Übernimmt die AOK die Abtreibungskosten?

8 Antworten

Hallo,

Ich habe in deiner letzten Frage lesen können, dass du nur Petting hattest und keinen ungeschützten GV. Ich glaube weniger, dass du schwanger bist.

Mach erstmal einen Schwangerschaftstest, der gibt dir Gewissheit.

Jede Frau hat mal einen Zyklus, bei dem irgendetwas schief geht (Eisprung kommt z.B. zu spät), dann kann sich auch mal die Periode verschieben. Es gibt übrigens 107 Gründe, warum sich die Mens mal verschieben kann (z.B. Stress, Krankheit, Medikamente, Gewichtsschwankungen, Über- oder Untergewicht...).

Die Abtreibung wird u18 bezahlt, sofern du kein oder ein geringes Einkommen hast. Kläre das aber vor dem Eingriff mit der Krankenkasse.
Leider brauchst du das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten, da kommt man selten rum.

Ich wünsche dir alles Gute und würde dir raten, auch wenns nur zu Petting kommt, zu Verhüten.

Philinikus :)

annemarie37  03.10.2015, 10:50

Nein, sie braucht kein Einverständnis. Jede Frau, auch Minderjährige, entscheiden ganz allen, sofern sie urteils- und einsichtsfähig sind.

Bei Jugendlichen, seien sie zwischen 14 - 16oder 16 - 18 kann im Normalfall  davon ausgegangen werden, daß sie die Bedeutung einer Schwangerschaft und die auf sie zukommenden Belastungen einschätzen und bewerten können. Generalisierende  Altersgrenzensind vom Gesetzgeber bewußt nicht vorgesehen. Die genannten  Altersgrenzen sind nur Anhaltspunkte, es kann im Einzelfall begründete  Ausnahmen geben. http://www.profamilia.de/fileadmin/info/1953.pdf

Philinikus  03.10.2015, 11:45

Ok danke

KONKRET ZU DEINER FRAGE 

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten bei medizinischer und kriminologischer Indikation. In den anderen Fällen (Beratungsregelung) übernimmt der Staat die Kosten, wenn die Schwangere weniger als 1033 Euro netto im Monat zur Verfügung hat. In allen übrigen Fällen müssen die Kosten von der Schwangeren getragen werden. Die Kosten betragen etwa Euro 350,00 bis 500,00. Der Abbruch wird in deinem Falle also von dem Bundesland bezahlt, nicht direkt von der AOK. Alle anderen Untersuchungen werden aber wie gewohnt von der AOK gezahlt, auch die Feststellung der Schwangerschaft, die Beratung und die eventuelle Nachsorge nach einem Abbruch. Dir entstehen keine Kosten.

ALLGEMEIN ZUM ABBRUCH

  • Ganz entscheidend ist, die Schwangerschaft unverzüglich von einem Frauenarzt bestätigen (oder ausschließen) zu lassen. Nur wenn die Schwangerschaft ärztlich festgestellt ist, hat es Zweck, weiter darüber nachzudenken. Als Minderjährige kannst Du jederzeit ohne Termin als Notfall zu einem Frauenarzt gehen und kommst mit Sicherheit ran, wenn Du sagst, dass Du ungewollt schwanger bist.
  • Falls Du wirklich schwanger bist, solltest Du Dir UNVERZÜGLICH einen Termin für eine dringliche SCHWANGERSCHAFTSKONFLIKTBERATUNG geben lassen. ProFamilia berät neutral, professionell und umfassend. Auf profamilia.de findest Du rechts-oben "Angebote vor Ort" und kannst dort eine nahegelegene Filiale kontaktieren. Nach der Beratung hast Du immer noch ALLE Optionen und kannst Dich fundiert entscheiden.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind immer eilig. In Deutschland gilt die strenge Fristenlösung, nach der Abbrüche nur bis zur 12. Woche nach Empfängnis erlaubt sind. In Deutschland hat jede Frau die freie Wahl, eine Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Diese freie Wahl sollte sie nutzen und dabei ihre Lebensziele und Lebensplanung, ihre eigenen Ansichten und Wertvorstellungen, ihre wirtschaftliche Lage und die eventuelle familiäre Zukunft und Partnerschaft berücksichtigen.
  • Persönlich rate ich meistens dazu, eine ungewollte Teenager-Schwangerschaft abzubrechen und Dir nicht das ganze weitere Leben zu verpfuschen. Lass Dir von den Moralaposteln und Gutmenschen nicht Deine eigenes Leben zerreden. Sei Dir bewusst, welche weitreichenden Konsequenzen eine so junge Schwangerschaft für Dein gesamtes Leben in fast allen Aspekten haben wird.
  • Bis zur 12. Woche hat ein Embryo mit Sicherheit KEIN Bewusstsein, keinerlei Gefühle wie Angst und kein Schmerzempfinden. Anhaltspunkte nach Entwicklung: erste Motorik (16. SSW), Schmerzreizweiterleitung (ab 24-28, SSW), Bewusstsein (nicht vor 30. SSW) und Schmerzempfinden (35.-37. SSW)
  • Ab 16 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern NICHT erforderlich und es ist problemlos möglich, einen Abbruch ohne Kenntnis der Eltern durchführen zu lassen. Ab 14 Jahren gilt die Schweigepflicht des Arztes uneingeschränkt. Du kannst Dich also problemlos und ohne Angst an einen Frauenarzt oder an ProFamilia wenden und Dich ausführlich beraten lassen.

Soweit ich weiß, mußt du zuerst zu einer Beratungsstelle und deine Situation schildern.

Frage mal bei der Telefonseelsorge bezüglich der Adressen in deiner Nähe an:

http://telefonseelsorge.de/

Wonnepoppen  02.10.2015, 17:59

Ich glaube kaum, daß die Telefonseelsorge Adressen raus gibt für eine Abtreibung, ohne zwingenden Grund u. der liegt meines Erachtens nicht vor!

WosIsLos  02.10.2015, 18:00
@Wonnepoppen

Für ein Beratungsgespräch!

Wonnepoppen  02.10.2015, 18:03
@WosIsLos

auch da nicht, die geben höchstens Tipps, um das Kind zu bekommen, dazu sind sie da!

annemarie37  03.10.2015, 10:47
@Wonnepoppen

Hoffentlich heisst Seelsorge nicht Seelenmassage...

Hallo

Sollte der Test positiv sein, lässt Du die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt bestätigen und machst einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia ab.

Die Krankenkasse würde in Deinem Fall (kein Verdienst) die Kosten übernehmen. Dafür müsstest Du einen Antrag bei der Krankenkasse stellen und zwar vor der Abtreibung. Die ist dann 3 Tage nach der Beratung möglich.

Mit der Beratungsstelle kannst Du auch alles besprechen, wie vorzugehen ist, damit Deine Eltern nichts erfahren.

Ich hoffe, der Test ist nicht positiv.

Alles Gute Dir.

Freundlichen Gruss

tm

haenschegonger  04.10.2015, 20:53

Auch mit Verdienst übernimmt sie es. Also bitte richtig ausdrücken. ZB war ich in Ausbildung und habe 730€ netto bekommen, die Grenzen ändern sich ständig, irgendwas um die 1200€ netto darfst du nicht übersteigen... 

armeskaenguru  05.10.2015, 07:01
@haenschegonger

Weshalb soll ich das sagen, wenn sie gar keinen Verdienst hat? Und die Grenze liegt bei 1033 Euro, sofern kein Kind vorhanden ist.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Da musst du dir auch keine Gedanken machen. Alles Gute!