Kann man diese Abmahnanwälte Waldorf Frommer und Daniel Sebastian wegen Betrugs Anzeigen habt ihr auch schon mal Abmahnungen zu unrecht bekommen?

8 Antworten

Ich kenne einige der Fälle der Kanzlei, weil ich mich mit Gerichtsurteilen in verschiedenen Bereichen befasse. Diese Abmahnungen kann die Kanzlei sehr gut begründen und sind kein Betrug.

Du solltest unbedingt zu einem Anwalt gehen, der auf Medienrecht spezialisiert ist. Es ist hier einiges zu beachten, um die Abmahnung erfolgreich abzuwehren. Ohne die juristischen Kenntnisse wirst du allein nicht dagegen ankommen.

Selbstverständlich kann man diese Kanzleien anzeigen. Aber man sollte sich dann auch sicher sein, dass tatsächlich Betrug vorliegt.

Ich vermute mal, dass es ein (oder mehrere) Abmahnschreiben zum Thema "Urheberrechtsverletzung" gab? Dann dürfte der Nachweis des Betrugs sehr schwer sein, da man dazu erst mal darlegen muss, dass die Kanzlei(en) bewusst und wider besseren Wissens die Abmahnungen verschickt haben.

Wenn die Abmahnungen zu Unrecht verschickt wurden (aber auch sonst), sollte man sich einen für dieses Thema qualifizierten Anwalt suchen. Wenn die Abmahnungen doch korrekt waren, kann er helfen, die Kosten niedrig zu halten. Falls sie falsch waren, wird er dafür sorgen, dass seinem Mandanten keine Kosten entstehen. Dafür will er natürlich Geld sehen.

Mit deiner "Information" ist das völlig unmöglich zu beurteilen.

Ob ICH schon mal was von denen bekommen hab, spielt hierbei keinerlei Rolle.  (Habe ich nicht)

Eine Betrugsanzeige sollten Sie in folgenden Fällen stellen:

- Abmahnkanzlei und Rechteinhaber wissen, dass der Abgemahnte unschuldig ist. Beispiel: der Abgemahnte bot ein nicht abspielbares Dateifragment zum Download an. Anderes Beispiel: der Abgemahnte hat zweifelsfrei seine Unschuld bewiesen. Die Abmahner wollen dennoch abkassieren.

Weiterer Betrugsfall:

Die Abmahnkanzlei hat die Anwaltskosten oder den Schadensersatz absichtlich falsch berechnet.

Hier ein Beispiel aus der Praxis. Ein ausländischer Geschäftspartner erhielt eine Abmahnung wegen illegalen Verbreitens eines Kinofilms bei PopcornTime. Die Download-Angebotszeit betrug lediglich 15 Sekunden. Der Kinofilm dauert hundert Minuten. Trotz dieses geringfügigen Verstosses fordert WF 700 Euro Schadensersatz und Anwaltsgebühren von 215 Euro.

Diese Anwaltsgebühren sind schon deshalb falsch, weil die Gebühren nach § 97a Absatz 3 UrhG nach einem Streitwert von 1.000 Euro berechnet werden müssen. Die Anwaltsgebühren betragen bei einem Streitwert von 1.000 Euro 124 Euro netto, also ohne Mehrwertsteuer und nicht 215 Euro. Dies können Sie online bei http://rarw.de/jr.html kostenlos ausrechnen.

Eine weiterer Betrugsfall ist eine Filesharing-Müll-Abmahnung. Die Abmahner wissen, dass der Internetanschlußhaber unbrauchbaren Datenmüll zum Download angeboten hat, wollen aber dennoch Schadensersatz und Anwaltsgebühren abkassieren. Hierzu ein lesenswertes Gerichtsurteil:

http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/7qe/page/bsrlpprod.psml;jsessionid=BFCE96EA7829414E5219078630996E17.jp27?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&doc.id=KORE218552016&doc.part=L#rd_27

Als Abgemahnter würde ich in solch krassen Fällen Strafanzeige wegen Betruges stellen. Eine Strafanzeige hat folgenden Vorteil:

Die Anzeige überzeugt den Filesharing-Richter, dass Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind.

Dies ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.


Ja ich habe schonmal eine bekommen von W&F.

Wenn du belegen kannst, dass die Abmahnung nicht rechtens ist, kannst du sie anfechten. Das ginge z.B. wenn die IP in der Abmahnung so garnicht von deinem ISP vergeben wird (Bsp: du bist bei KD/VF in Berlin, da fangen die IPs immer mit 91 oder 94 an aber in der Abmahnung steht eine die mit 23 anfängt).

Betrug ist es glaub ich nur, wenn die Kanzlei vorsätzlich oder wissentlich einfach Anschlussinhaber abmahnt. Ich bin kein Anwalt, deswegen kann ich in erster Linie nur den tchn. Teil kommentieren.

ChristianDFB 
Beitragsersteller
 28.08.2017, 18:39

hast du den Download Getätigt oder nicht?