Nachbar ruft bei meinem Chef an und droht. Was tun?

5 Antworten

Er droht mir Verleumdung (Verbreitung wissentlich unwahrer Tatsachenbehauptungen), um von deinem Chef eine Handlung zu erzwingen. Das nennt sich Nötigung und fällt unter § 240 StGB. Nötigung ist aber ein Offizialdelikt, d.h. hier dürftest auch Du Strafanzeige stellen, sofern Du dir sicher sein kannst, daß der Arbeitgeber auch entsprechend aussagte.

Deine Aktion (sofern nicht in einem Plastikbeutel) war auch nicht die feine Art, aber es ist streitig, ob es überhaupt unter Sachbeschädigung fiele, d.h. es stellt ggf. nicht einmal eine Straftat dar. Üble Nachrede kann es seitens des Nachbarn nicht mehr sein, nachdem Du durch das Geständnis die Richtigkeit bestätigt hast, aber er hätte kein Recht gehabt, es deinem Chef mitzuteilen, da es außerhalb deiner Praktikumszeiten geschah.

Ein Praktikum beruht auch auf einem Vertrag, für den auch bestimmte Regeln gelten. In einer vereinbaren und vereinbarten Probezeit (erfordert Schriftform) kann ohne Grund vorzeitig gekündigt werden, außerhalb einer Probezeit nur mit einem triftigen Grund gekündigt werden, eine private Verfehlung ist kein "triftiger Grund", sondern hat den Arbeitgeber nicht zu interessieren.

PolluxHH  23.12.2018, 08:27

Meine Empfehlung: lasse deinen Arbeitgeber eine Erklärung unterschreiben, daß ... ihn angerufen haben mit dem Verlangen, seinen Praktikanten zu entlassen, da dieser ihm Hundekot in den Briefkasten gefüllt habe, dabei mit der Verbreitung geschäftsschädigenden Behauptungen über das Unternehmen im Internet drohend, falls dies unterlassen würde.

Alleine die Kenntnis um die Hundekot-Sache machte die Aussage glaubwürdig genug und über die Anzeige wäre auch jedes Dementi deutlich glaubwürdiger und man könnte es sogar als kostenlose Werbung verwenden, wenn es doch zu einer Schmähkampagne käme, sofern die lokale Presse mitspielte.Eine solche Nötigung könne sich ein Unternehmen nicht gefallen lassen. Wenn Du das dann noch mit einem glaubhaften Bedauern über dein Handeln als überzogen kombiniertest, wäre es ein guter Schachzug in meinen Augen, denn dann wäre der Arbeitgeber nur Zeuge, nicht Anzeigender.

Ein typischer Fall von Streitigkeiten wie er täglich 100-fach vorkommt und deutsche Gerichte beschäftigt!

Du schreibst:

Wir haben Ärger mit einem Nachbarn.

Gut zu wissen:

Wenn das Gebot der Rücksichtnahme nicht mehr gilt, muss der Vermieter eingreifen. Störungen durch andere Hausbewohner können ein Mangel sein.

Belästigungen durch Hausbewohner

Die Ursachen derartiger Streitigkeiten können vielfältiger Natur sein. Auch wenn ein Vermieter für die Störung des anderen Mieters nichts kann, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Der Mieter kann bei Vorliegen eines Mangels die Beseitigung der Störung verlangen und die Miete mindern. Dem Vermieter muss es jedoch möglich sein, diesen Mangel zu beseitigen. Deshalb muss der Mieter diesen Mangel unverzüglich seinem Vermieter anzeigen.

Aufgrund seiner Verpflichtung aus dem Mietvertrag heraus muss der Vermieter dem Mieter einen ungestörten Besitz an der Wohnung gewährleisten. Das verpflichtet den Vermieter zunächst, die störende Mietpartei aufzufordern das störende Verhalten zu unterlassen. Hilft das nicht, muss er den Mieter erst abmahnen oder bei weiteren Verstößen gegebenenfalls kündigen.

Du schreibst:

auf dem Balkon rauchen und trotz seinem Verbot nachts aufs Klo gehen

Fakt ist:

Das Rauchen einer Zigarette auf dem Balkon dürfte kaum dazu führen um nach der Rechtsprechung als unzulässige Belästigung eines anderen Mieters gilt und somit zu unterlassen ist. Deutliche und unmissverständliche Urteile gibt es zudem auch zu Fällen, in der der Vermieter seinen Mietern das Rauchen in der Wohnung verbieten wollte.

Das Benutzen der Toilette gehört zur typischen Nutzung der Mietsache und selbst der Vermieter könne die nächtliche Nutzung im Mietvertrag nicht ausschließen. Das gleiche gilt für die Frage, zu welcher Tageszeit das Duschen verboten werden kann. Nämlich überhaupt nicht.

Juristisch gesehen wird der Nachbar ja auch nicht durch die Verrichtung deiner Notdurft geweckt, sondern aufgrund der Sanitären Anlagen. Für Mängel, sowie deren Beseitigung haftet allerdings der Eigentümer und nicht der Mieter.

Du schreibst:

hab ich ihm einen Hundehaufen seines Hundes von seinem Hund in den Briefkasten geschmissen

Gut zu wissen:

Über die Frage, ob solche Maßnahmen gerechtfertigt sind, brauchen wir uns wohl nicht zu unterhalten.

Neben vorsätzlicher Sachbeschädigung kann in Folge aber auch ganz schnell ein Fall von Körperverletzung entstehen. Nämlich dann, wenn ein anderer durch den Kontakt mit dem Hundekot geschädigt wird.

Dabei denke ich nicht mal an den Nachbarn, sondern an Kleinkinder. Der Nachbar wird die Hundescheiße wohl kaum mit in seine Wohnung nehmen. Der wirft den Beutel einfach irgendwo hin. Ein neugieriges Kind kommt damit in Kontakt und bekommt heftigen Durchfall.

Klar, dass kann überall und auf jedem Spielplatz passieren. Auch Eltern haben eine Aufsichtspflicht. Das alles spielt jedoch keine Rolle, wenn du als Verursacher dafür gerade stehen musst.

Wahrscheinlich wird niemand daran sterben. Einen Haufen Geld kann dich so ein Blödsinn trotzdem kosten.

Zum Beispiel wenn das Kind nicht in den Kindergarten gehen kann und von Vater oder Mutter zu hause betreut werden muss. Den Verdienstausfall zahlt der Verursacher, ebenfalls die Medikamente Aufgrund deiner Situation kommen ersatzweise Sozialstunden in Frage. Die Reaktion der Nachbarn nach so einem Szenario und das Getratsche hinter vorgehaltener Hand sind dagegen kostenlos!

Fakt ist:

Hundescheiße hat auf Spielplätzen nicht zu suchen. Verantwortungslose Hundebesitzer sind schlimmer als der Hund, den Unterschied zwischen Spielplatz und Hundewiese nicht kennen.

Verantwortungsvolle Hundehalte werden mitverantwortlich gemacht, weshalb eine Anzeige beim Ordnungsamt auch bestimmt wichtig ist. Insbesondere wenn der Halter namentlich bekannt ist.

Allerdings muss eine Ordnungswidrigkeit nicht nur zur Anzeige gebracht sondern auch bewiesen werden. Ein Handy-Video ist sicher günstiger als ein Labortest, der als Nachweis für den Vorwurf vorliegen müsste.

Du schreibst:

Jetzt hat der bei meinem Praktikum angerufen dass ich rausfliegen soll sonst schreibt er schlechte Sachen über die Firma im Internet.

Fakt ist:

Jetzt befinden wir uns schon im Strafgesetz. Und damit hört der Spaß auf und fangen erhebliche Probleme für deinen Nachbarn an!!

§ 186 StGB Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

§ 241 StGB Bedrohung

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

Gut zu wissen:

Häufig wird der Begriff Bedrohung als Verbrechen in Relation zur Tat als übertrieben bewertet.

Diese Sichtweise ist zwar nachvollziehbar, ändert sich jedoch oft ganz schnell, wenn davon ausgegangen wird, dass Üble Nachrede sowie Nötigung eine mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten und somit auch ein Verbrechen sind.

§ 241 StGB ist zudem ganz klar geregelt, das es nicht auf die ausgeführte Tat ankommt, sondern das bereits die Vortäuschung einer Straftat ausreicht!

§ 240 StGB Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

Du schreibst:

Chef hat gefragt ob das stimmt und hab ja gesagt, jetzt überlegt er ob ich rausfliege.

Was hat dich der Chef gefragt - ob du für die Sache mit dem Briefkasten verantwortlich bist - Und du hast die es zugegeben?

Du schreibst:

Darf der das? Darf der Nachbar einfach anrufen? Was kann ich machen?

Fakt ist:

Wenn sich alles exakt so abgespielt hat, wie du es hier beschrieben hast, solltest du nicht zögern dich an einen Rechtsanwalt zu wenden und Anzeige gegen deinen Nachbarn erstatten.

Allerdings sage ich dir auch ganz ehrlich von der ganzen Sache halte.

Entweder dein Nachbar ist tatsächlich ein Typ mit einer derart hohen Kriminalität. Der nicht davor zurück schreckt, Straftaten, gegen Dritte zu begehen um seine Ziele zu erreichen. Dann gibt es für dich nur die Wahl zwischen Anzeigen und Akzeptanz von Straftaten.

Oder aber du erzählst uns hier eine "Gaunerpistole" um dich ein bisschen wichtig zu machen.

Es gibt solche Spinner - gar keine Frage. Und die meisten kommen mit ihrer Art auch gut durchs Leben und terrorisieren andere oft jahrelang.

Was für mich hier nicht so recht nachvollziehbar ist, ist Folgendes:

Du schreibst, dass dein Nachbar in dem Betrieb anrief in dem du zur Zeit ein Praktikum machst - richtig?

Woher weiß dein Nachbar überhaupt davon? Kaum vorstellbar, das du im das beim üblichen Nachbarschaftstratsch im Treppenhaus erzählt hast.

Zudem ist ein befristetes Praktikum jetzt auch kein Ereignis, dass an die Große Glocke gehangen wird. In der Regel interessiert es auch niemanden.

Die zweite Sache betrifft deinen Chef. Da ruft jemand an und droht mir damit, meinem Laden zu schaden, wenn ich nicht tue, was er will?

Anstatt sofort die Polizei zu informieren, erkundige ich mich erst einmal bei meinem Praktikanten, ob der Erpresser eventuell Recht haben könnte und ich der Forderung ggf. nachkomme um mögliche Nachteile für mich und meinen Betrieb abwenden zu können?

Das ist schon sehr abenteuerlich - wie ich finde!!

Was macht dein Chef, wenn er beim nächsten Mal verlangt, jemanden einzustellen,anstatt zu verlassen?

Was auch mehr als unüblich ist, ist das ein Unternehmer sich mit seinem Praktikanten über begangene Straftaten unterhält um sich zu überlegen, die Forderungen eines Verbrechers zu erfüllen.

Dein Rauswurf würde ja ebenfalls auf einer Lüge beruhen.

Vielleicht hast du dich auch teilweise ungünstig ausgedrückt und ich gehe von Sachverhalten aus, die es so gar nicht gibt.

Das mag sein. Dann kannst du ja eventuell noch etwas richtig stellen.

Bleibst du dabei, dass alles so war, wie ich es interpretiert habe - ist es eine Sache für den Staatsanwalt.

Das solltest du dir also gut überlegen!

Er hat dazu gar kein Recht das ist übele Nachrede und steht unter Strafe und Drohung noch mit dazu ich persönlich würde mich bei der Polizei melden ohne ihm davon was zu sagen damit er seinen Salat bekommt. Für den Schaden den du dann hast muss er aufkommen.

Woher ich das weiß:Recherche
Paguangare  23.12.2018, 08:13

In dem Fall wäre aber auch die ja zugegebene Verunreinigung des Briefkastens mit Hundekot eine Sachbeschädigung, die dann verfolgt würde, und würde ebenfalls zu einer Strafe führen.

mepeisen  23.12.2018, 08:18
@Paguangare

Dennoch: Das hier ist bereits auf einer Eskalationsstufe, wo das alles keinen Sinn mehr ergibt. Die einzig echte Alternative wäre, direkt eine neue Wohnung zu suchen. Wenn er bereits den Arbeitgeber erpresst und damit weitere Straftaten begeht, ist das nicht mehr in Ordnung.

Schon der Versuch, jemandem den nächtlichen Toilettengang zu verbieten, ist absurd. Mit so Leuten kann man nicht mehr vernünftig reden. Entweder man geht nun zur Polizei oder man zieht aus.

Der wird immer weiter machen, ob er dazu Anlass hat oder nicht.

XTheCamper216  23.12.2018, 08:18
@Paguangare

Wenn der Haufen in einer Tüte ist und zu seinem Hund gehört müsste der Nachbar dankbar sein das er es überhaupt weggemacht hat. In Deutschland ist es Pflicht den Kot seines Hundes auf öffentlichen Gelände zu beseitigen und da hilft keine ausrede wie der Hund hat durchfall gehabt des hätte man nicht so einfach wegbekommen und dazu noch wie asozial ist es den Haufen auf dem Spielplatz liegen zu lassen ist vergleichbar mit spritzen stümmeln und Scherben.

  1. Den Toilettengang darf er euch nicht verbieten
  2. Das Rauchen auf dem Balkon ist erlaubt und hat den Nachbarn nicht zu interessieren.
  3. Den Hundehaufen hast DU widerrechtlich in den Briefkasten geschmissen.
  4. Selbstjustiz ist in Deutschland verboten
  5. Wenn er die Hinterlassenschaften seines Hundes nicht beseitigt, kannst du das Ordnungsamt desegen anrufen.
  6. Klar hat er das Recht auch auf deiner Firma an zu rufen, denn DU hast den Haufen in seinen Briefkasten geworfen!!!
  7. Die Konsequenzen hättest du vorher überlegen sollen.
  8. wer solch eine Tat verübt, muss sich dann nicht wundern, wenn sein Praktikum deswegen beendet wird.
mepeisen  23.12.2018, 08:20
Klar hat er das Recht auch auf deiner Firma an zu rufen, denn DU hast den Haufen in seinen Briefkasten geworfen!!!

Nein, das ist Blödsinn. Die Firma hat damit absolut nichts zu tun. Und die versuchte Erpressung (Verleumdung der Firma) ist eine absurde Straftat.

Egal, was vorher war, einen Arbeitgeber geht so etwas einfach nichts an.

XTheCamper216  23.12.2018, 08:23
§ 186 Üble Nachrede

Er hat kein Recht bei seiner Arbeit anzurufen und zu drohen weil es

1. Sein Chef nicht zu Interresieren hat was er Privat macht.

2. Er schlechte Sachen über ihn verbreitet.

3. Durch die begangene tat freiheits oder Geldstrafe entstehen.

imager761  23.12.2018, 08:33
@XTheCamper216

Unsinn. Ein Blick in das Gesetz vermeidet Geschwätz und dient der Rechtsfindung: Hier werden gerade keine "erweislich unwahren Tatsachen behauptet".

mepeisen  23.12.2018, 09:49
@imager761

Damit hast du zwar durchaus Recht. §192 StGB steht trotzdem im Raum.

Dass der Nachbar hier aber zu 100% die Wahrheit und nichts als die Wahrheit geäußert hat beim Arbeitgeber, ist eine ziemlich wilde Spekulation. Wir wissen es nicht besser. Aber einem solchen Nachbarn, der einem den nächtlichen Toilettengang verbieten will, der den Arbeitgeber verleumden will, wenn er einen Mitarbeiter nicht rauswirft... Der sagt natürlich nichts als die Wahrheit ;-)

Dein Nachbar darf anrufen wen er will, und bei einem Praktikum darf Dein Chef Dich auch wieder rauswerfen, denn einen festen Arbeitsvertrag wirst Du ja wohl nicht haben

mepeisen  23.12.2018, 08:16

Wie kommst du auf den Unsinn, dass es ihm erlaubt sei, bei der Firma anzurufen? Niemanden geht dieser Nachbarschaftsstreit etwas an. Den Arbeitgeber schon dreimal nicht.

Und natürlich werden Praktika auch vernünftig vertraglich abgesichert und auch entsprechend bezahlt. Warum man da keinen "festen Arbeitsvertrag" haben soll, ist eine merkwürdige Ansicht.

imager761  23.12.2018, 08:28
@mepeisen

Deswegen darf er trotzden den Chef, Friseur, Automechaniker oder Pfarrer anrufen, und sich bei denen über die Sche**aktion seines Angestellten/Kunden/Gemeindemitglieds auslassen, wenn ihm danach ist. Dafür braucht er nicht (d)eine Erlaubnis.

mepeisen  23.12.2018, 08:33
@imager761

Nein, darf er nicht. Es gibt genug Urteile bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, wo einer der Parteien gemeint hat, den Arbeitgeber des anderen anzurufen. Das ist und bleibt nicht erlaubt. Egal, ob man die Wahrheit sagt oder nicht.

Solange es um Themen geht, die nichts mit der Arbeit zu tun haben, sollte man sich zurückhalten.

Dafür braucht er nicht (d)eine Erlaubnis.

Natürlich nicht. Aber die Konsequenzen dieses verbotenen Tuns muss er dann halt tragen. So einfach ist das. Und daran wirst auch du nichts ändern.

dandy100  23.12.2018, 08:41
@mepeisen

"Wie kommst du auf den Unsinn, dass es ihm erlaubt sei, bei der Firma anzurufen?"

Seit wann soll denn das verboten sein! Man kann immer noch anrufen, wen man will oder gibts da plötzlich ein Gesetz, dass man das nicht darf? Dann nenn mir das mal bitte.

"Und natürlich werden Praktika auch vernünftig vertraglich abgesichert und auch entsprechend bezahlt"

Weder das eine noch das andere ist Pflicht. Ein Praktikum wir meistens nicht bezahlt - muss es auch nicht - und Verträge darüber gibts auch nicht zwangsläufig.

imager761  23.12.2018, 08:44
@mepeisen

Ein Urteil würde mir schon genügen, das Klatsch und Tratsch oder Anrufe bei Arbeitgebern verbietet.

Das ist natürlich Unsinn. Ich kann mich bei jedem über alles beschweren und lästern und tratschen wie ich Zuhörer finde: Solange ich keine unwahren Tasachen behaupte, die "denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist" hat das auch keinerlei rechtliche Konsequenzen für den Lästerer.

Ob der Chef überhaupt zuhört und wie er damit umgeht, darfst du ihm überlassen.

mepeisen  23.12.2018, 09:25
@imager761

Beschäftigt euch mal mit den ganzen Ehrdelikten. Offenbar habt ihr zwei hier leider keine Ahnung, was da erlaubt ist und was nicht. Zwar fallen Verleumdung und üble Nachrede weg, wenn man sich ausschließlich auf die Wahrheit beschränkt. Dennoch kann es strafbar sein, auch die Wahrheit überall herum zu posaunen. Nämlich dann, wenn das einfach niemanden etwas angeht.

Und nochmals: Auch ihr ändert daran nichts. Es gibt die Straftatbestände. Schaut mal bei Pollux Antworten nach. Der gibt die entsprechenden Stichwörter.

Und Urteil könnt ihr euch mit diesen Stichwörtern gerne selbst suchen. Ihr werdet sicher beispielsweise Google bedienen können.

Etwas anderes wäre maximal gegeben, wenn der TE beim Ordnungsamt arbeiten würde, wenn also seine Tat (mit dem Hundehaufen) durchaus einen Bezug zur Arbeit hätte.

Davon abgesehen wird der streitsüchtige Nachbar hier sicher nicht zu 100% die Wahrheit gesagt haben. Wer einen Arbeitgeberbedroht, die Firma öffentlich zu verunglimpfen, wenn sie einen Mitarbeiter nicht rauswirft.... Sorry. Du glaubst doch nicht im ernst, dass der Nachbar da gesagt hat "Der hat eine schwache Blase und geht nachts öfter aufs Klo".

dandy100  23.12.2018, 09:33
@mepeisen

"Dennoch kann es strafbar sein, auch die Wahrheit überall herum zu posaunen. Nämlich dann, wenn das einfach niemanden etwas angeht."

Soll das ein Witz sein?

Wem man was erzählt, entscheidet man immer noch selbst - es gibt keine Vorschriften darüber, wen etwas angeht und wen nicht - und dafür brauche ich auch nicht googlen. Was immer auch im Internet dazu stehen mag, ist Unsinn

Stell diese angeblichen Urteile doch mal hier rein - wenn Du schon sowas behauptest, dann musst DU die entsprechende links dazu liefern und nicht einfach dazu auffordern, man solle sich das mal selber suchen - sorry, aber Du machst Dich langsam lächerlich

mepeisen  23.12.2018, 09:35
@dandy100
Dann nenn mir das mal bitte.

§240 StGB.

Ich habe das schon mehrfach hier geschrieben und begründet.

Das hier beschriebene geht weit über das Erlaubte hinaus. Es hat nichts mit der Arbeit zu tun und der TE soll zu einer Unterlassung (nächtlicher Toilettengang) gebracht werden.

Auch das Herumerzählen von Wahrheiten kann verboten sein, für sich schon. Siehe Pollux Ausführungen. Aber unabhängig davon ist das Anschwärzen beim Arbeitgeber, der 0 mit der Sache zu tun hat, ein empfindliches Übel und damit ist hier eindeutig der Straftatbestand der Nötigung erfüllt.

Man hat in Nachbarschaftsstreitigkeiten keine Narrenfreiheit. Egal, ob du das nun einsehen willst oder nicht.

P.S.: Der einzige, der sich lächerlich macht, bist du. Wenn du nicht einsehen willst, dass so ein Unsinn verboten ist.

mepeisen  23.12.2018, 09:46
@dandy100

Damit du aufhörst zu meckern. Hier mal ein Beispiel einer Verurteilung wegen Beleidigung trotz der Möglichkeit, dass man die Wahrheit gesagt hat:

https://www.jurion.de/urteile/bgh/1977-10-21/4-str-686_76/

Und nicht irritieren lassen. Es geht bei diesem urteil um die Frage, ob man untersuchen muss, ob die Behauptung wahr oder falsch ist, um zu beurteilen, ob nun eine Verurteilung wegen Verleumdung/üble Nachrede oder wegen Beleidigung in Frage kommt.

Der BGH erklärt hier klar, dass eine Verurteilung wegen §§185,192 StGB auch bei nachweisbarer Wahrheit nicht in Frage gestellt wird.

dandy100  23.12.2018, 09:53
@mepeisen

§240 StGB.

Nötigung? Was hat das denn damit zu tun?

Natürlich könnte der Chef dem Nachbarn wegen Nötigung anzeigen, wenn der ihm droht, schlecht über seine Firma zu reden, aber darum gehts doch hier gar nicht, sondern darum ob der Fragesteller dagegen vorgehen kann, dass sein Nachbar dem Chef die Sache mit dem Hundehaufen erzählt hat - und das kann er nicht, denn das ist weder Nötigung noch sonst irgendwas Verbotenes; natürlich darf er das tun, er darf es auch der ganzen Stadt erzählen, wenn er Lust dazu hat.

mepeisen  23.12.2018, 10:01
@dandy100
natürlich darf er das tun, er darf es auch der ganzen Stadt erzählen, wenn er Lust dazu hat.

Nein, darf er nicht. Lies endlich mal, was Pollux und ich geschrieben und verlinkt haben.

Ich habe deutlich geschrieben, dass der Nachbar versucht, den TE dazu zu bringen, von seinem Tun (nächtlicher Toilettengang) abzubringen. Er will es ihm verbieten. Da er es nicht schafft, benutzt er das "Herumerzählen" und den Versuch, seinen Chef zu einer Entlassung zu zwingen dazu, den TE doch noch zu seinem Tun zu bewegen. Er benutzt dieses Herumerzählen als Druckmittel, nach dem Motto "Höre mit deinen Toilettengängen auf, dann höre ich mit dem Herumerzählen auf".

Wie kommst du nur drauf, dass dies nichts mit Nötigung zu tun hat? Das ist ein klassischer Fall der Nötigung. Alles, was die Nötigung ausmacht, ist hier eindeutig erkennbar.

dandy100  23.12.2018, 10:05
@mepeisen

https://www.jurion.de/urteile/bgh/1977-10-21/4-str-686_76/

"sei, auf jeden Fall eine Formalbeleidigung (§ 192 StGB) dieser Beamten"

Dass der Nachbar dem Arbeitgeber des Fragestellers die Geschichte von dem Hundehaufen erzählt hat, ist ja wohl keine Beleidigung und auch keine Anklage - nicht mal im Entferntesten!

Es ist nichts weiter als eine Geschichte, die passiert ist und die darf er überall herumerzählen - das, mit dem Vorwurf eine fahrlässige Tötung begangen zu haben, zu vergleichen, ist schon mehr als absurd und an den Haaren herbeigezogen..

Lass es gut sein, es ist langsam zu lächerlich, darüber zu diskutieren, ob man weiter erzählen darf (wem auch immer), dass einem der Nachbar einen Hundehaufen in den Briefkasten geworfen hat

dandy100  23.12.2018, 10:16
@mepeisen

Das ist doch Unsinn, sorry!

"Er benutzt dieses Herumerzählen als Druckmittel, nach dem Motto "Höre mit deinen Toilettengängen auf, dann höre ich mit dem Herumerzählen auf".

Na, und? Soll er doch! Daran ist nichts verboten. Natürlich kann man versuchen, jemanden überall zu blamieren, wenn man etwas erreichen will - schön dumm, wenn man Dinge tut, die blamabel sind!

Einen Maulkorb kann man niemandem umhängen und hier handelt es sich ja nicht mal um eine Verleumdung oder Ankage sonder einfach nur um den üblichen Tratsch - den Richter möchte ich sehen, der das verbieten will.

Ausserdem: Man darf nachts auf die Toilette gehen - das kann der Fragesteller also ganz locker sehen.

Was man allerdings nicht darf, ist Hundekot in Briefkästen werfen, nicht wahr?

Selber schuld, wenn man Dinge tut, die einen sozusagen moralisch erpressbar machen.

mepeisen  23.12.2018, 11:26
@dandy100

N wenn du meinst. Dann mach dasselbe mal und zeige dich selbst an, dann wirst du erklärt bekommen, ob das verboten ist oder nicht.

heurekaforyou  23.12.2018, 15:50

Das ist doch nicht wirklich deine Überzeugung - oder?

Du schreibst: Dein Nachbar darf anrufen wen er will,.....

Fakt ist:

Der Nachbar ruft an und nötigt den Chef - entweder den Praktikanten zu entlassen oder mit Rufschädigung gegen seinen Betrieb rechnen zu müssen.

Das ist für dich in Ordnung?

Mario7787 
Beitragsersteller
 23.12.2018, 08:00

und das ist nicht strafbar?

Paguangare  23.12.2018, 08:11
@Mario7787

Die Kündigung eines Mitarbeiters ist nie eine Straftat. Sie wäre eine zivilrechtliche Angelegenheit. Man kann vor dem Arbeitsgericht dagegen vorgehen.

dandy100  23.12.2018, 08:50
@Mario7787

Was soll daran strafbar sein? Jemanden anzurufen?

Wir leben in einem freien Land und jeder kann sich bei jedem über alles beschweren und lästern und tratschen wie er will; solange man nicht lügt und jemanden verleumdet, ist das alles erlaubt