Webbilling AG Abbuchungen beendigen trotz regelmäßiger Abbuchungen im Vorfeld?

4 Antworten

Die Webbilling AG ist grundsätzlich ein seriöses Unternehmen und wird im Auftrag diverser Anbieter tätig.

Zunächst einmal sollte genau geprüft werden, ob zwischen Deinem Vater und dem Auftraggeber der Webbilling AG tatsächlich kein wirksamer
Dienstleistungsvertrag zustande gekommen ist.

Ein Vertrag wurde nie geschlossen, und auch nie eine Einzugsermächtigung gegeben

Das kann ich kaum glauben. Irgendwie muss die Webbilling AG ja an diese Kontodaten gekommen sein.

Die Abbuchungen zurückzubuchen ist der falsche Ansatz, da dadurch der zugrundeliegende Vertrag nicht erlischt. Dieser Vertrag müsste angefochten (falls man sich auf einen Irrtum berufen kann) bzw. gekündigt werden.

Bei den Abbuchungen ist doch bestimmt eine Zahlungs- bzw. Mandatsreferenz angegeben. Mit dieser würde ich mich an Webbilling wenden und um Auskunft bitten, welcher Anbieter dahintersteckt.

Syroxx142 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 17:24

Danke schonmal für die Antwort.

Ich stütze mich bei diesem Aussagen natürlich auf meinen Vater und bin da auch nicht 100% sicher ob er nicht vielleicht doch irgendwo was angegeben hat.

Also wäre jetzt die erste Konsequenz daraus mich zuerst an die Firma zu wenden und zu hinterfragen, welcher Vertrag das ist und wofür Rechnung gestellt wird. Angenommen Sie würden mir nicht antworten oder keine zufriedenstellende Antwort geben. Was wäre dann die nächste Konsequenz daraus?

Also bezüglich seiner Angaben: Er löscht seine E-mails nie und ich habe dort keine Mail bezüglich irgendeines Vertrages gefunden. Auch Post hat er keine erhalten.

Mich wundert es nur, weil ich nirgendwo etwas finde wo für das Geld eine entsprechende Leistung erbracht wird. Dachte immer wenn man wofür eine Rechnung bekommt, muss dafür auch eine Leistung erbracht werden, da es ja sonst wieder "Betrug" ist.

RobertLiebling  30.06.2016, 17:37
@Syroxx142

Anscheinend nutzen auch Anbieter von Singlebörsen oder "Schmuddelseiten" diesen Abrechnungsdienst. Gerade bei letzteren sind die Kunden oft für eine "diskrete" Abwicklung dankbar, sodass weder aus den Buchungstexten Rückschlüsse auf den in Anspruch genommenen Dienst ziehen lassen noch potentiell verhängnisvolle Mails versendet werden.

Sollte von der Webbilling AG keine Auskunft erteilt werden, bliebe tatsächlich nur noch die Rückbuchung der Lastschrift; dann muss der Anbieter aus der Deckung kommen, wenn er sein Geld will.

Wenn Du wirklich sicher bist daß kein Vertrag zustande gekommen ist, kannst Du, bzw. Dein Vater, die Abbuchungen zurückholen. Es geht aber nicht für sämtliche Buchungen, je nachdem wie lange das schon so läuft.

Kann die Bank nicht zurückverfolgen wer hinter diesem Dauerauftrag steckt?

Bei der Adresse müsste man dann ansetzen und die Hintergründe klären, was genau angeblich abgeschlossen wurde. 

Bei Verdacht auf Betrug Anzeige bei der Polizei erstatten. 

RobertLiebling  30.06.2016, 11:26

Kann die Bank nicht zurückverfolgen wer hinter diesem Dauerauftrag steckt?

Die Webbilling AG, vermutlich. ;-)

RobertLiebling  30.06.2016, 17:30
@user8787

Dein Link hat aber nichts mit der Webbilling AG zu tun, sondern nur mit der grundsätzlichen Problemen der Abrechnungsart "WEB billing".

user8787  30.06.2016, 17:33
@RobertLiebling

Es sollte ein Hinweis sein, ob der Dauerauftrag evtl. so zustande kam. 

Ich nehme mal an der ältere Herr hat ein Handy...und Abos andrehen ist deren Spezialität. ^^ 


Versuch die Polizei darauf aufmersam zu machen. Die haben mehr Möglichkeiten danach zu suchen,was da schief läuft

Syroxx142 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 10:48

Danke für die Antwort.

Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es viel bringt zur Polizei zu gehen sondern im schlimmsten Fall zum Anwalt.
Ich versuche gerade die Do-it-Yourself Möglichkeit, bei der ich die Zahlungen zurückbuche und dem Mahnbescheid etc. widerspreche. Die Frage ist, bringt es was wenn er das vorher schön brav gezahlt hat und ich auf einmal sage "Nein"?

jimpo  30.06.2016, 10:54
@Syroxx142

Versuch es doch. Damit Du weißt, wer die Abuchungen gemacht hat.

RobertLiebling  30.06.2016, 11:27
@Syroxx142

Die Bezahlung gehört zur Erfüllung eines Schuldverhältnisses (= Vertrag). Die (irrtümliche) Bezahlung begründet aber kein Schuldverhältnis.

Wenn es also vorher keinen Vertrag gab, ist auch durch die Bezahlung keiner entstanden.

Syroxx142 
Beitragsersteller
 30.06.2016, 17:26
@RobertLiebling

Ok danke Herr Liebling. Das Hilft schonmal sehr
Die Polizei hilft bei sowas glaube ich wenig, da kein öffentliches Interesse besteht und kein begründeter Verdacht besteht :/