Abmahnung Wohnung wegen Klo und rauchen
Ich habe heute eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen. Er hat mir mit fristloser Kündigung gedroht. Es geht um folgendes. Meine Nachbarin unter mir hat sich über mich beschwert. Ich rauche nur auf dem Balkon. Sie sagt es zieht runter und stinkt. Ich sehe aber gar nicht ein in der Wohnung zu Rauchen, also rauche ich (auch in der Zukunft) nur auf dem Balkon. Das zweite ist, dass ihr Schlafzimmer etwa unter unserem Klo liegt. Sie sagt, dass jedes mal wenn ich nachts aufs Klo gehe sie aufwacht wenn ich abziehe. Daher soll ich nach 22 Uhr nicht mehr aufs Klo gehen bzw nicht abziehen. In der Abmahnung stehen exakt diese beiden Punkte. Eins vorneweg: ich bin in keiner weise bereit bei diesen Punkten irgend einen Kompromiss einzugehen und mich auch nicht einzuschränken. Kann ich gegen die Abmahnung vorgehen?
15 Antworten
Es gibt leider keine direkten Rechtsmittel gegen eine Abmahnung. Die Rechtmäßigkeit wird erst in einem Gerichtsprozess wegen der Kündigung geprüft.
Dennoch würde ich dem Vermieter einen Brief mit folgendem Inhalt schreiben:
Das Benutzen der Spülung gehört zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Sollte dies zu einer unzumutbaren Lärmbelästigung führen ist das ein Mangel an der Bausubstanz die der Vermieter zu verantworten und ggf. zu beseitigen hat.
Das Rauchen auf dem Balkon kann nicht untersagt werden. Hierfür findest du verschiedene Urteile die du erwähnen kannst.
Kann ich gegen die Abmahnung vorgehen?
Spar Dir die Mühe und das Papier.
Weder das Rauchen auf dem Balkon, noch die Klobenutzung nach 22 Uhr kann der Vermieter untersagen.
Auch nach 22 Uhr gehört auch zum üblichen Verhalten das Betätigen der Wasserspülung und das laufen lassen von Wasser, (siehe AG Münster WM 83, 236)
Muss ich Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon hinnehmen? Ja, auch wenn der Zigarettenrauch vom Balkon durch das auf Kipp gestellte Fenster in die Wohnung dringt, kann nur an die Einsicht des rauchenden Nachbarn appelliert werden (AG Bonn, AZ: 6C510/98).
In vielen Fällen ist zu prüfen, ob die Hellhörigkeit des Hauses ein Wohnungsmangel ist, der u.A. auch zur Mietminderung berechtigt oder den Vermieter zu einer Verstärkung des Trittschallschutzes verpflichtet ( LG Berlin GE 96, 1249 ) u.a. Siehe hierzu auch ( BGH MDR 98, 1026 )
So bitter es für deinen Vermieter ist: Er kann dir gar nichts antun, nur drohen.
Ok, das mit dem Rauchen, da kann sie sich schon beschweren und da gibt es ja mittlerweile wirklich ein Urteil, das vermieter einem Mieter deswegen kündigen können. Aber es kann dir ja wohl niemand ernsthaft verbieten wollen auf Klo zu gehen, es heist ja "müssen" und nicht können oder grad drauf Lust haben. Da fehlen mitr echt fast die Worte!!! Am besten wendest du dich mal an den Mieterbund oder gehst mit dem Schreiben gleich zu einem Anwalt. Ich wünsche dir viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen von denen!
Wo hast du ein solches Urteil gefunden? Ich habe nur gegenteilige Urteile gefunden?
Ich habe im Physikunterricht gelernt dass Rauch nach oben und nicht nach unten zieht. Ich wohne im 2.OG. Da zieht nix nach unten. ;)