Weiterverkauf von Tickets strafbar?

8 Antworten

Darfst Du. Es handelt sich hier um einen privaten Weiterverkauf von Tickets.

Das ist rechtlich zulässig.

http://www.lhr-law.de/magazin/schwarzmarkt-rechtliche-konsequenzen-beim-weiterverkauf-von-eintrittskarten

Ach ja, ehe ich es vergesse. Sollte Dein Anwalt mit einer Klage drohen, drohe zurück und lehn´ Dich entspannt zurück.

Eddiezzz 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 14:11

Danke aber wie argumentiere ich jetzt gegenüber dem Anwalt?

HeymM  20.12.2016, 14:14
@Eddiezzz

Steht alles im Link. Genau durchlesen. Argumente bietet der Link genug. ;o)

priesterlein  20.12.2016, 14:15

Sollte Dein Anwalt mit einer Klage drohen

Wieso sollte SEIN Anwalt IHM mit einer Klage drohen?

HeymM  20.12.2016, 14:17
@priesterlein

Stimmt. Tipp- und Denkfehler. Natürlich ist der gegnerische Anwalt gemeint. Danke. ;o)

Da müsste man mal wissen, was er denn illegal fand. Vielleicht geht es ja (wie sehr oft in dem Fall) nicht um Verkauf an sich, sondern um eine Urheberrechtsverletzung. Dann sieht das schon wieder anders aus.

Ansonsten: Dem Schreiben widersprechen mit dem Hinweis, dass es ein privater Verkauf war.

was willst du anfechten?

mein schwager sagte mir mal, dass man sicherer fährt, wenn man das so macht

verkaufe einen bierdeckel, sollte das gebot über preis x liegen, lege ich noch 2 karten von abc als bonus darauf

Es kommt drauf an. Bei Privatpersonen gibt es kein gültiges allgemeines Weiterverkaufsverbot, aber es kann spezifische Verbote dazu geben. Ein Beispiel wären personenbezogene Tickets, die für Andere ohne Zustimmung des Betreibers keine Gültigkeit haben.

Insofern fehlen in der Frage wichtige Fakten.

da ruft man nicht an. du widersprichst seiner forderung schriftlich und dann kann er da gerne vor gericht ziehen wenn er denn meint es sei illegal.

bist du schon volljährig?

Eddiezzz 
Beitragsersteller
 20.12.2016, 19:25

Ja bin ich . Was soll ich den Anwalt sagen? Einfach auf einen Paragraphen hinweisen oder wie läuft das ab ?