Abrechnung vom Vermieter?

7 Antworten

Nun, der zur Abrechnung verpflichtete ist nicht Ista sondern euer Vermieter. Dieser ist auch der Ansprechpartner für evtl. Einsprüche (binnen 12 Monaten nach Zugang, taggenau, möglich).

Die Berechnungen von Ista gehören zur Abrechnung des Vermieters als Anlage. Die Frage ist also, habt ihr außer den Bögen von Ista nichts anderes erhalten? Der Vermieter muss ja über die Vorauszahlungen für sämtliche umgelegte Betriebskosten abrechnen und nicht nur für Heizung, Wasser und Wassererwärmung (auf deren Kosten lt. Berechnung Ista) wird in der Gesamtabrechnung nur verwiesen.

Stell doch bitte ein Photo der Gesamtabrechnung ein und die Ista-Anlage dazu. Da lässt sich dann mehr draus erkennen und beurteilen.

Bezüglich der Heizkosten: An den Heizkörpern sind digitale elektronische Heizkostenverteiler installiert?  Diese zeigen die Gerätenummer, den Stand der letzten Endablesung (31.12.17) sowie den Stand aktuell des lfd. Abrechnungszeitraumes.

Ihr hattet zum 31.1.17 gekündigt. Demzufolge wurde per diesem Datum der Verbrauch abgelesen und protokolliert. . Die Zählung beginnt am 1. des Jahres immer bei Null.

Je nach mietvertraglicher Vereinbarung werden die Heizungskosten nach gemessenem Verbrauch(50 bis 70%) und Grundkosten  nach Wohnfläche ( 30 bis 50%) ermittelt. Da hier unterjährig abzurechnen war, werden die Grundkosten gemäß Gradtagstabelle anteilig ermittelt.

Selbst wenn du überhaupt nicht geheizt hättest, fallen die Grundkosten an.

Doch allein für Heizkosten für nur einen Monat über 700 EUR nachzahlen zu müssen scheint nicht korrekt zu sein. Möglicherweise wurde bei der Ermittlung der Grundkosten der Jahresbetrag umgelegt? Das sehe ich als Ansatzpunkt. Auch käme eine Fehlablesung in Betracht.

Falls die Nachzahlung incl. aller übrigen BK gefordert wurde, wäre zu prüfen, ob rechnerisch immer nur ein Zwölftel zum Ansatz gekommen ist (betr. Umlageschlüssel Wohnfläche). 

Übrigens: Die Kosten der Zwischenablesung dürfen nicht auf den Mieter abgewälzt werden, sie sind Verwaltungs- und keine Betriebskosten, egal was dazu entgegengesetzt im Mietvertrag stehen sollte.

Suche die Abrechnung von der Zeit die vor dieser Abrechnung liegt. Dann müßte ja der alte Endwert und der neue Startwert übereinstimmen.

Steffyche 
Beitragsersteller
 29.12.2018, 16:07

Der stimmt nicht überein

albatros  29.12.2018, 17:25
@Steffyche

Kann er auch nicht. Der Startwert ist Null!

Frage telefonisch oder schriftlich nach, ob es sich um einen Fehler handelt. Lass es dir erklären, dann klärt sich der Rest.

musst da nicht auch der alte Ablesewert mit draufstehen und das überhaupt berechnen zu können was man verbraucht

Nein. Die elektronischen Heizkostenverteiler setzen den Zählerwert zum Stichtag (meistens 31.12.) zurück und fangen von da an neu zu zählen. So kann man den Wert direkt ablesen, ohne dass es einen Anfangsstand gibt.

Schau mal auf den Zähler. Dort sollten verschiedene Zahlen sich laufend abwechseln, oder du kannst mit einer Taste die Zahlen wechseln lassen. Die eine Zahl ist die Zählernummer oder die letzten 4 Ziffern davon, die andere Zahl ist der Stichtag, z.b. 3112, die nächste Zahl ist der letzte Jahres Zählerstand zum Stichtag, und die 4. Zahl ist der aktuelle Wert seit dem Stichtag.

Frage doch bei der ISDA nach. Es ist manchmal nicht einfach ISDA Abrechnungen zu verstehen. Das ist der Grund weshalb meine Eltern ISDA gekündigt haben, denn die sind auch recht teuer.

anitari  29.12.2018, 16:50
  1. heißt die Firma ista und 2. gibt die Mietern keine Auskunft zur Abrechnung.