Abstand Dachgaube bei einer Doppelhaushälfte (Baden-Württemberg)
Hallo, ich habe folgende Frage. Wenn ich eine Doppelhaushälfte habe (DHH) aber mir rechtlich nur eine DHH gehört und ich jetzt eine Vorhandene Dachgaube vergrößern möchte, wie weit muss die Dachgaube von der Wohnungstrennwand der anderen DHH weg sein. Ich der LBO ist das nicht klar definiert, oder doch und ich finde es nur nicht.
3 Antworten
du wirst einen Antrag bei Bauamt stellen müssen und dein Nachbar kann dann Einspruch erheben. Dann wird das ganze geprüft. Der Nachbar kann danach noch vor Gericht gegen eine positive Entscheidung klagen.
kann mir eigentlich nicht vorstellen das es dafür Begrenzungen gibt mit Ausnahme eben der Trenungswand - aber der Nachbar hat da sicherlich Mitspracherecht- VOR dem Baubeginn beim örtlichen Bauamt erkundigen und auch VORHER mit dem Nachbarn besprechen, das erspar ne Menge Ärger
beim bauamt fragen. in manchen ländern gibts keine abstandsregelungen mehr, wie das in BW ist,weiss ich nicht.