelrecht unverschämt: Drohgebärden, Einschüchterung, und Erfindungsreichtum, was immer neue Kosten angeht. Nicht umsonst genießen Inkassodienste einen so "hervorragenden" Ruf.....
Was in diesem Land hier so alles möglich ist, erlebe ich derzeit selbst im Rahmen einer Zivilklage. Zum Beispiel einen Richter, der wortwörtlich in der Urteilsverkündung sagte, dass er in dem komplexen Sachverhalt "irgendwann ausgestiegen ist" und anschließend direkt dazu rät, Berufung einzulegen, denn "da geht schon noch was". Da fragt man sich, was man noch sagen soll...... Der Glaube an den Rechtsstaat geht dabei bei mir zumindest immer mehr verloren.
Trotzdem schön, dass du Erfolg hattest!
Verleumdung ist es nicht, du wurdest ja nicht in der öffentlichen Meinung herabgewürdigt.
Entstandene Kosten wollen sie dir ersetzen, was anderes bekommst Du bei einer Schadenersatzklage auch nicht.
Ich hätte die einfach mal machen lassen und hätte die auch klagen lassen, auf den Kosten wären sie sitzen geblieben, sie hätten vor Gericht ja beweisen müssen, dass Du der richtige Schuldner bist.